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Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune

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UNameIT:

--- Zitat von: BAT am 07.10.2024 09:25 ---
--- Zitat von: brian am 04.10.2024 06:51 ---Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


--- End quote ---

Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß

--- End quote ---

Also laut § 2 Abs. 3 ArbZG beginnt Nachtarbeit um 23 Uhr und endet um 6 Uhr. Ist da was anderes im TVÖD geregelt bzgl. Nachtzuschlägen?

BAT:
Natürlich ist es im TVÖD anders geregelt, ich frage mich nur, warum.

Es hindert, wie in vorliegender Anfrage ersichtlich, auskömmliche Gleitzeiten einzurichten.

Daher nochmals die Frage, wie kommt man darauf, dass um 21 Uhr Nacht wäre?

Hain:
Moin,

hier werden ja einige Sachen durcheinander geworfen... Die Regelungen zum Arbeitszeitkorridor (§ 6 VI) und Rahmenzeit (§ 6 VII) sind verschiedene Arbeitszeitmodelle. Sie bedürfen jeweils eines Arbeitszeitkontos nach § 10. Die wenigsten Verwaltungen dürften eine solche Regelung haben. Die Gleitzeitregelung, wie sie die meisten kennen, findet sich in der Protokollerklärung zu § 6, sie ist im TVöD ungeregelt mit Ausnahme, dass keine Regelungen nach 6 IV enthalten sein dürfen.

Die Kosten für die Zuschläge sind wahrscheinlich nicht so ausschlaggebend wie die Kosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes über einen längeren Zeitraum (Gebäude- und IT Kosten).

Grüße
Hain

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