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Muss AG Akten bzgl. Stellenbesetzung, Bewerber offenlegen? Bestenauslese?

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Schokokeks:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 23.09.2024 19:59 ---Dort wo der Enkel des Kochs des zweiten Schwagers von Napoleons Bürgermeister magischerweise die Bestenliste erklommen hat, wird es eher weniger gut ankommen.

--- End quote ---

Du kennst unseren Kämmerer?

Die Welt ist echt ein Dorf...  ;D

Casa:

--- Zitat ---Vielmehr folgt aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG eine Verpflichtung der Antragsgegnerin, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.07 - 2 BvR 206/07 -, DÖD 2007, 279 <280 f.>).
--- End quote ---

Flying:
Kann man sicherlich mal versuchen..

In der Regel ist man aber vielleicht auch einfach nicht der Beste gewesen - grundsätzlich sind viele AGs schon daran interessiert gutes Personal einzustellen.

Schmitti:
Wenn du auf einem Personaler-Seminar mit einem großen Anteil Teilnehmer aus kleineren Kommunen (und eine solche ist das lt. Sachverhalt ja hier auch) mal den Begriff "Auswahlvermerk" fallen lässt, schaut dich die Hälfte der Leute irritiert bis entgeistert an. Ne Bewerbermatrix werden die meisten davon noch vorlagen können, aber auch da gibt es dann oft Versionen, die über eine reine Zusammenlistung von Angaben aus den Lebensläufen nicht hinausgehen. Keinerlei Reihenfolge ersichtlich, oder Kriterien nach denen eine solche überhaupt aufzustellen wäre. Einen wenigstens kurzen Vermerk, warum dann Bewerber X, Y, Z zum Vorstellungsgespräch geladen werden, und weshalb man sich dann für einen davon entschieden hat, findet man in solchen "Behörden" kaum.

Bei Kommunalverwaltungen gilt leider in vielen Bereichen: Je größer, desto rechtssicherer.

clarion:
Wenn Auswahlverfahren so grottenschlecht dokumentiert sind, dann wäre es ja ein Leichtes das Auswahlverfahren noch einmal aufzurollen.

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