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[Allg] PKV - Beitragserhöhungen

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Poincare:
Rein praktisch gilt das was Saxum sagt: Die Klinik wird bei Aufnahme fragen, ob "Chefarzt" gewünschst ist. Lehnt man das ab, wird man entsprechend wie ein Kassenpatient behandelt und berechnet. Stimmt man zu, kann es auch versteckte Benefits geben (zumindest werden wir an verschiedenen Stellen in der Klinik danach gefragt).

Bei ambulanten Aufenhalten kannte ich es bisher genauso. Wählt man "Kassenleistung", bekommt man alles so abgerechnet, dass es auch regulär übernommen wird (wir hatten für einen halben Tag ambulanter Untersuchung am Ende 4 oder 5 Rechnungen von unterschiedlichen Ärzten, die allesamt übernommen wurden).

Wenn es einen inhaltlichen Bedarf gibt und es eine medizinische Notwendigkeit hat, kommt auch der Chefarzt dazu (nach Entscheidung der Klinik) und mischt mit, ohne Wahlleistungen. Wenn man selber denkt die checken es nicht und möchte selbst den Chefarzt dazu wählen, dann braucht man die Wahlleistungen oder man muss es selbst begleichen.

Bei Kindern ist die Zimmer-Wahlleistung bei uns hinfällig, da es in unserer Klinik sowieso nur 2-Bett Zimmer gibt, die auch immer voll belegt werden.

Saxum:

--- Zitat von: Poincare am 12.12.2024 12:06 ---Bei Kindern ist die Zimmer-Wahlleistung bei uns hinfällig, da es in unserer Klinik sowieso nur 2-Bett Zimmer gibt, die auch immer voll belegt werden.

--- End quote ---

Sollte optimalerweise "die Regel" sein ja, ist aber nur leider nicht weil etwa in einem anderen Versorgungskrankenhaus oder weil man im Urlaub woanders ist, sind dann vielleicht Vier oder Sechs-Bett-Zimmer üblich. Dafür haben die meisten Wahltarife ja die Möglichkeit bei "Nicht-Inanspruchnahme" der Wahlleistungen, etwa weil das Krankenhaus die Zwei-Bett-Zimmer als Standard hat, dass man dafür stattdessen (zusätzlich) ein Krankenhaustagegeld bekommt. Ich meine dass dieser Anspruch auf "Ersatz-Krankenhaustagegeld" gesetzlich oder in der Rechtsprechung sogar verbrieft ist und durch die benannte Höhe in den Wahlleistungstarifen beschränken die Versicherer es, dass sie nicht den vollen Zuschlag als Ersatztagegeld auszahlen.

frankundfrei:

--- Zitat von: EdekaA11 am 12.12.2024 09:12 ---
--- Zitat von: frankundfrei am 11.12.2024 18:37 ---auch für euch ggf hilfreich:

....... ein "unbestimmter" Verband, der mit PKVen zu tun hat, erläutert heute ZU WAHLLEISTUNGEN an mich:

Wahlleistungen sind die Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die wahlärztliche Behandlung.
Letztere wird üblicherweise als Chefarztbehandlung bezeichnet, da sie überwiegend durch Chefärzte
übernommen wird. Umfassende Informationen dazu finden Sie auch auf unserem Serviceportal unter
https://www.privat-patienten.de/im-krankenhaus/krankenhausbehandlung/wahlleistung-chefarzt/ und
https://www.privat-patienten.de/im-krankenhaus/krankenhausbehandlung/wahlleistung-unterkunft/
Die Abrechnung über dem Regelhöchstsatz bis zum 3,5-fachen Gebührensatz kann im Wahlleistungstarif
festgehalten sein. Sie ist aber grundsätzlich nur für die wahlärztliche Behandlung von Belang. Wenn Sie
keine wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus vereinbaren, erhalten Sie allgemeine
Krankenhausleistungen (https://www.privat-patienten.de/im-krankenhaus/krankenhausbehandlung/allgemeine-krankenhausleistungen/). Diese werden über
Fallpauschalen abgerechnet, das heißt die GOÄ wird zur Abrechnung nicht herangezogen.
Lediglich in dem Fall, dass Ihr Tarif eine Kostenerstattung bei Behandlung in Privatkliniken vorsieht und Sie
eine Behandlung dort anstreben, könnte eine Abrechnung nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz)
nachteilig wirken.
Eine andere Frage ist, bis zu welchem Gebührensatz die Kosten für ambulante Behandlungen erstattet
werden. Sofern Sie aber keinen Kompakttarif haben, in dem ambulante und stationäre Behandlung
zusammen abgebildet sind, ist dies für den ambulanten Tarif gesondert festzuhalten.

