Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1091608 times)

ElBarto

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2205 am: 04.12.2024 09:22 »
Ich will auch noch mit draufhauen.

Rentenbesteuerung geht garnicht in meinen Augen. Die Renten sind ohnehin zu niedrig.

Erbschaftssteuer sollte niedriger sein für Erbschaften unter 1.000.000 EUR


Herbert Meyer

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2206 am: 04.12.2024 09:24 »

Es wäre mir durchaus neu,  dass im Erbfall durch das Heizungsgesetz weitere Kosten entstehen.

Sorry, falsch ausgedrückt. Der Wert aller Immobilien, die nicht die neuesten Standards erfüllen ist durch das Gesetz gesunken. Kosten sind das natürlich nicht.

Derer Wert dürfte je nach Art der Immobilie durchaus höher sein als jedwede Erbschaftssteuer.

Es können durchaus Kosten entstehen. Es gibt Austauschpflichten für Heizsysteme und Dämmpflichten, die Erben innerhalb von 2 Jahren nach Übernahme der Immobilie erfüllen müssen.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2207 am: 04.12.2024 09:31 »
Ja potentielle Kosten.

Aber verwirklicht sind halt bereits beim Erbfall die geringeren Marktwerte bei sehr vielen Immos.

Mögliche Kosten in Bezug auf irgendwelche Sanierungen bringen nur diesen Marktwert auf "den alten Stand" vor der Gesetzgebung.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2208 am: 04.12.2024 09:44 »

Es wäre mir durchaus neu,  dass im Erbfall durch das Heizungsgesetz weitere Kosten entstehen.

Sorry, falsch ausgedrückt. Der Wert aller Immobilien, die nicht die neuesten Standards erfüllen ist durch das Gesetz gesunken. Kosten sind das natürlich nicht.
Der Wert einer Immobilie, die nicht die neuesten Standards erfüllen wäre auch ohne ein Gesetz gesunken.
Und Investitionen in ein Gebäude steigern den Wert von Immobilien.
Und ob eine Immobilie wegen einer veralteten Heizung mehr oder weniger Wert ist, wird maßgeblich durch den Markt bestimmt und nicht durch Gesetze.
Im Kern ist eine sanierungsfähiges Objekt für einen Investor durchaus wertvoller, da er eingesetztes Kapital schneller abschreiben kann und wenn er dann auch noch Förderung bekommt, dann wird es doppelt Wertvoll.
So könnte es durchaus sein, dass der Wert eines sanierungsreifen Hauses plötzlich durch das Gesetz höher ist als ohne dem Gesetz.
Aber natürlich nicht im Privaten Sektor, da ist es immer Lage Lage Lage was den Wert bestimmt.


UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2209 am: 04.12.2024 09:50 »

So viel falsch an deinem Beitrag.  :-\
1. Selbstbewohnt, dann ist die Immobilie idR steuerfrei.
2. Nicht selbstbewohnt. Die Eltern sterben bei einem Autounfall, die Immobilie im Wert von 1 Millionen wird vererbt. Da wirst du doch die 22k€ Steuer aufbringen. Ansonsten verkauf sie halt.
Egal wie, nach diesem Erbe stehst du trotz Erbschaftssteuer besser da als vorher.


Es wurde ja schon erwähnt, dass neu entstehende Kosten durch das Heizungsgesetz evtl. schon höher sind als irgendeine Erbschaftssteuer.

Sollte man es absetzen können (?) zahlt der Staat eher drauf.

Es wäre mir durchaus neu,  dass im Erbfall durch das Heizungsgesetz weitere Kosten entstehen.

Abgesehen, von dem was BAT geschrieben hat, haben die Erben auf Grundlage des Heizungsgesetzes verschiedene Verpflichtungen.

Zitat
Nach dem kommenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen Eigentümer von älteren Bestandsimmobilien ihr Haus sanieren, wenn Dämmung und Heizungsanlage nicht mehr auf neuestem Stand sind. Wurde beispielsweise die Heizungsanlage im Jahr 1991 oder später eingebaut, muss ein Austausch nach 30 Jahren Betriebszeit erfolgen. Hinzu kommen Dämmpflichten für Außenfassaden, das oberste Geschoss und frei liegende Leitungen in unbeheizten Räumen. Diese Sanierungspflicht besteht auch, wenn ein neuer Eigentümer das Haus mit alter Heizung kauft oder es infolge einer Erbschaft auf den oder die Erben übergeht. Das gilt auch, wenn der frühere Eigentümer selbst von einer Sanierungspflicht befreit war, weil er seit 2002 in der Immobilie gewohnt hat. Auf diese Privilegierung kann sich der neue Besitzer nicht berufen. Die Auflagen, die das kommende GEG den Neueigentümern eines Anwesens macht, verschonen also die Erben einer Immobilie nicht. Das hat zur Folge, dass eine Erbschaft durchaus nennenswerte Kosten nach sich ziehen kann. Je nach Haustyp können nach dem GEG schnell zwischen 50.000 und 150.000 Euro an Sanierungskosten auf die Erben zukommen. Finanzielle Unterstützung bietet unter gewissen Umständen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Hohe Bußgelder
Das Thema einfach auszusitzen, kann für die Erben sehr gefährlich sein. Denn nach dem GEG sollen 50.000 Euro Bußgeld fällig werden, wenn die Erben ihrer gesetzlichen Sanierungspflicht innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall nicht nachkommen, etwa wenn die obersten Geschossdecken nachgerüstet werden müssen, weil sie nicht dem Mindestwärmeschutz genügen, oder eine Isolierung von Warmwasser führenden Rohren in unbeheizten Räumen ansteht beziehungsweise ein Austausch des Heizkessels. Wer also beispielsweise im Jahr 2023 eine Wohn- oder Anlageimmobilie erbt, die noch nicht dem aktuellen Standard entspricht, müsste diese bis 2025 modernisieren.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2210 am: 04.12.2024 09:51 »
Ja, du bestätigt es ja. Der Preis wird durch den Markt bestimmt. Und was verhandle ich da als Käufer?

