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Verbeamtung = Rückstufung von jetzt E15 auf dann A13 ?

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Tagelöhner:

--- Zitat von: Greif am 05.10.2024 21:09 ---@Patrick1980
Sieh zu, dass Du im zweiten Beförderungsamt (A15) eingestellt wirst. Ansonsten zumindest im ersten Beförderungsamt (A14) und dies mit der schriftlichen Zusage, dass Du nach der Mindestwartezeit in die A15 eingewiesen wirst.
Falls du keine klaren Antwort bekommst oder Dir kein Schriftstück mit einer entsprechend hohen Unterschrift ausgestellt werden sollte, kannst Du eins und eins zusammenzählen.

--- End quote ---

Erstes Beförderungsamt mag vielleicht noch klappen, direkt im zweiten halte ich für ausgeschlossen. Solche Präzedenzfälle wird man kaum irgendwo schaffen wollen, da das für ordentlichen Unmut im Rest der Beamtenschaft des Hauses führen würde.

Es wird in wahrscheinlich 99% der Fälle auch kein Schriftstück geben, mit dem irgendwas "versprochen" wird. Hier wirst du dich auf die Entscheidungsträger und deren Wort verlassen müssen.

Aber versuche gerne dein Glück und teile uns hier dann aber bitte noch deine gemachten Erfahrungen mit.

Stempelritter:

--- Zitat von: Patrick1980 am 01.10.2024 20:58 ---Meine Frage daher an Euch: Hättet Ihr (z.B. laufbahnrechtliche) Hinweise für mich mit denen ich argumentieren könnte, dass man in meinem Fall bei einer Verbeamtung von der gängigen Praxis (E13/14 -> A13) abweichen und unmittelbar in die A15 verbeamten könnte?
--- End quote ---
§ 20 BBG i.V.m. § 25 BLV.

--- Zitat ---P.S.: Ich erhalte in der E15 die "BMI-Fachkräftezulage", die mir als Beamter "abhanden" käme. Zusammen mit der PKV gerechnet, wäre daher eine Verbeamtung in die A13 ein deutlicher finanzieller Rückschritt (700 € netto / Monat weniger) für unsere junge Familie in der ich auf absehbare Zeit aus gesundheitlichen Gründen das alleinige Familieneinkommen bestreite.

--- End quote ---
Dann lehne halt ab, mit genau dieser Begründung.

Greif:
@Tagelöhner
Persönlich halte ich das zweite Beförderungsamt für so selten wie ein regenbogenfarbenes Einhorn.
Je nachdem wie die Behörde drauf ist, kann es vorkommen.
Alleine schon, um es sich nicht mit den ganzen ORR sowie dem Personalrat zu verscherzen, wird ein solcher Präzedenzfall aber sehr selten sein. Besonders bei einem DP mit Personalverantwortung, welcher für das weitere Vorankommen entscheidend sein wird.
Die Wahrscheinlichkeit schwindet immer mehr.

Mir ist kein E15-Referatsleiter bekannt, welcher eine Ernennungsurkunde in die Hand genommen hat, da jede(r) maximal im ersten Beförderungsamt ernannt worden wäre und keinerlei Chance auf den bisher ausgeübten Referatsleiterdienstposten bestand.

Wenn man risikoaffin sein sollte, nimmt man die Ernennungsurkunde im ersten Beförderungsamt an und bewirbt sich mit dieser außerhalb des eigenen Ressort auf einen RL-DP. Da man nicht unter das dortige Personalentwicklungskonzept fällt "kann" es klappen.
Auch hier gibt es keine Recht auf Versetzung bzw Abgabe an ein anderes Ressort.

InternetistNeuland:
Ist dein Netto in A13 nicht trotzdem höher als in E15?

lumer:
Es handelt sich nicht um eine Rückstufung. Beamte und Angestellte unterstehen zwei unterschiedlichen Regelungsregimen. Der Tarif- oder so behandelte Angestellte wird nach der ausgeübten Tätigkeit vergütet, der Beamte muss grundsätzlich die Laufbahn durchlaufen. Auf § 25 BLV wurde hingewiesen. Bitte beachten, dass u.a. ein fiktiver Werdegang zu betrachten ist. Wenn du die E15 nicht schon mindestens fünf Jahre innehast (vgl. § 25 II BLV), kann es schon mal nichts werden.

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