Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückzahlungsklausel - Verwaltungsfachwirt
kkbw:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/rueckzahlungsklauseln-arten-412-bindungsdauer-und-zeitliche-staffelung_idesk_PI42323_HI569071.html
Es kommt u. a. auf die Dauer der bezahlten Freistellung an.
shenja:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 26.09.2024 13:17 ---Kommst Du aus NRW?
Wenn ja: In NRW ist die Rückzahlungsklausel im landesbezirklichen Tarifvertrag (TVöD-NRW) geregelt. Diese Rückzahlungsklausel ist gerichtlich schon bestätigt worden.
--- End quote ---
Gibt es dazu einen Link? Ich finde das bei Google leider nicht.
Casa:
Für NRW:
--- Zitat ---Die Rückzahlungsverpflichtung des/der Beschäftigten nach Satz 1 vermindert
sich um je 1/36 pro Monat, den das Beschäftigungs-verhältnis nach
Beendigung des Verwaltungslehr-ganges II besteht. Zeiten einer unbezahlten
Beurlaubung vermindern die Bindungsdauer nicht.
--- End quote ---
https://www.kav-nw.de/de/Downloads/Downloads/2020-TVoeD-NRW-idF-13-AeTV-vom-16-12-2020-komplett.pdf
S. 28 f.
Die Abschmelzungsklausel von 1/36 monatlich spricht für eine Bindungsdauer von 3 Jahren.
Auch diese Dauer wäre bei einer Lehrgangszeit von wohl 36 - 42 Monaten und 1 Tag pro Woche Freistellung kritisch zu betrachten. I. E. wären das 7,2 bis 8,4 Monate Freistellung in Vollzeit.
"Hier" bestehen für den vergleichbaren Lehrgang Ferienzeiten von 12 Wochen im Jahr. Im Ergebnis wären wir bei 5,2 bis 6,3 Monaten Freistellung.
Gemäß der Tabelle unter
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/rueckzahlungsklauseln-arten-412-bindungsdauer-und-zeitliche-staffelung_idesk_PI42323_HI569071.html
könnte eine Bindungsdauer von 36 Monaten zu lang sein.
Die Kostentragung durch den Arbeitgeber ist zudem ein Faktor, der Einfluss auf die Bindungsdauer haben kann. Einfluss auf die Bindungsdauer hat auch der Vorteil, den der AN durch die Weiterbildung hat.
Im Fall hier übernimmt der AG die Kosten und der AN hat berufliche Vorteile, da ihm die Möglichkeit zum Besetzen von Stellen mit den Entgeltgruppen E9b bis E12, ohne Weiteres, eröffnet wird.
Im Ergebnis wird eine Bindungsdauer von 36 Monaten nicht unangemessen lang sein.
shenja:
Herzlichen Dank. Das hatte ich wohl übersehen.
Für den A1 gilt das wohl nicht. Eine Kollegin ist direkt im Anschluss an dem A1 in eine andere Kommune gewechselt, da der alte AG ihr den A2 verwehrt hat und in der neuen Kommune kann sie ihn direkt machen und würde dann entsprechend eingruppiert werden. Was der alte AG auch verweigert, da diese der Meinung ist, dass auch Angestellte alle Entgeltgruppen wie Beamte durchlaufen müssen.
Sie musste damals eine 5 jährige Bindungsdauer für den A1 unterschreiben. Könnte das unwirksam sein?
Casa:
--- Zitat ---Sie musste damals eine 5 jährige Bindungsdauer für den A1 unterschreiben. Könnte das unwirksam sein?
--- End quote ---
Du hast die Antworten hier aber schon gelesen?
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