Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vertrag nicht eindeutig.

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TVOEDAnwender:
Solange keine zeitliche/kalendermäßige Befristung (schriftlich) vereinbart wurde, gilt nur die vereinbarte Zweckbefristung. Diese kann 8 Monate dauern, sie kann kürzer oder länger sein. Wie oben  beschrieben muss der AG den AN über die Zweckerfüllung informieren und dann endet das AV 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung. Hätte man max. 8 Monate vereinbart, wäre das als Kombination von Zweck- und Zeitbefristung auch möglich gewesen.

MoinMoin:
Man hat keinen Zeitraum vereinbart, sondern nur mündlich angekündigt, das dürfte aber nicht Teil des AVs sein.


Neu im Dienst:

--- Zitat von: Mario Nette am 29.09.2024 16:58 ---Vielleicht hieß es, dass der Kollege ein Jahr ausfällt und zwischen Ausschreibung und Stellenbesetzung sind dann vier Monate vergangen, so dass es nur noch acht Monate Ausfallzeit sind?

--- End quote ---
Erst sagte man die Person hätte sich versetzten lassen, daher 12 Monate befristet, dann plötzlich, Krankheitsvertretung für 8 Monate.
Sollte die Person eher wieder kommen müsste ich innerhalb von 4 Wochen gehen.
Für die 12 Monate Vertretung( Versetzung) wurde dann später noch jemand ein gestellt auf Zeit ( 12 Monate )
 Also handelte es sich in wirklich um 2 Personen die gegangen waren.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Neu im Dienst am 29.09.2024 15:50 ---
--- Zitat von: clarion am 29.09.2024 00:33 ---Wenn Du Dich bewährt und es wäre tatsächlich so, dass der Kollege nicht mehr wieder kommt, dann wird der AG Dich entfristen. Er wäre ja schön blöd, das nicht zu tun.

--- End quote ---

Das sehe ich auch so, wollte wenigstens schon mal einen "Fuß" in der Tür haben und 8 Monate Arbeit sind besser als 8 Monate Bürgergeld !
Hoffe das es verlängert wird, bin mich natürlich weiter am bewerben (Sachbearbeiter).
Der Stellenmarkt sieht im Moment mau aus.
Hatte noch nie so einen Vertrag, vor allem weil vorher 12 Monate versprochen wurde.
Aber "Die" wussten in welcher Lage  Person A war, da geht man schon mal auf so etwas ein.
 Vielen Dank für die Antworten. Dann heißt es keine Fehler machen, nicht Krank werden und zittern die 8 Monate.

--- End quote ---

Was sich natürlich immer empfiehlt, ist dann auch kund zu tun, dass man in dem Bereich gerne bleiben möchte. Wenn man gut gelitten ist und seine Arbeit ordentlich macht, findet sich in der Regel eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung.

Casa:

--- Zitat ---Erst sagte man die Person hätte sich versetzten lassen, daher 12 Monate befristet, dann plötzlich, Krankheitsvertretung für 8 Monate.
Sollte die Person eher wieder kommen müsste ich innerhalb von 4 Wochen gehen.
Für die 12 Monate Vertretung( Versetzung) wurde dann später noch jemand ein gestellt auf Zeit ( 12 Monate )
 Also handelte es sich in wirklich um 2 Personen die gegangen waren.
--- End quote ---

So kann das eben sein.

Wie gesagt, was genau der Sachgrund ist, muss nicht mitgeteilt werden. Folglich auch nicht, wer vertreten wird.

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