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Verbeamtung = Rückstufung von jetzt E15 auf dann A13 ?

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Patrick1980:
Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr habt einen Rat für mich. Kurz zu mir: Ich bin angestellter Referatsleiter (TVöD E15) in einer Bundesoberbehörde mit 50% Führungs- und 50% Fachaufgaben. Mein Referat ist sehr "hD-lastig" und umfasst insgesamt 21 Mitarbeiter/-innen. Mein Dienstposten ist A15/E15 bewertet.

Mir wurde jüngst eine Verbeamtung angeboten mit dem kleingedruckten Hinweis, dass bei uns gelebte Verwaltungspraxis grundsätzlich die Verbeamtung in die A13 sei. Da ich laut Rückfragen der erste Angestellte zu sein scheine, der es überhaupt in die E15 gebracht hat - das ist noch ganz neu bei uns dass auch Beschäftigte Referatsleiter werden können -, hoffe ich hier einen Präzedenzfall schaffen zu können und direkt in die A15 (statt E15 -> A13 -> A14 -> A15 nach XY Jahren) kommen kann.

Meine Frage daher an Euch: Hättet Ihr (z.B. laufbahnrechtliche) Hinweise für mich mit denen ich argumentieren könnte, dass man in meinem Fall bei einer Verbeamtung von der gängigen Praxis (E13/14 -> A13) abweichen und unmittelbar in die A15 verbeamten könnte? Ich denke da z.B. an solche Dinge wie Unterstellungsverhältnis/Weisungsbefugnis wenn ich plötzlich mit "nur" A13 Vorgesetzter von mehreren A14 und A15ern wäre. Ich bin selbst kein Jurist und finde mich nicht gut in den Gesetzen und Verordnungen zurecht.

Ich bin sehr auf Euren Input gespannt!

Liebe Grüße aus dem Süden,
Patrick

P.S.: Ich erhalte in der E15 die "BMI-Fachkräftezulage", die mir als Beamter "abhanden" käme. Zusammen mit der PKV gerechnet, wäre daher eine Verbeamtung in die A13 ein deutlicher finanzieller Rückschritt (700 € netto / Monat weniger) für unsere junge Familie in der ich auf absehbare Zeit aus gesundheitlichen Gründen das alleinige Familieneinkommen bestreite.

Asperatus:
Die Einstellung in ein Beförderungsamt ist möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 25 BLV gegeben sind. Der "Sonderfall" in euer Behörde E15 würde ja auch eine von der Verwaltungspraxis abweichende Regelung bei der Verbeamtung rechtfertigen können. Letztlich liegt es aber im Ermessen der Behörde.

Falls es doch so kommen sollte (A 13), wäre zu klären, ob man überhaupt auf der derzeitigen Stelle verbleiben kann und wie schnell man dann befördert werden könnte (nach § 22 BBG nach einem Jahr A 14, nach einem weiteren A 15). Soll die Probezeit auf ein Jahr verkürzt werden oder komplett entfallen? Wäre evtl. eine Einstellung in A 14 "als Kompromiss" mit einer Beförderung auf A 15 in einem Jahr möglich? Ist A 15 auf der Stelle möglich (gebündelt) oder tritt man in die Beurteilungskonkurrenz mit den Kollegen in A 14?

Patrick1980:

--- Zitat von: Asperatus am 01.10.2024 21:09 ---Die Einstellung in ein Beförderungsamt ist möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 25 BLV gegeben sind. Der "Sonderfall" in euer Behörde E15 würde ja auch eine von der Verwaltungspraxis abweichende Regelung bei der Verbeamtung rechtfertigen können. Letztlich liegt es aber im Ermessen der Behörde.

--- End quote ---
Ja, da kommt es also auf einen Versuch an. Man gibt keine verbindlichen Vorab-Auskünfte bis der Fall tatsächlich eintritt und man zum Handeln gezwungen wird.


--- Zitat von: Asperatus am 01.10.2024 21:09 ---Soll die Probezeit auf ein Jahr verkürzt werden oder komplett entfallen?

--- End quote ---
Die Routine scheint eine Verkürzung auf ein Jahr zu sein. Mehrjährige hauptamtliche Tätigkeit auf dem gleichen Posten (als Beschäftigter) ist vorhanden.


--- Zitat von: Asperatus am 01.10.2024 21:09 ---Wäre evtl. eine Einstellung in A 14 "als Kompromiss" mit einer Beförderung auf A 15 in einem Jahr möglich?

