Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1084612 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2400 am: 10.12.2024 12:19 »
Diese leidige Diskussion hätte man nicht, wenn man nicht so viele Beamte Dinge machen lässt, für die diese nicht gedacht sind. Also die nicht so hoheitlich sind, dass man dafür nicht TBs einsetzen darf.
Nur deswegen machen gefühlt die TB und die Beamte identische Dinge mit unterschiedlicher Bezahlung und Bedingungen und der gegenseitige rosinenpicker Neid blüht auf.

ElBarto

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2401 am: 10.12.2024 12:21 »
Das die Beamtenbezüge einfach um 30% Prozent steigen glaube ich nicht.

Das ein Beamtenkind aber mehr Alimentation als ein Angestellten-/Arbeiterkind verdient halte ich für...

a.) ungerecht
b.) gerichtlich angreifbar
c.) in der Lage -politisch gesehen- ausreichend Gesellschaftsdruck zu verursachen, dass gehandelt wird

Die Betrachtung des Einkommens unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten halte ich für nicht gerechtfertigt, da es alle Singles diskriminiert.

Auf der anderen Seite kann eine derart hohe Bezahlung für die Kinderaufzucht -wie vorweg genannt- auch nur wieder zu Diskussionen führen, sobald diese auch an BG_Empfänger geht. Hier gibt es ja sehr häufig ganze "Zuchtbetriebe".

Für die BG-Beispielrechnung werden zwar beide Ehepartner berücksichtigt, dafür arbeitet von diesen keiner.
Und ob keiner arbeitet oder einer ist  schon ein gewaltiger Unterschied aus Sicht der Wirtschaft. Also sollte jeder Einer der Arbeitet ausreichend entlohnt werden um zu zeigen welches Plus er gegenüber dem BG-Bezug hat.

ElBarto

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2402 am: 10.12.2024 12:23 »
Diese leidige Diskussion hätte man nicht, wenn man nicht so viele Beamte Dinge machen lässt, für die diese nicht gedacht sind. Also die nicht so hoheitlich sind, dass man dafür nicht TBs einsetzen darf.
Nur deswegen machen gefühlt die TB und die Beamte identische Dinge mit unterschiedlicher Bezahlung und Bedingungen und der gegenseitige rosinenpicker Neid blüht auf.

Man hätte viele Probleme nicht wenn man nicht davon ausginge der Beamte könnte von Natur aus alles.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2403 am: 10.12.2024 13:18 »

Da hast Du natürlich Recht - genauso, wie Dich die Höhe des Schonvermögens für Bürgergeldempfänger nicht interessiert, korrekt? ;)

... Es soll ja sogar Menschen geben, die ganz neidisch auf die 35h-Woche in der IGM oder der Chemie blicken - auch hier könnte man analog zur rezenten Besoldungsdiskussion entgegnen: Das ist eben die Konsequenz aus der am Anfang des Berufslebens getroffenen Entscheidung. ;)

(Du weißt, ist nicht bös gemeint)

Das letztere war ja der Ausschlag für TVÖD, da zu meiner Bewerbungszeit die beiden TV´s ähnliche Parameter haben, der BAT war etwas besser als der Kram von IG Metall und Chemie. Inzwischen ist er ja wesentlich schlechter. Und hier kommen wir zu den Beamten:

Egal, was da gerade los ist, aufgrund gesetzlicher Kalibrierung behalten die natürlich halbwegs Ihren Standard im Vergleich zu den 80er. Wenn der BAT/ TVÖD in diesen Jahrzehnten so weit runter gerockt wird, dass neidisch auf den Beamten am anderen Tisch geschaut wird, ist das kein Problem der Besoldung.

Das Schonvermögen kannst du erger im moralischen Sinne mit einem Diebstahl des beamteten Kollegen vergleichen, das  ist eine ganz andere - ethische - Baustelle.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2404 am: 10.12.2024 13:29 »
Dem obigen Post kann ich nur zustimmen.

Es gab zu BAT Zeiten vergleichbare Vergütungen und kaum Nachteile.
Dann kam Verdi ins Spiel und das Jahrhundertwerk TVÖD.

