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[Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung

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blub1984w:
Ich komme aus NRW

blub1984w:

--- Zitat von: Casa am 25.09.2024 16:57 ---
--- Zitat ---Die Einschulung war Donnerstags, Samstag/Sonntagnacht bin ich leider krank geworden, vermutlich Corona. Ich war stark erkältet, viele Leute (die Donnerstagabends wie ich dann beim Behördenfest waren) waren danach an Corona erkrankt.
--- End quote ---

Zur Klarstellung der zeitlichen Abfolge. Die Erkrankung erfolgte am Wochenende VOR der Einschulung des Kindes (Donnerstag) oder am direkt darauf folgenden Wochenende, sodass du die Woche NACH der Einschulung krank warst?

--- End quote ---


Am 22.8. war vormittags die Einschulung und abends das Behördenfest wo ich war.  Freitags war für alle frei. Krankheitssymptome (Fieber usw) kamen Samstagabend und ab da lag ich flach.

Krankschreibung dann ab dem Montag 26.8. bis Mittwoch 28.8.,. Der Arzt wollte mich länger krankschreiben, hab aber gesagt erstmal nur bis Mittwoch, vielleicht geht's dann besser. Zumal bei uns ab dem 29.8. zwei Tage lang die Abteilung nur noch mit zwei Leuten besetzt gewesen wäre und ich das Team so wenigstens etwas unterstützen konnte, auch wenn ich noch nicht fit war.

Man muss dazu sagen, dass es nach dem Behördenfest sehr viele Coronaerkrankungen gab, ich nehme an, dass mich das vom zeitlichen Ablauf her auch erwischt hatte, hab aber keinen Test gemacht. Freitagmorgens bzw Donnerstagabends lag mein Mann plötzlich mit übelsten Grippesymptomen flach, er war positiv. Da er rein im Home-Office arbeitet, muss ichndas ja vermutlich mitgebracht haben.

blub1984w:

--- Zitat von: guzmaro am 25.09.2024 12:51 ---warst du in der Vergangenheit oft krank mit oder ohne Krankmeldung?

Bei jemanden wo sonst nie / Selten krank ist, wäre diese Vorgehenweise komisch.

Kenne ich nur bei Personen wo oft krank sind.

--- End quote ---


Sie hat es mir gegenüber jedenfalls nicht als Begründung angeführt, sondern sie denkt, ich würde die Verarschen , weil ich das Homeoffice nicht bekommen und dann noch die Frechheit besessen habe, meinen 6-jährigen Sohn von der Schule abzuholen.

Klar war ich dieses Jahr krank. Gab auch ein BEM Gespräch dazu, weil ich einmal über drei Wochen am Stück gefehlt habe (bei uns interna ist so, dass die ab zwei Wochen schon ein BEM Gespräch anbieten). Hab offej drüber gesprochen, dass ich nen doppelten Hexenschuss hatte und die Genesung hat lange gedauert.

Dann war ich 1,5 Wochen krank, mit Noteinweisung vom Hausarzt ins Krankenhaus. Einzelne Tage bleiben natürlich auch nicht aus. Aber es war nicht übermäßig. Vielleicht insgesamt 4 Tage dieses Jahr.

Casa:
Es geht also nicht um den Tag der Einschulung, sondern darum, dass du für 4 konkrete halbe Tage innerhalb von 2 Wochen nach der Einschulung Telearbeit machen wolltest. Dies wurde versagt. Du warst in der ersten Woche nach der Einschulung von Montag bis Freitag krank. In dieser Woche wolltest du deinen Sohn an 2 Tagen von der Schule abholen. Der Vorgesetzte wirft dir vor, du hast zum Schein eine AUB eingereicht, weil dir die 2 halben Telearbeit nicht genehmigt worden.

Du könntest auch bei 3 Tagen AU und 2 Tagen Arbeit einen Telearbeitstag nehmen?
Deine Frau könnte das Kind, ohne Weiteres, aus der Schule abholen?
Gibt es einen Vertrag über die Hortbetreuung des Kindes für 5 Tage pro Woche?

Hast du dein Kind an einem der 3 Tage und während der geplanten Telearbeitszeit von der Schule abgeholt?

Klärungsbedürftig erscheint mir außerdem, ob die Geschäftsführung beamtenrechtliche Anordnungen treffen darf.

Was ist deiner Ansicht nach ein Kostenbeamter?

Welche Begründung hat die Anordnung, die das amtsärztliche Attest fordert?


Ich will die rechtliche Ebene beleuchten. Wenn die Geschäftsführung schon jetzt so ist, wird es perspektivisch nicht besser. Daher scheint mir eine frühzeitige Klärung notwendig.




blub1984w:
Hi kann jetzt nur kurz antworten, melde mich nochmal genauer.


Ich war nur drei Tage krankgeschrieben. Nicht mehr. Es gab keine genauen Tage, die ich haben wollte. Ich habe grundsätzlich gefragt, ob die Möglichkeit bestünde, statt einem ganzen Tag Homeoffice zwei halbe Tage (Tage variabel) pro Woche für einen Zeitraum von zwei Wochen zu machen.

Klar, als ich krankgeschrieben war, hab ich meinen Sohn auch vonnder Schule abgeholt. War ja nicht bettlegerig und die Schule ist fußläufig erreichbar

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