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Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025

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Martin82:
Hallo.
Angenommen jemand verdient knapp über der Pflichtversicherungsgrenze, scheint die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sich ja ab 2025 deutlich bemerkbar zu machen.

Natürlich mache ich mir nun Gedanken, inwiefern man mit dieser Maßnahme Fachkräfte ermutigen will, mehr zu arbeiten.

Wäre es sinnvoll, zu diesem Zeitpunkt eine ungeliebte Zusatzaufgabe, die 200 Euro Brutto aber auch viel Arbeit einbringt, abzustoßen? Laut verschiedenen Rechnern, die sehr wohl mit Vorsicht zu genießen sind und von nicht beschlossenen Änderungen berichten, erhöht sich der Nettolohn, wenn man keinen Nachteil durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze hat, sogar gering.
Das bedeutet, dass der Wegfall der Zusatzaufgabe teilweise aufgefangen wird.

Andererseits stelle ich mir die Frage, ob durch den Lohnsteuerjahresausgleich (Frau verdient rund 3500,- Brutto) die ganzen Überlegungen sinnlos sind. Soweit ich richtig informiert bin, trifft den Hauptverdiener die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze dennoch, denn es ist ein Lohnsteuer- und kein Krankenkassenbeiträge-Jahresausgleich.

BAT:
Mmmh...

also Einkommen in Höhe von 10 % unter bis 10 % über der BBG ist doch immer Mist.  ;)

Rentenonkel:
Laut Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze der Krankenkasse stärker steigen als in den Jahren davor.

So es denn kommt müssen Angestellte im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um zwischen der gesetzlichen KV und der privaten KV wechseln zu können. Das ist die Versicherungspflichtgrenze. Sie soll auf 73.800 EUR steigen.

Die Beitragsbemessungsgrenze dagegen ist das Höchsteinkommen, von dem Beiträge zu gesetzlichen KV und PV verlangt werden. Diese soll auf 66.150 EUR steigen.

Bist Du denn gesetzlich oder privat krankenversichert? Möchtest Du die KK wechseln?

Warnstreik:
Es ist nie und war noch nie eine gute Idee auf Einkommen zu verzichten weil irgendeine Abgabenlast progressiv steigt. Zum einen nimmt man sich manchmal selbst die Entwicklungsmöglichkeiten und auch beim Lohn gibt es einen "Zinseszinseffekt". (die 200€ sind nach der nächsten Gehaltsrunde vielleicht schon 210€)

Aber um mal Kühl zu rechnen: Du hast 200 Euro über der (neuen) BBG. Darauf zahlst du im Schnitt (neue) 9% Kranken- und Pflegeversicherung. Dieses sind 18€. Diese sind jedoch (fast) vollständig bei der Steuer abzugsfähig. Du bist also am Ende bei einer Mehrbelastung von 10€. Ja, das ist ärgerlich - aber hey, von deinen 200€ Brutto bleiben trotzdem noch 100€ übrig. Ich würde mich freuen zu den Gutverdienern zu gehören und darauf hoffen, dass irgendwann für die Steuer dieselbe Progression eingeführt wird wie für die Sozialversicherungen.

BAT:
Wer froh ist, von 200 € noch 100 € über zu haben, hat doch eine etwas kuriose Einstellung.

Man rechne nun mal aus, was das über alle Steuern dann ergibt, wenn man also von den 100 € noch was kauft, auf welches auch schon etliche Steuern entfallen sind.

Das Land ist krank.

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