Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vertrag nicht eindeutig.

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Casa:
Verträge können mit Sachgrund befristet werden. Nötig ist es nicht den Sachgrund zu nennen. Ausreichend ist, dass es einen Sachgrund gibt. Die Befristungsdauer kann dynamisch sein, da sie von der Dauer des Vorhandenseins des Sachgrunds abhängt.

Hensche sagt dazu zutreffend:


--- Zitat ---Was ist ein zweck­be­fris­te­ter Ar­beits­ver­trag?
Wenn Sie auf Grund­la­ge ei­nes zweck­be­fris­te­ten Ar­beits­ver­trags tätig sind, dann en­det Ihr Ar­beits­verhält­nis nicht zu ei­nem vor­ab fest­ge­leg­ten Zeit­punkt, son­dern mit dem Ein­tritt ei­nes künf­ti­gen Er­eig­nis­ses oder mit dem Er­rei­chen ei­nes be­stimm­ten Zwecks.

Ein Bei­spiel ist die Ein­stel­lung zur Ver­tre­tung ei­nes er­krank­ten Kol­le­gen. Hier geht man da­von aus, dass sei­ne künf­ti­ge Ge­ne­sung si­cher ist, nur dass man eben nicht ge­nau weiß, wann er wie­der ge­sund sein wird.

Wann en­det ein zweck­be­fris­te­tes Ar­beits­verhält­nis?
Gemäß § 15 Abs.2 Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG) en­det ein zweck­be­fris­te­ter Ar­beits­ver­trag mit Er­rei­chen des Zwecks, frühes­tens aber zwei Wo­chen nach Zu­gang der schrift­li­chen Un­ter­rich­tung des Ar­beit­neh­mers durch den Ar­beit­gerber über den Zeit­punkt der Zweck­er­rei­chung.

Wenn Sie al­so zur Ver­tre­tung ei­nes länger ab­we­sen­den Kol­le­gen zweck­be­fris­tet bis zu des­sen Rück­kehr ein­ge­stellt wur­den, en­det Ihr Ar­beits­verhält­nis nicht au­to­ma­tisch da­durch, dass der ver­tre­te­ne Kol­le­ge wie­der bei der Ar­beit er­scheint. Viel­mehr muss Ihr Ar­beit­ge­ber Ih­nen dies schrift­lich an­zei­gen. Erst zwei Wo­chen nach die­ser An­zei­ge en­det Ihr Ar­beits­verhält­nis.


--- End quote ---
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html#tocitem2




--- Zitat ---Intern hat er aber gehört das die vertretene Person nicht wiederkommen wird.
--- End quote ---

Das kann intern gern erzählt werden. Ob es wahr ist, weiß niemand. Noch scheint die Person krank zu sein.




--- Zitat ---Das heißt, kommt die Person nicht nach 7 Monaten wieder entfällt der Befristungsgrund und Person A wäre ab dann unbefristet beschäftigt ?  sonst wäre ja ewig die Ungewissheit  kommt er noch wieder...
--- End quote ---

Dazu hat MoinMoinMoin schon gesagt:


--- Zitat ---Nein, das heißt der Befristungsgrund ist die Krankvertretung. Entfällt dieser Befristungsgrund ist der Vertrag beendet.
(Egal ob er wieder kommt, oder festgestellt wird, dass er niemals wieder kommt, Tod oder Erwerbsunfähigkeit z.B.)
Dann ist man nicht plötzlich unbefristet beschäftigt, sondern ohne Arbeitsvertrag.
--- End quote ---

Der Befristungsgrund ist die Krankheitsvertretung. Ist der zu Vertretende nicht mehr arbeitsunfähig krank, nicht mehr am Leben, nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt, ..., entfällt der Befristungsgrund.


