Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Verbeamtung = Rückstufung von jetzt E15 auf dann A13 ?
Thomber:
--- Zitat ---Wenn du Probleme damit hast als A13-Beamter A14 und A15 Beamte zu führen, würde ich eher die charakterliche Eignung zum Beamten hinterfragen
--- End quote ---
Führung sollte aber auch Beurteilungskompetenz beinhalten und die wäre wohl nicht gegeben, wenn der Chef niedriger besoldet ist als der Mitarbeiter. Ich hatte mal einen Mitarbeiter mit der gleich Besoldung und durfte ihn dann nicht beurteilen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 29.10.2024 07:33 ---
--- Zitat ---Wenn du Probleme damit hast als A13-Beamter A14 und A15 Beamte zu führen, würde ich eher die charakterliche Eignung zum Beamten hinterfragen
--- End quote ---
Führung sollte aber auch Beurteilungskompetenz beinhalten und die wäre wohl nicht gegeben, wenn der Chef niedriger besoldet ist als der Mitarbeiter. Ich hatte mal einen Mitarbeiter mit der gleich Besoldung und durfte ihn dann nicht beurteilen.
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Spannend Logik, man kann nur Beurteilen, wenn man mehr Geld bekommt?
Wenn man einen A15 DP innehat, dann hat man doch die A15 Befähigung, die bekommt man doch nicht erst wenn man auch nach A15 befördert wird, so dachte ich bisher.
Thomber:
Meine Theorie dazu ist:
Da, wo ich damals tätig war, gab es Beurteilungsnoten nicht nach absoluter, sondern nur nach relativer Leistung - also im Vergleich zu anderen. UND diese Noten waren quotiert.
Hast Du zwei super Kollegen, die eine 1 bekommen haben, bekamst Du nur maximal eine 2, weil die Anzahl der Einser aufgebraucht war. Man wurde innerhalb seiner Besoldungsgruppe verglichen. Daraus resultierte die "Angst", dass Du Deinen Mitarbeiter schlecht beurteilst, damit Du im Vergleich besser aussiehst.
MoinMoin:
Bei uns wird unterschieden ob ein A11er auf einem A12 DP beurteilt wird oder auf einen A11er.
Und wenn es eine solche Angst gibt, dann zeigt das, dass die Bestenauslese zum Teil gewürfelt ist.
Thomber:
Bestenauslese... na ja, geht in diesem Fall nicht.
Dienstherr hat viele Standorte, viele Dienststellen. Wie gesagt, wenn Du in Dienststelle A GUTE Kollegen hast, wirst Du halt schlechter beurteilt als ein anderer in einer anderen Dienststelle, wo die Kollegen halt nicht so gut sind. Das Problem wird dann ernst, wenn Du und der andere sich auf eine dritte Stelle bewerben. Er wird genommen, obwohl er im direkten Vergleich zu Dir vielleicht gar nicht besser zu beurteilen wäre..... Diese Quoten-Beurteilung, wie sie im GB BMVg (übrigens nicht im Ministerium, sondern nur darunter ;) ) üblich ist, ist der absolute Müll, weil man nicht nach Leistung sondern nach Quote beurteilen muss. (Wenn im Referat 4 gute Leute sind, bekommen zwei davon vermutlich Note drei oder vier.)
"Hallo Herr Thomber, wir brauchen die guten Noten dieses Jahr für andere Kollegen. Haben Sie doch Verständnis!?" ..... fertig - sonst rege ich mich nur wieder auf ;D
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