Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vertrag nicht eindeutig.
Neu im Dienst:
Person A hat beim Vorstellungsgespräch einen Arbeitsvertrag angeboten bekomme der 12 Monate befristet sein sollte als Vertretung für einen Mitarbeiter der Krank ist.
Beim Termin zur Vertragsunterschrift wurde A plötzlich eröffnet, dass er nur für 8 Monate eingestellt wird als Vertretung für einen Kollegen, der sich hat versetzten lassen.
Da Person A lange Arbeitslos war hat er trotzdem unterschrieben.
Nun steht im Vertag aber kein konkreter Zeitraum sondern nur: Beschäftigt für den Zeitraum der Vertretung des Herrn ... ohne Datum.
Auf Nachfrage hieß es von der Personalabteilung: 8 Monate. Aber nur Mündlich !!
Person A wollte eine Änderung des Vertrages mit Datum aber das wurde ihm verwehrt.
Da Person A noch in der Probezeit ist wollte er keinen stress machen. Intern hat er aber gehört das die vertretene Person nicht wiederkommen wird.
Die Frage ist jetzt :
-Wie lange geht der Arbeitsvertrag ?
-Ist er jetzt doch unbefristet ?
-Kann Ihm nach 8 Monaten gekündigt werden ?
Vielen dank für Die Hilfe
MoinMoin:
Laienhaft würde ich sagen, dass der Arbeitsvertrag solange befristet ist (und nach 6 Monaten auch nicht einfach so gekündigt werden kann) wie der Befristungsgrund gilt.
Kommt die Person nach 7 Monaten wieder, dann entfällt der Befristungsgrund und Ende.
Kommt die Person nach 70 Monaten wieder, dann entfällt der Befristungsgrund und Ende.
Scheidet die Person aus dem Arbeitsverhältnis wegen der Krankheit o.ä. aus, dann entfällt der Befristungsgrund und Ende.
Denn befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund (hier Krankheitsvertretung) dürfen auf unbegrenzte Zeit befristet werden.
Lämpel:
Eine Kündigung ist nicht nötig wenn die Vertretungsgrundlage entfällt, also z.B. bei einer Krankheitsvertretung die Person wieder gesund ist (das kann plötzlich sein oder als schrittweise Wiedereingliederung). Wenn durch die Versetzung eine Vakanz entstanden ist die vertretungsweise gefüllt wird, dürfte die Vertretungsgrundlage entfallen wenn die vakante Stelle dauerhaft wieder besetzt wurde, also nach einer Ausschreibung mit Neueinstellung oder anderen internen Versetzung...?
Neu im Dienst:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.09.2024 18:11 ---Laienhaft würde ich sagen, dass der Arbeitsvertrag solange befristet ist (und nach 6 Monaten auch nicht einfach so gekündigt werden kann) wie der Befristungsgrund gilt.
Kommt die Person nach 7 Monaten wieder, dann entfällt der Befristungsgrund und Ende.
Kommt die Person nach 70 Monaten wieder, dann entfällt der Befristungsgrund und Ende.
Scheidet die Person aus dem Arbeitsverhältnis wegen der Krankheit o.ä. aus, dann entfällt der Befristungsgrund und Ende.
Denn befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund (hier Krankheitsvertretung) dürfen auf unbegrenzte Zeit befristet werden.
--- End quote ---
Das heißt, kommt die Person nicht nach 7 Monaten wieder entfällt der Befristungsgrund und Person A wäre ab dann unbefristet beschäftigt ? sonst wäre ja ewig die Ungewissheit kommt er noch wieder...
MoinMoin:
--- Zitat von: Neu im Dienst am 28.09.2024 18:48 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.09.2024 18:11 ---Laienhaft würde ich sagen, dass der Arbeitsvertrag solange befristet ist (und nach 6 Monaten auch nicht einfach so gekündigt werden kann) wie der Befristungsgrund gilt.
Kommt die Person nach 7 Monaten wieder, dann entfällt der Befristungsgrund und Ende.
Kommt die Person nach 70 Monaten wieder, dann entfällt der Befristungsgrund und Ende.
Scheidet die Person aus dem Arbeitsverhältnis wegen der Krankheit o.ä. aus, dann entfällt der Befristungsgrund und Ende.
Denn befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund (hier Krankheitsvertretung) dürfen auf unbegrenzte Zeit befristet werden.
--- End quote ---
Das heißt, kommt die Person nicht nach 7 Monaten wieder entfällt der Befristungsgrund und Person A wäre ab dann unbefristet beschäftigt ? sonst wäre ja ewig die Ungewissheit kommt er noch wieder...
--- End quote ---
Nein, das heißt der Befristungsgrund ist die Krankvertretung. Entfällt dieser Befristungsgrund ist der Vertrag beendet.
(Egal ob er wieder kommt, oder festgestellt wird, dass er niemals wieder kommt, Tod oder Erwerbsunfähigkeit z.B.)
Dann ist man nicht plötzlich unbefristet beschäftigt, sondern ohne Arbeitsvertrag.
Und ja, es ist eine ewige Ungewissheit auf die man sich da "freiwillig" einlässt.
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