Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Verbeamtung = Rückstufung von jetzt E15 auf dann A13 ?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 29.10.2024 08:42 ---Diese Quoten-Beurteilung, wie sie im GB BMVg (übrigens nicht im Ministerium, sondern nur darunter  ;) ) üblich ist, ist der absolute Müll, weil man nicht nach Leistung sondern nach Quote beurteilen muss.

--- End quote ---
Korrekt und zeigt was die Bestenauslese der Ministerien so produziert  ;D :o

Thorin:
Per Gesetzt wird IMMER ins Eingangsamt, also A13(g) verbeamtet - etwas anderes ist rein laufbahnrechtlich nicht möglich. Oft wird aber unter der Hand eine "schnelle" Beförderung in die kommenden Stufen befürwortet. Was anderes kenne ich NICHT.

Alexander79:

--- Zitat von: Thorin am 11.11.2024 14:31 ---Per Gesetzt wird IMMER ins Eingangsamt, also A13(g) verbeamtet

--- End quote ---
Finde den Widerspruch.
A13g ist das Endamt.

Organisator:

--- Zitat von: Thorin am 11.11.2024 14:31 ---Per Gesetzt wird IMMER ins Eingangsamt, also A13(g) verbeamtet - etwas anderes ist rein laufbahnrechtlich nicht möglich. Oft wird aber unter der Hand eine "schnelle" Beförderung in die kommenden Stufen befürwortet. Was anderes kenne ich NICHT.

--- End quote ---

das ist leider ziemlicher Quatsch:

Für was ist A13g das Eingangsamt?
Welches Gesetz schreibt die Verbeamtung im Eingangsamt vor?
Warum ist die Regelung ungültig, wonach eine Einstellung im Beförderungsamt unter gewissen Voraussetzungen möglich ist?

Greif:

--- Zitat von: Thorin am 11.11.2024 14:31 ---Per Gesetzt wird IMMER ins Eingangsamt, also A13(g) verbeamtet - etwas anderes ist rein laufbahnrechtlich nicht möglich. [...] Was anderes kenne ich NICHT.

--- End quote ---

Einfach in die passende Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung schauen und die Möglichkeiten erkennen.

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