--- End quote ---
Ich denke solch ein Kompromiss würde die gleichen Schwierigkeiten wie eine direkte Verbeamtung in die A15 bedeuten. Solch Kompromiss fühlt sich "faul" an.


--- Zitat von: Asperatus am 01.10.2024 21:09 ---Ist A 15 auf der Stelle möglich (gebündelt) oder tritt man in die Beurteilungskonkurrenz mit den Kollegen in A 14?

--- End quote ---
Mir ist leider nicht klar was Du damit meinst...


Zum Thema dass eine Führungskraft A13 evtl. Probleme damit hätte A14er und A15er zu führen gibt es keine Ideen?

Tagelöhner:
Wo soll daran das Problem sein? In den A-Besoldungen sind die Ämter nun mal grundsätzlich zu durchlaufen --> Laufbahnprinzip. Ein Beamter hat sich also zu bewähren und (so zumindest in der Theorie) seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, bis es dann wieder ein Treppchen nach oben geht. Das haben die dir unterstellten Beamten ja bereits hinter sich.

Wenn du Probleme damit hast als A13-Beamter A14 und A15 Beamte zu führen, würde ich eher die charakterliche Eignung zum Beamten hinterfragen  ;D. Und das meine ich nicht plump spöttisch sondern das ist mein voller Ernst. Im Beamtenbereich läuft nun mal vieles anders, als im Angestelltenverhältnis. Das hat Vor- und Nachteile faktischer Art als auch subjektiver Art.

Als Beamter wirst du beispielsweise auch nicht mehr für deine vertraglich vereinbarte zu erbringende Arbeitsleistung bezahlt, sondern du wirst aufgrund deines "Statusamtes" alimentiert und hast dich im Anschluss (so mal wieder die Theorie) mit voller Hingabe deinen dienstlichen Pflichten zu widmen  ;D

Greif:
@Patrick1980
Asperatus fragte Dich, ob dein Dienstposten (DP) von A13 bis A15 geschlüsselt ist.
Dies nennt man einen Bündeldienstposten.

In vielen Behörden umfasst der erste Bündeldienstposten im höheren Dienst die Dotierungen A13 bis A14.
Für A15-DP muss man sich dann wieder besonders bewerben, da es ein sogenannter Beförderungsdienstposten ist.
Dafür gibt es behördenintern Vorgaben oder zumindest (Mindest)Kriterien, um sich darauf bewerben zu können.

Wenn ein Personalentwicklungskonzept vorhanden sein sollte, findest Du darin die harten sowie weichen Kriterien für die jeweiligen Beförderungsdienstposten. Dies könnte dann für Dich aber ein KO-Kriterium sein.
Alle anderen A14 dotierten Beamten Deiner Behörden würden sich auf "Deinen" Referatsleiterdienstposten bewerben.
Im schlimmsten Fall würdest Du, auf Grund der Vorgaben für einen Beförderungsdienstposten, gar nicht betrachtet werden können und deine Bewerbung wäre direkt aussortiert.
Du hättest dann eine Verbeamtung, müsstest im Einstiegsamt (A13) oder im ersten Beförderungsamt (A14) einsteigen und müsstest die Pflichttore zu schießen, welche Stehzeiten, Verwendungsbreite oder ähnliches beinhalten, um im Auswahlverfahren für einen Beförderungsdienstposten überhaupt betrachtet werden zu können.

Spricht dies offen bei deinem Personalbereich ein und lass sie nicht vom Haken, denn darauf antwortet man nicht unbedingt gerne und vor allem nicht offen - selbst wenn man sich damit einen frischen Beamten verprellt.

Sieh zu, dass Du im zweiten Beförderungsamt (A15) eingestellt wirst. Ansonsten zumindest im ersten Beförderungsamt (A14) und dies mit der schriftlichen Zusage, dass Du nach der Mindestwartezeit in die A15 eingewiesen wirst.
Falls du keine klaren Antwort bekommst oder Dir kein Schriftstück mit einer entsprechend hohen Unterschrift ausgestellt werden sollte, kannst Du eins und eins zusammenzählen.

Ein Anrecht auf die Einstellung in einem höheren Amt als das Einstiegsamt hast Du nicht. Es hängt alles von der Bewertung und der Bereitschaft des Personalbereiches statt.
Du wirst auch nur selten eine offene Antwort erhalten, da sich ansonsten die Personalbearbeiter angreifbar machen könnten.

Viel Glück.

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