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Rückzahlungsklausel - Verwaltungsfachwirt
starbucks250:
Hallo zusammen,
ich befinde mich seit ca. einem halben Jahr in Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin. Bevor ich die Fortbildung begonnen habe, musste ich eine Qualifizierungsvereinbarung unterzeichen. Diese Vereinbarung umfasst die Kostenübernahme und die Bindungsdauer nach der Qualifizierung.
Zu der Kostenübernahme:
Es werden auschließlich die Schulungskosten bezahlt. Für den einen Schultag in der Woche werde ich freigestellt und bekomme die Zeit (7 Stunden 48 Minuten) auf meinem Zeitkonto gutgeschrieben. Die Wochenstunden, die durch den Schultag fehlen, müssen natürlich nachgeholt werden. Überstunden und sehr lange Tage (über 10 Stunden) waren in den letzten 6 Monaten Programm, damit ich meinen Aufgaben gerecht werde.
Die Fahrtkosten (pro Schultag ca. 40 €) trage ich selber. Zudem bin ich weit über 8 Stunden unterwegs, ein Tagegeld bekomme ich nicht. Die Schulungsunterlagen und Gesetzbücher zahle ich ebenfalls aus eigener Tasche.
Nun zu meiner Frage:
Ich musste mich für 5 Jahre nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme an die Gemeinde binden. Kündige ich vorher oder bestehe die Prüfung nicht, muss ich die Schulungskosten zurück zahlen. Eine Staffelung nach Jahren (Kündigung nach 4 Jahren = 80 % der Kosten...) wurde festgehalten.
Unsere Dozenten schilderten bereits oft, dass die von mir unterzeichnete Vereinbarung nicht wirksam sei. Dies solle sich aus den VG-Urteilen ableiten. Ich kann jedoch nichts einschlägiges finden. War jemand von Euch schon mal in dieser Situation und kann Aussagen darüber treffen?
Die Bindungsdauer würde ich akzeptieren, wenn die Kosten wirklich zu 100 % übernommen werden. Aber es kann doch nicht sein, dass ich einen sehr großen Beitrag selber bezahle und dann trotzdem für 5 Jahre gefangen bin? Alle anderen aus meinem Kurs mussten sich für max. 2 Jahre verpflichten und bekommen zum Großteil alles bezahlt.
Danke!
UNameIT:
--- Zitat von: starbucks250 am 26.09.2024 12:44 ---Hallo zusammen,
ich befinde mich seit ca. einem halben Jahr in Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin. Bevor ich die Fortbildung begonnen habe, musste ich eine Qualifizierungsvereinbarung unterzeichen. Diese Vereinbarung umfasst die Kostenübernahme und die Bindungsdauer nach der Qualifizierung.
Zu der Kostenübernahme:
Es werden auschließlich die Schulungskosten bezahlt. Für den einen Schultag in der Woche werde ich freigestellt und bekomme die Zeit (7 Stunden 48 Minuten) auf meinem Zeitkonto gutgeschrieben. Die Wochenstunden, die durch den Schultag fehlen, müssen natürlich nachgeholt werden. Überstunden und sehr lange Tage (über 10 Stunden) waren in den letzten 6 Monaten Programm, damit ich meinen Aufgaben gerecht werde.
Die Fahrtkosten (pro Schultag ca. 40 €) trage ich selber. Zudem bin ich weit über 8 Stunden unterwegs, ein Tagegeld bekomme ich nicht. Die Schulungsunterlagen und Gesetzbücher zahle ich ebenfalls aus eigener Tasche.
Nun zu meiner Frage:
Ich musste mich für 5 Jahre nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme an die Gemeinde binden. Kündige ich vorher oder bestehe die Prüfung nicht, muss ich die Schulungskosten zurück zahlen. Eine Staffelung nach Jahren (Kündigung nach 4 Jahren = 80 % der Kosten...) wurde festgehalten.
Unsere Dozenten schilderten bereits oft, dass die von mir unterzeichnete Vereinbarung nicht wirksam sei. Dies solle sich aus den VG-Urteilen ableiten. Ich kann jedoch nichts einschlägiges finden. War jemand von Euch schon mal in dieser Situation und kann Aussagen darüber treffen?
Die Bindungsdauer würde ich akzeptieren, wenn die Kosten wirklich zu 100 % übernommen werden. Aber es kann doch nicht sein, dass ich einen sehr großen Beitrag selber bezahle und dann trotzdem für 5 Jahre gefangen bin? Alle anderen aus meinem Kurs mussten sich für max. 2 Jahre verpflichten und bekommen zum Großteil alles bezahlt.
Danke!
--- End quote ---
Am Besten ist, wenn du dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wendest.
Meine Laieneinschätzung, in gewissem Maße ist eine Bindungspflicht zulässig. Wie das ist, wenn du einen Teil der Ausbildung selber bezahlst, kann ich dir nicht sagen - hol dir auf jedenfall rechtliche Beratung. Und ein Arbeitstag von mehr als 10 Stunden ist soweit ich weiß verboten! Ich frage mich aber auch , wie du auf 10h Tage kommst, wenn dir pro Schultag 7h48min gutgeschrieben werden - da du hier ja eine +/-0 Rechnung hast und theoretisch keine Minusstunden machst bei einer 39h/Woche......
Setz dich mal mit BAG, Urteil vom 21.7.2005, Az. 6 AZR 452/04 auseinander und hol dir eine Rechtsmeinung von einem Anwalt für Arbeitsrecht mit dem richtigen Schwerpunkt.
Casa:
Ich halte 5 Jahre für zu lange.
Die Zeit in der Schule bekommst du gutgeschrieben und musst diese nicht nacharbeiten.
TVOEDAnwender:
Kommst Du aus NRW?
Wenn ja: In NRW ist die Rückzahlungsklausel im landesbezirklichen Tarifvertrag (TVöD-NRW) geregelt. Diese Rückzahlungsklausel ist gerichtlich schon bestätigt worden.
Layer8:
--- Zitat von: starbucks250 am 26.09.2024 12:44 ---Unsere Dozenten schilderten bereits oft, dass die von mir unterzeichnete Vereinbarung nicht wirksam sei. Dies solle sich aus den VG-Urteilen ableiten. Ich kann jedoch nichts einschlägiges finden.
--- End quote ---
Frag doch die Dozenten? Wenn die solche Aussagen treffen, dann sind die doch die ersten Ansprechpartner, die wissen sollten, wo das niedergeschrieben wurde.
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