"Schau mal, wir haben ja das Heizungsgesetz, was ich da investieren muss, da kann ich dir nur 30000 weniger anbieten"

War doch bei Autos nichts anderes, als die Dieseleinschränkungen kamen.

MoinMoin

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« Antwort #2211 am: 04.12.2024 09:53 »
Ich will auch noch mit draufhauen.

Rentenbesteuerung geht garnicht in meinen Augen. Die Renten sind ohnehin zu niedrig.

Erbschaftssteuer sollte niedriger sein für Erbschaften unter 1.000.000 EUR
Was wäre für dich eine akzeptabler Steuer für eine Erbschaft von Bargeld an Kinder in Höhe von 1.000.000 EUR?

Derzeitig dürfte ein Kind darauf 87 750 EUR Steuern zahlen.
Und in Summe 18 700 EUR wenn man das Bargeld beim versterben des ersten Elternteil schon verteilt hätte.
Da nimmt der Staat den Kindern wirklich den Großteil vom Erbe weg.


MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2212 am: 04.12.2024 10:00 »
Ja, du bestätigt es ja. Der Preis wird durch den Markt bestimmt. Und was verhandle ich da als Käufer?

"Schau mal, wir haben ja das Heizungsgesetz, was ich da investieren muss, da kann ich dir nur 30000 weniger anbieten"

War doch bei Autos nichts anderes, als die Dieseleinschränkungen kamen.
Eben, und wenn man da als Verkäufer sagt:
Ok ich bau dir eine neue Heizung für 30000 ein und dann zahlst du die 30000 mehr, ok?
Und Schub hat der Verkäufe mit einem Invest von 15000 Euro (ohne Abschreibung) ein Gewinn von 15000 Euro gemacht. Geilomat

Oder der Verkäufe sagt: Ist mir schon klar, deswegen haben ich ja auch schon 30000 Euro weniger aufgerufen.

Und diese Argumente ziehen sich von Heizung über Fenster, Fußböden blablabla weiter und das ganze auch schon vor diesem und den davorliegenden Gesetzen. (Dämmung der oberste Geschossdecke wurde ja vor Jahren als Verpflichtung eingeführt und sind dadurch die Häuser billiger geworden, nö)

btw das man eine Alte Heizung austauschen muss, gibt es schon sehr lange!

UNameIT

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« Antwort #2213 am: 04.12.2024 10:00 »

Es wäre mir durchaus neu,  dass im Erbfall durch das Heizungsgesetz weitere Kosten entstehen.

Sorry, falsch ausgedrückt. Der Wert aller Immobilien, die nicht die neuesten Standards erfüllen ist durch das Gesetz gesunken. Kosten sind das natürlich nicht.
Der Wert einer Immobilie, die nicht die neuesten Standards erfüllen wäre auch ohne ein Gesetz gesunken.
Und Investitionen in ein Gebäude steigern den Wert von Immobilien.
Und ob eine Immobilie wegen einer veralteten Heizung mehr oder weniger Wert ist, wird maßgeblich durch den Markt bestimmt und nicht durch Gesetze.
Im Kern ist eine sanierungsfähiges Objekt für einen Investor durchaus wertvoller, da er eingesetztes Kapital schneller abschreiben kann und wenn er dann auch noch Förderung bekommt, dann wird es doppelt Wertvoll.
So könnte es durchaus sein, dass der Wert eines sanierungsreifen Hauses plötzlich durch das Gesetz höher ist als ohne dem Gesetz.
Aber natürlich nicht im Privaten Sektor, da ist es immer Lage Lage Lage was den Wert bestimmt.

Der Punkt ist, das man im schlechtesten Fall verpflichtet ist innerhalb von 2 Jahren zu sanieren. Somit hast du zu der Erbschaftssteuer (in deinem Beispiel 22k) noch die Sanierungskosten, für die ein Kredit minus Förderung aufgenommen werden muss.

