Autor Thema: [Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung  (Read 21735 times)

Mutoshopoing

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Falscher Thread...
« Last Edit: 18.11.2024 16:24 von Mutoshopoing »

SpeedyG

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Von Tagesspiegel-Online:

"Zugleich einigten sich CDU und SPD darauf, die Anhebung der Beamtenbesoldung auf das Bundesniveau doch vorzunehmen. Allerdings soll die schrittweise Angleichung zeitlich stärker gestreckt werden. Für 2025 verringern sich die Kosten dadurch um voraussichtlich 21 Millionen Euro. "

Was hat das hier zu suchen?

blub1984w

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Neues Update:
Geschäftsleitung und Behördenleitung melden sich nicht auf die Schreiben meines Anwalts. Nun wird ein Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt.

Schon krass, wie lange sich das alles zieht.

Umlauf

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Neues Update:
Geschäftsleitung und Behördenleitung melden sich nicht auf die Schreiben meines Anwalts. Nun wird ein Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt.

Schon krass, wie lange sich das alles zieht.

Wow, die haben ja ganz dicke Eier.
Die Klatsche haben sie sich aber auch verdient.

blub1984w

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Neues Update:
Geschäftsleitung und Behördenleitung melden sich nicht auf die Schreiben meines Anwalts. Nun wird ein Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt.

Schon krass, wie lange sich das alles zieht.

Wow, die haben ja ganz dicke Eier.
Die Klatsche haben sie sich aber auch verdient.

Danke für den Zuspruch! Ich bin jetzt mal gespannt, ob, wann und wie das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entscheidet, oder ob der Dienstherr dann doch von alleine zurückrudert.

blub1984w

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Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist eingereicht. Stellungnahmefrist eigentlich bis zum 6.12., natürlich wurde seitens der GStA erstmal Fristverlängerung beantragt und bewilligt. Soviel zum Thema Eilverfahren, also wird da vorm Neujahr nix passieren. Ich bin natürlich ziemlich sickig

Rheini

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Wurde nur um Fristverlängerung seitens des Dienstherrn gebeten oder wurde zeitgleich zugesichert, ab sofort auf die Anordnung bis zur Entscheidung, abzusehen?

blub1984w

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Nein, die GStA hat nur um Fristverlängerung gebeten. Zwischenzeitlich liegt aber auch die Stellungnahme meiner Geschäftsleitung vor. Abgesehen davon, dass darin gelogen wird. Es wird an den Verfügungen festgehalten. Der Grund: ich sei während meiner Krankschreibung meinen Sohn von der Schule abholen gewesen.

Ich weiß nicht, ob ich lachen oder heulen soll.

PushPull

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Es liest sich für mich so, als wolle man dich loswerden. Darum schikaniert man dich. Halte den Gegendruck über PR/Gewerkschaft/Anwalt aufrecht. Arrangiere dich aber evtl. mit dem Gedanken einer Versetzung. Wenn das nur der Anfang von Schikanierereien ist, zehrt das unnötig an Nerven und Kraft.

Zitat
Der Grund: ich sei während meiner Krankschreibung meinen Sohn von der Schule abholen gewesen.

Lachen, definitiv. Es gibt Verpflichtungen, die sich sowohl in der Dauer (15 Minuten abholen ggü. einem ganzen Arbeitstag inkl. Arbeitsweg), als auch in ihrer absoluten Notwendigkeit (minderjähriges Kind betreuen ggü. Arbeit bleibt liegen) unterscheiden. Woher hat die Geschäftsführung die Information eigentlich?

Juraisttoll

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Nein, die GStA hat nur um Fristverlängerung gebeten. Zwischenzeitlich liegt aber auch die Stellungnahme meiner Geschäftsleitung vor. Abgesehen davon, dass darin gelogen wird. Es wird an den Verfügungen festgehalten. Der Grund: ich sei während meiner Krankschreibung meinen Sohn von der Schule abholen gewesen.

Ich weiß nicht, ob ich lachen oder heulen soll.

Ich habe auch gerade einen großen Rechtsstreit mit meinem Dienstherrn. Bin wie du auch Servicekraft auf Beamtenbasis bei einer Staatsanwaltschaft. Ich lasse gerade durch eine renommierte Anwaltskanzlei für Beamtenrecht eine Klage wegen Personalakte prüfen und es sieht eventuell nach Rechtsstreit vorm Verwaltungsgericht aus. Zudem möchte ich eine Strafakte von der Staatsanwaltschaft haben und habe auch schon Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Dienstvorgesetzte eingereicht beim Justizministerium, wo ich auch mit Einreichung einer Verfassungsbeschwerde drohte, auf einmal wurde meine Dienstaufsichtsbeschwerde vorrangig zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Höchstwahrscheinlich läuft es aber auf eine Verfassungsbeschwerde nächstes Jahr hinaus, ich werde auf jeden Fall eine in Auftrag geben.

Du musst nur stark bleiben und die richtigen Schritte machen, dann wird alles nach Vorschrift laufen.

Was deinen Fall betrifft, ist das wirklich beschämend, was deine Vorgesetzten da machen, sogar vor Gericht lügen.

Im schlimmsten Fall lass dich wirklich versetzen, weil auch wenn du den Rechtsstreit gewinnst, hast du da dennoch wahrscheinlich keine rosige Zukunft mehr.

Ich habe auch bereits einen Versetzungsantrag gestellt.
« Last Edit: 04.12.2024 13:12 von Juraisttoll »

rs

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Wenn das mit dem Kind abholen das einzige ist, was letztlich als Grund für die absolut unverhältnismäßige Maßnahme aufgeführt wird, kannst du doch aufatmen.
Man wird sich damit vor Gericht komplett lächerlich machen!
Die wissen hoffentlich, dass man mit Krankschreibung quasi alles machen darf, was die Gesundung nicht gefährdet...
Bescheinigt wird bei einer "Krankschreibung" eine Arbeitsunfähigkeit. Es wird damit kein Verbot der notwendigen Lebensführung ausgesprochen.
Bleib stark und lass dich nicht unterkriegen.

blub1984w

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Update:
Daa VG Düsseldorf hat mir im heutigen Beschluss im Wege der einstweiligen Anordnung vollumfänglich Recht gegeben. Beide Verfügungen sind wohl rechtswidrig. Nun bin ich gespannt, wie der Dienstherr darauf reagieren wird

TheStigBW

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Glückwunsch schonmal. Vielleicht lässt sich da noch was weiteres draus machen, wie z.B. Anzeige wegen Mobbing inkl. Schmerzensgeld. ;)

Casa

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Zitat
Update:
Daa VG Düsseldorf hat mir im heutigen Beschluss im Wege der einstweiligen Anordnung vollumfänglich Recht gegeben. Beide Verfügungen sind wohl rechtswidrig. Nun bin ich gespannt, wie der Dienstherr darauf reagieren wird

Sehr gut!

Kannst du den Beschluss anonymisiert online stellen? Gern auch per PN.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

blub1984w

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Glückwunsch schonmal. Vielleicht lässt sich da noch was weiteres draus machen, wie z.B. Anzeige wegen Mobbing inkl. Schmerzensgeld. ;)


Ganz lieben Dank. Ich hoffe jetzt erstmal, dass der Dienstherr nicht noch Rechtsmittel einlegt. Na, ich denke nicht, dass da Schritte möglich sind. Aber ich werde mir definitiv - sobald ich wieder im Dienst bin - Augen und Ohren sehr offen halten