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Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune
Grisu120309:
Hallo zusammen,
wir wollen in unser Kommune die Dienstvereinbarung Gleitzeit neu auflegen. Wäre ein Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr möglich ?
Die Protokollerklärung zu § 6 TVÖD sagt: "Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden"
Somit würde es nicht gehen. Aber, wir wollen ja "mehr" als der Tarifvertrag hergibt anbieten. Die MA wollen dies großteils auch...
Habt ihr Ideen ?
brian:
Ab 21.00 Uhr würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).
http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/tvoed-anwender-in-anlehnung-an-den-tvoed-533-zeitzuschlaege_idesk_PI13994_HI1415577.html
KlammeKassen:
--- Zitat von: Grisu120309 am 04.10.2024 06:31 ---Hallo zusammen,
wir wollen in unser Kommune die Dienstvereinbarung Gleitzeit neu auflegen. Wäre ein Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr möglich ?
Die Protokollerklärung zu § 6 TVÖD sagt: "Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden"
Somit würde es nicht gehen. Aber, wir wollen ja "mehr" als der Tarifvertrag hergibt anbieten. Die MA wollen dies großteils auch...
Habt ihr Ideen ?
--- End quote ---
Einmal kurz nachrechnen:
7.00 - 16.30 Uhr = 9,5 h
5 mal 9,5 h = 47,5 h
D.h. dass wäre schon zu viel.... also kann das ja irgendwie nicht sein.
Die meisten Behörden hier in der Nähe haben jetzt schon 6.00/6.30/7.00 - 18.00 Uhr
Es sollte daher kein Problem sein
Geht es bei den 45 Stunden ggf. um die Planung für einzelne Mitarbeiter, dass die ggf. mal 45 Stunden arbeiten müssen? Ansonsten wüsste ich nicht, worauf sich das bezieht...
in der nächsten Tarifrunde sollen ja auch Arbeitszeitflexibilisierungen thematisiert werden, ich bin gespannt
BAT:
--- Zitat von: brian am 04.10.2024 06:51 ---Ab 21.00 Uhr würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).
--- End quote ---
Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß
SimsiBumbu:
Wäre hier nicht eher § 6 Abs. 7 Satz 1 TVÖD einschlägig:
"Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden."
Wobei in der Rahmendienstvereinbarung (von 2011, zuletzt aktualisiert 2013) meiner Kommune die tägliche Rahmenzeit (6:30 - 19:00 Uhr) von 12 Stunden überschritten wird.
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