Verstehe.
Wenn die Abt.Leitung also entscheidet: Ref. 1 gibt Person an Ref. 2 ab und muss eine E6 freihalten, dann ist es so.
Interessant ist aber, dass man eine Stelle NICHT freihalten müsste, wenn die Person eine unbefristet Stelle gewonnen hätte. Es hängt also von der Befristung ab.
Von mir aus sollten ja alle Beschäftigten möglichst umfassende Rechte haben, aber finde es dennoch nicht korrekt, dass sich jemand FREIWILLIG auf eine unbefristete Stelle bewirbt und dann das übliche Risiko (dass nicht entfristet wird) nicht zu tragen hat. Also am besten keine internen Bewerber auswählen *hust*…