Ja, du hast eine gewisse Unsicherheit. Aber du hast einen "Fuß in der Tür." Mach deine Arbeit vernünftig, hole dir Feedback ein, bilde dich weiter und bewerbe dich ggf. auf freie Stellen (auch in anderen Bereichen / bei anderen Arbeitgebern). Der Personalmangel im öD ist hoch und er wird in den nächsten 6 Jahren noch deutlich höher. Wenn du deine Arbeit halbwegs "vernünftig" machst, wirst du auch weiterhin im öD beschäftigt sein. (auch wenn es einige von den "Alten," wie bspw. mein Abteilungsleiter, noch nicht mitgekriegt haben und ihre Abteilung gutsherrenartig führen (wobei führen hier der falsche Begriff ist).)



--- Zitat ---Denn befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund (hier Krankheitsvertretung) dürfen auf unbegrenzte Zeit befristet werden.
--- End quote ---

Das sehe ich anders. Es gibt keine feste Zeitgrenze. Zur Kettenbefristung siehe BAG, Ur­teil vom 21.03.2017, 7 AZR 369/15. Auch wenn keine Kettenbefristung vorliegt, kann eine lange dauernde Befristung mit Sachgrund rechtsmissbräuchlich sein. Wann Rechtsmissbräuchlichkeit vorliegt, muss im Einzelfall geklärt werden. Bei nicht ganz 7 Jahren Befristung kann man mal darüber nachdenken (ca. 1,5 Jahre Krankengeld, 2 x 3 Jahre befristete volle Erwerbsminderung des Vertretenen).

https://www.hensche.de/Wann-sind-Sachgrundbefristungen-missbraeuchlich-Missbrauchskontrolle-bei-Kettenbefristungen-BAG-7AZR369-15.html


@Neu im Dienst
Was genau arbeitest du im öD?

TVOEDAnwender:
Das nennt sich eine Zweckbefristung, diese Art der Vertragsgestaltung ist nach dem TzBFG zulässig, wenn das Ende der Befristung bei Vertragsabschluss nicht absehbar ist. Sie endet, wenn der Zweck erfüllt ist (hier: Krankheitsvertretung endet, da der zu vertretende AN wieder gesund, aber auch: der zu vertretende AN kommt endgültig nicht wieder, zB wg EU Rente). Der AG muss dann nur noch eine Mitteilung an den AN senden, dass das befristete AV wg Erfüllung des Zwecks endet. Nach Zugang dieser Mitteilung beim AN endet das befristete AV nach 2 Wochen.

Siehe hier: https://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html#:~:text=Was%20ist%20ein%20zweckbefristeter%20Arbeitsvertrag,dem%20Erreichen%20eines%20bestimmten%20Zwecks.

clarion:
Wenn Du Dich bewährt und es wäre tatsächlich so, dass der Kollege nicht mehr wieder kommt, dann wird der AG Dich entfristen. Er wäre ja schön blöd, das nicht zu tun.

Neu im Dienst:

--- Zitat von: clarion am 29.09.2024 00:33 ---Wenn Du Dich bewährt und es wäre tatsächlich so, dass der Kollege nicht mehr wieder kommt, dann wird der AG Dich entfristen. Er wäre ja schön blöd, das nicht zu tun.

--- End quote ---

Das sehe ich auch so, wollte wenigstens schon mal einen "Fuß" in der Tür haben und 8 Monate Arbeit sind besser als 8 Monate Bürgergeld !
Hoffe das es verlängert wird, bin mich natürlich weiter am bewerben (Sachbearbeiter).
Der Stellenmarkt sieht im Moment mau aus.
Hatte noch nie so einen Vertrag, vor allem weil vorher 12 Monate versprochen wurde.
Aber "Die" wussten in welcher Lage  Person A war, da geht man schon mal auf so etwas ein.
 Vielen Dank für die Antworten. Dann heißt es keine Fehler machen, nicht Krank werden und zittern die 8 Monate.

Mario Nette:
Vielleicht hieß es, dass der Kollege ein Jahr ausfällt und zwischen Ausschreibung und Stellenbesetzung sind dann vier Monate vergangen, so dass es nur noch acht Monate Ausfallzeit sind?

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