--- End quote ---

Sehr interessant allerdings auch sehr schwammig vom Verband niedergeschrieben. Jedoch steht hier nirgendwo, wenn du die Wahlleistungen abwählst, du noch zum 3,5 fachen Satz behandelt wirst?!

--- End quote ---

Hi EdekA11,

ich denk,dass  doch, Seite 2 von 2 auf dem Foto letzter Absatz unten,...2,3 fach und wo begründet auch 3,5 wie üblich...oder interpretiere ich das falsch?

Gruss
frankundfrei

frankundfrei:
...wozu ich immer noch keine AW habe und demnach bei der PKV nochmals nachfragen muss, ist:

-  hab ich weiterhin Wahl des Krankenhauses?

- freie Wahl, welcher Facharzt wie zB wenn ich keine Stimme mehr habe, dann kann ich ja auch ohne Wahlleistungen weiter ohne Überweisung direkt zur HNO-Praxis, oder  ?
"klar", der HNO Arzt ist ja nicht stationär, ich dürfte darin also ja frei sein, ich lebe ohne Wahlleisutngen ja nun nicht im Hausarztprinzip, ich bin ja immer noch privat versichert!?

- ich hatte die PKV auch gefragt, ob der BETRAG für den in der Fallpauschalen enthaltenen Belegarzt zumindest erstattet wird, für die Kosten, wenn ich statt dem Belegarzt den CHEFarzt wähle und also ne privatärztl. Honorarvereinbarung abschliesse...ich muss dann also zB 2.3 und 3.5 fach an den Chefarzt separat zahlen, aber die Kosten die die PKV für den Belegarzt hätte zahlen müssen, bekomme ich als Zuschuss für die Chefarztkosten wohl leider dennoch nicht (so versteh ich die PKV AW im Foto oben.

- Bei Wegfall Wahlleistungen geht es de facto wirklich nur um stationär im Krankenhaus oder der Reha- oder Psycho-Therapieklinik, oder? Meine Welt ambulant ändert sihc ohne Wahlleistungen NULL!?

LG
frankundfrei

EdekaA11:

--- Zitat von: frankundfrei am 12.12.2024 18:52 ---...wozu ich immer noch keine AW habe und demnach bei der PKV nochmals nachfragen muss, ist:

-  hab ich weiterhin Wahl des Krankenhauses?

- freie Wahl, welcher Facharzt wie zB wenn ich keine Stimme mehr habe, dann kann ich ja auch ohne Wahlleistungen weiter ohne Überweisung direkt zur HNO-Praxis, oder  ?
"klar", der HNO Arzt ist ja nicht stationär, ich dürfte darin also ja frei sein, ich lebe ohne Wahlleisutngen ja nun nicht im Hausarztprinzip, ich bin ja immer noch privat versichert!?

- ich hatte die PKV auch gefragt, ob der BETRAG für den in der Fallpauschalen enthaltenen Belegarzt zumindest erstattet wird, für die Kosten, wenn ich statt dem Belegarzt den CHEFarzt wähle und also ne privatärztl. Honorarvereinbarung abschliesse...ich muss dann also zB 2.3 und 3.5 fach an den Chefarzt separat zahlen, aber die Kosten die die PKV für den Belegarzt hätte zahlen müssen, bekomme ich als Zuschuss für die Chefarztkosten wohl leider dennoch nicht (so versteh ich die PKV AW im Foto oben.

- Bei Wegfall Wahlleistungen geht es de facto wirklich nur um stationär im Krankenhaus oder der Reha- oder Psycho-Therapieklinik, oder? Meine Welt ambulant ändert sihc ohne Wahlleistungen NULL!?

LG
frankundfrei

--- End quote ---

Gute Frage auf die ich leider keine Antwort habe...Ist vermutlich von PKV zu PKV unterschiedlich. Ich würde es mir aber vorsichtshalber auch lieber schriftlich geben, bevor du diese wichtige Entscheidung triffst.

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