Philipp

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2405 am: 10.12.2024 14:08 »

Die Betrachtung des Einkommens unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten halte ich für nicht gerechtfertigt, da es alle Singles diskriminiert.


Im von den Beamten vorgebrachten Beispiel zur Alimentation wird beim BG aber eine Familie gerechnet - kein alleinerziehender Single.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2406 am: 10.12.2024 14:32 »
Das ein Beamtenkind aber mehr Alimentation als ein Angestellten-/Arbeiterkind verdient halte ich für...

a.) ungerecht
b.) gerichtlich angreifbar
Lach mich weg, du meinst also dass man dieses "Urteil" vom BVerfG wo angreifen kann? EuGH?
Zitat
c.) in der Lage -politisch gesehen- ausreichend Gesellschaftsdruck zu verursachen, dass gehandelt wird
Fun Fact: Das BVerfG hat klipp und klar gesagt, dass die Alimentation ab dem 3. Kind für den Beamten um die Kosten zur Befriedigung der Grundbedürfnisse des Kindes (also sagen wir mal 500-700€ ) angehoben werden muss!
Gibt es nur 2 Alternative Wege:
GG Ändern und Beamte abschaffen.
oder
Kindergrundsicherung, Kindergeld oder wie auch immer in eben dieser Höhe an alle auszahlen.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2407 am: 10.12.2024 14:32 »

Das letztere war ja der Ausschlag für TVÖD, da zu meiner Bewerbungszeit die beiden TV´s ähnliche Parameter haben, der BAT war etwas besser als der Kram von IG Metall und Chemie. Inzwischen ist er ja wesentlich schlechter. Und hier kommen wir zu den Beamten:

Egal, was da gerade los ist, aufgrund gesetzlicher Kalibrierung behalten die natürlich halbwegs Ihren Standard im Vergleich zu den 80er. Wenn der BAT/ TVÖD in diesen Jahrzehnten so weit runter gerockt wird, dass neidisch auf den Beamten am anderen Tisch geschaut wird, ist das kein Problem der Besoldung.

Siehst Du, letztlich greifst Du hier auch auf das Mittel des Vergleichs zurück - und das ist doch völlig in Ordnung. Ein Vergleich ist zunächst nur eine Bestandsaufnahme - die insbesondere zwischen TB und Beamten natürlich aufgrund der Unterschiedlichkeit der Systeme auch nicht ganz einfach ist. Gleiches gilt auch für die Industrie, in der Festangestellte und Leiharbeiter ganz unterschiedlich entlohnt werden. (Für mich war der Schritt aus der AN-Überlassung in die Festanstellung sogar ein finanzieller Rückschritt).

Manche der rezent diskutierten Ideen zur gesetzlichen Kalibrierung der Besoldung mit dem Ziel einer amtsangemessenen Alimentation sprengen allerdings jegliche Verhältnismäßigkeit und sollten nicht unkommentiert bleiben. Dabei könnte man spezifische Bereiche wie zum Beispiel die BW natürlich ausklammern, da es schließlich keine tarifbeschäftigten Gefreiten oder Feldwebel gibt. Nur darauf wollte ich mit meinem Statement hinaus.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2408 am: 10.12.2024 14:40 »
Ich sehe da keine Sprengung der Verhältnismäßigkeit, wo denn?

Natürlich läuft das dann evlt. auf eine Bruttobesoldung von 10.000 oder 8.000 € hinaus. So viel ist das jetzt auch nicht. In die Infrastruktur eines Staates zu investieren ist immer gut, und da gehört neben Brücken, Straßen, Schienen, Netzabdeckung, Bundeswehr, etc. auch ein amtsangemessen bezahlten Beamtenschaft dazu.

Vielen ist es schlicht nicht bewusst, wie weit durch Tarife entlohne Arbeit inzwischen zurückgefallen ist (von den nicht tariflichen ganz zu schweigen). Selbstredend müsste in der TVÖD Tabelle auch fünstellige Gehälter erreicht werden können.

