Es geht auch in einem Rechtsstaat um Recht haben und Recht bekommen.
Das Ganze ist systematisch eigentlich in sich komplett schlüssig, siehe die unzähligen Beiträge von Swen. Mit Biegen und Brechen wird jedoch versucht, sich dieser rechtlichen Realität zu verweigern oder zumindest in diesem Rahmen den gesetzgeberischen Gestaltungsauftrag wahrzunehmen.
Das BVerfG hat systematische Mindestvoraussetzungen benannt, die von vielen wegen Unkenntnis in netten Gedankenspielen mißinterpretiert oder von anderen rechtsbeugend ignoriert werden.
Insoweit hilft es nichts, sich hier über rechtliche Gegebenheiten und scheinbare Ungerechtigkeiten aufzuregen (zu Mal sie offensichtlich durch keinen der Gesetzgeber tatsächlich umgesetzt werden!).
Wenn man laut über die Kosten schreit, dann ist, wie von vielen Seiten seit langem gefordert, zunächst eine große Verwaltungsreform einhergehend mit Aufgabenkritik, Bürokratieabbau, Verschlankung, kompletter Neubewertung der Dienstposten etc. angezeigt. Da würden sich viele der mittelmäßig Begabten, die für gewöhnlich besonders laut schreien, noch umgucken.