Klar in so einem Fall hat man hoffentlich das Glück, das die Immobilie selber nicht so viel Geld wert ist.

Nochmal, weil mir das unterstellt wurde - ich bin nicht für 0% Erbschaftssteuer, ich bin für eine Erhöhung der Freibeträge, da es grade in den letzten Jahren eine hohe Inflation gab. Unsere jetzigen Freibeträge sind aus dem Jahr 2009. Und gegen eine Abschaffung der Freibeträge.

MoinMoin

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« Antwort #2214 am: 04.12.2024 10:08 »
Es wurde ja schon erwähnt, dass neu entstehende Kosten durch das Heizungsgesetz evtl. schon höher sind als irgendeine Erbschaftssteuer.
Korrekt, durch ein Sanierungsstau fallen bei Übernahme von Gebäude Aufwände an.
Es sind aber keine neu entstehende Kosten.
Zum sind es Kosten die "erzwungen" sind (oberste Geschossdecke, alte Heizung, ...), diese Zwänge sind nicht neu, sondern gab es "schon immer"., Kosten sind es nur dann wenn sie erzwungen sind, ohne das es ein Mehrwert produziert,
und zum anderen gibt es Sanierungen die wirtschaftlich geboten sind.
Letzteres würde ich nicht Kosten sondern Investitionen nennen, ob ersteres Kosten oder eine Investition ist, wäre zu prüfen.

Beides sorgt dafür das die Immobilien wesentlich weniger Wert ist und somit auch schneller in die Steuerfreizone kommt.

MoinMoin

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« Antwort #2215 am: 04.12.2024 10:12 »
Nochmal, weil mir das unterstellt wurde - ich bin nicht für 0% Erbschaftssteuer, ich bin für eine Erhöhung der Freibeträge, da es grade in den letzten Jahren eine hohe Inflation gab. Unsere jetzigen Freibeträge sind aus dem Jahr 2009. Und gegen eine Abschaffung der Freibeträge.
Da bin ich bei dir, dass das nicht turnusmäßig angepasst wird ist halt auch eine "kalte" Progression.

Und die Erhöhung der Freibeträge könnte der Gesetzgeber ohne Verluste bei der Erbschaftssteuer erreichen, in dem er alle Erbschaften gleich behandelt, was die Steuerpflicht angeht.

oeffiHansel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2216 am: 04.12.2024 10:18 »
Wir haben hier ja recht viel Off-Topic Diskussion, die durchaus das gesamte politische Spektrum abdeckt. Und diese finde ich sehr interessant, denn viele Sichtweisen erweitern die eigene Meinungsblase.

Ich hätte hierzu mal eine Offtopic-Frage an die Runde, die zwar nicht zur Thematik der TV-Verhandlungen paßt, aber in die Ecke der Verteilungen / Erbschaftssteuer / Belastungen....

Wenn man argumentiert, dass selbst erwirtschaftetes Vermögen bereits versteuert wurde, kann ich dem folgen. Aber kann mir jemand erklären, warum die Kapitalertragssteuern bei 25% gedeckelt werden, während die Einkommenssteuer erst ab 42% gedeckelt ist? Mich würde das ernsthaft interessieren. Wir reden ja in dem Fall lediglich darüber, dass auf Einnahmen durch ein Angestelltenverhältnis mehr Steuern zu entrichten sind, als auf Erträge, die durch "das Geld für sich arbeiten lassen" zu entrichten sind. Nach meinem Verständnis erschließt sich hier die Logik nicht. Bin sehr gespannt, welche Meinungen hierzu herrschen.

Viele Grüße,
oeffiHansel

MoinMoin

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« Antwort #2217 am: 04.12.2024 10:23 »
Wenn man argumentiert, dass selbst erwirtschaftetes Vermögen bereits versteuert wurde, kann ich dem folgen. Aber kann mir jemand erklären, warum die Kapitalertragssteuern bei 25% gedeckelt werden, während die Einkommenssteuer erst ab 42% gedeckelt ist?
Kapital kann ins Ausland flüchten, der Arbeitnehmer nicht.

xirot

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« Antwort #2218 am: 04.12.2024 10:30 »
Sanierungsstau

Schöne Umschreibung für die Politik will das mal eben jetzt so.

Organisator

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« Antwort #2219 am: 04.12.2024 10:31 »
Wenn man argumentiert, dass selbst erwirtschaftetes Vermögen bereits versteuert wurde, kann ich dem folgen. Aber kann mir jemand erklären, warum die Kapitalertragssteuern bei 25% gedeckelt werden, während die Einkommenssteuer erst ab 42% gedeckelt ist?
Kapital kann ins Ausland flüchten, der Arbeitnehmer nicht.

Ich glaube mich zu erinnern, dass die 25% (zumindest) EU-weit gelten und daher auch auf EU-Ebene hinsichtlich der Höhe festgelegt wurden.