Aber nochmals: ich kann ja Tarifversagen und Umverteilungswahnsinn nicht zum Kritikpunkt für Besoldungen machen. Und wenn, dann nur wenn hier einige Sachen extrem auseinander fallen. Das sehe ich aber nicht.

Das Verfassungsgericht scheint ja auf einen Abstand zum Existenzminimun zu schielen. Und wenn dann ein A15er Beamter weit über ein Jahr braucht, um im Nettobereich überhaupt das Schonvermögen eines Hartzers zu erreichen, sehe ich eher eine weiter bestehende Unterbesoldung.


NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2409 am: 10.12.2024 15:30 »
@BAT, ja, das Existenzminimum und ein Abstand zu eben diesem ist hier ein Eckpfeiler. Ebenso sind die "Hausfrau" und zwei Kinder überwiegend aus dem Grundsold zu finanzieren (Das weitere Kinder vollständig über Zulagen zu finanzieren sind, liegt wiederum am "System" und ist nicht zu kritisieren).

Wie an vielen Stellen (und natürlich nur im Rahmen von Hypothesen) formuliert, mündet das in einer Netto-Mindestalimentation von über 3000€ für den kleinsten Beamten im eD. Von dort kaskadiert das dann nach oben.

Das Problem wäre auch gar nicht der A15er - ob der 8k oder 10k nach Hause bringt, juckt wirklich niemanden. Wenn der MA (TB) in der Zulassungsstelle aber Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen muss, während der Kollege (verbeamtet) seinen Porsche 2 Wochen im Flughafenparkhaus lässt, während er auf den Malediven chillt, dann sehe ich gewisse Verhältnismäßigkeiten aus dem Ruder laufen. Die Medien sind übrigens bereits heute etwas verwundert ob der exorbitanten Forderungen von verdi. Wenn alle Beamten plötzlich 30% mehr Grundsold und Pension erhalten würden, sähe das sicher nicht viel besser aus.

Die aktuellen Unterschiede empfinde ich gar nicht so dramatisch, auch wenn ich durchaus Vorteile im Beamtenwesen erkenne. Ist aber -zumindest aktuell- kein Grund für großen Protest. Sollte im Idealfall auch so bleiben.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2410 am: 10.12.2024 15:48 »
Das Existenzminimum, so wie es von Karlsruhe interpretiert ist, wird fallen, in der nächsten Legislaturperiode.


HochlebederVorgang

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2411 am: 10.12.2024 15:59 »
Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.

Lesen und verstehen.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2412 am: 10.12.2024 16:00 »
Bei abbezahltem Wohneigentum also eine Kürzung der Zahlungen.  ;)

HochlebederVorgang

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« Antwort #2413 am: 10.12.2024 16:04 »
Die Wohneigentumsquote ist sowieso viel zu hoch in Deutschland. Lieber Transferleistungen und die vollkommen eskalierenden Miteinnahmen gehen dann an amerikanische Pensionsfonds.

Hauptsache es ist gerecht.

NelsonMuntz

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« Antwort #2414 am: 10.12.2024 16:39 »
Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.

Lesen und verstehen.

;) - Ich diskutiere das nicht mehr, überlasse den Ring an dieser Stelle aber gerne Dir und BVerfGBeliever, der in dem Zulagenregime des Landes NRW eine erhebliche Verletzung der (ja durchaus mannigfaltigen) Besoldungsleitplanken sieht.

Wenn ich mich an dieser Stelle richtig erinnere, gibt es ja auch "Probleme", wenn ein kleiner Beamter durch eben solche, nicht-leistungsbezogenen Zulagen einen höheren Sold erzielt, als ein studierter Beamter (ohne Frau und Kinder) im Eingangsamt des hD.

Auch speziell an Dich gerichtet: Einer durchaus erheblichen Aufwertung der Bezüge im hD und für die Richter widerspreche ich damit nicht. Ferner sehe ich außerhalb der BW keine Notwendigkeit zur Verbeamtung im eD und mD - auch dies würde die Lage entspannen.