Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1094948 times)

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2190 am: 03.12.2024 15:11 »
Ob Erschafts- und Schenkungssteuer oder Kapitalertragssteuer oder Rentenbesteuerung. Das sind alles Gelder, welche schon besteuert wurden. Das ist einfach eine Sauerei. So muss man es sagen.

Und wenn man das sagt, macht man immer wieder den gleichen Fehler, der durch Wiederholung nicht besser wird. Einkommen ist Einkommen. Also gibt es keinen Grund, dass dieses von einer Einkommensbesteuerung befreit sein sollte.

BTW: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden ja erst nachgelagert besteuert; Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge findet zukünftig ja nicht mehr statt.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2191 am: 03.12.2024 15:16 »
Gab es nicht mal Pläne, die Hilfe zum Lebensunterhalt, äh, HartzIV, äh Bürgergeld zu versteuern?

Ich glaube, das war seinerzeit im Sande verlaufen...

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2192 am: 03.12.2024 15:26 »

So viel falsch an deinem Beitrag.  :-\
1. Selbstbewohnt, dann ist die Immobilie idR steuerfrei.
2. Nicht selbstbewohnt. Die Eltern sterben bei einem Autounfall, die Immobilie im Wert von 1 Millionen wird vererbt. Da wirst du doch die 22k€ Steuer aufbringen. Ansonsten verkauf sie halt.
Egal wie, nach diesem Erbe stehst du trotz Erbschaftssteuer besser da als vorher.


Es wurde ja schon erwähnt, dass neu entstehende Kosten durch das Heizungsgesetz evtl. schon höher sind als irgendeine Erbschaftssteuer.

Sollte man es absetzen können (?) zahlt der Staat eher drauf.

FearOfTheDuck

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2193 am: 03.12.2024 17:36 »

Also Steuersatz 0% für Klasse 1 und 2 und Klasse 3 kann so bleiben.
Und unter familiäre Angelegenheit verstehst du auch den Onkel aus Amerika, von dem du erst nach seinem Ableben erfahren hast.
Korrekt?

Was glaubst du, wie groß meine Zuneigung wäre, sollte dieser Onkel jemals seine ehemalige Existenz mir anzeigen. Sogar rückwirkend...  8)

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2194 am: 03.12.2024 18:32 »

Ich sehe hier tatsächlich nur eine Eigenschaft: Neid.


Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer sollte nicht als Ausdruck von Neid betrachtet werden,
also ich finde wir brauchen keine Erhöhung der Erbschaftssteuer, sondern nur eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Aber hier gibt es ja Menschen die finden das Gut, dass der eine auf sein Millionenerbe Steuer zahlen muss und der andere eben nicht.

(Und das wo sie definitiv nicht zu der Gruppe der letzteren gehören)

Crazy

Also ich finde nicht gut, dass der Staat sich in Familiäre Angelegenheiten einmischt. Völlig belanglos um wieviel Geld es dabei geht. Bei einem mehr, beim anderen weniger. Bei den meisten nichts weil man in Deutschland in der Regel kein Vermögen aufbaut.
Also Steuersatz 0% für Klasse 1 und 2 und Klasse 3 kann so bleiben.
Und unter familiäre Angelegenheit verstehst du auch den Onkel aus Amerika, von dem du erst nach seinem Ableben erfahren hast.
Korrekt?

Die steuersätze sind mindestens 7 15 und 30 prozent, gehen bis 50 prozent und si d nicht 0 0 und 0 prozent. Der Onkel ist in Steuerklasse drei bei mindestens 30 Prozent.

Ramirez

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2195 am: 03.12.2024 18:59 »
Ob Erschafts- und Schenkungssteuer oder Kapitalertragssteuer oder Rentenbesteuerung. Das sind alles Gelder, welche schon besteuert wurden. Das ist einfach eine Sauerei. So muss man es sagen.

Es kann ja eigentlich nicht sein, dass man auf Zinsen, dann ist sog. Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf Beträge über 1.000 Euro bezahlt. Da spart man und legt sich was auf die Seite und dann wird es wieder besteuert. Geht alles gar nicht in unserem Staat.

Gleichzeitig wirft man aber beim Bürgergeld das Geld aus den Fenstern ohne Ende. Oder bei der Unterstützung der Ukraine. Jeder weiß, dass die Ukraine niemals gegen Rußland den Krieg gewinnen kann, aber trotzdem fließen dort ungefragt vom deutschen Volk die Gelder hin.
...

Es ist ein Kreislauf, am Ende wird alles zur Steuer, so kann man es also nicht sehen. Es geht nur um die Abzugshöhe in jeder Runde.

Die Kosten für die Stützung der US Hegemonie sind aber eher mäßig, für ein schlecht wirkendes Medikament hat die Herrschaft zuletzt noch viel, viel mehr ausgegeben.
Geld ist immer da wenn es gewollt ist, für den Lohnabhängigen ist es halt nicht gewollt. Mehr als 2,5% werden es nicht werden.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2196 am: 03.12.2024 19:49 »
Die steuersätze sind mindestens 7 15 und 30 prozent, gehen bis 50 prozent und si d nicht 0 0 und 0 prozent. Der Onkel ist in Steuerklasse drei bei mindestens 30 Prozent.

MoinMoin wollte sicher zum Ausdruck bringen, dass Du Dir solche Steuersätze von 0% in allen Klassen und Dimensionen wünscht. Alles andere wäre ja nach Deinen Gedanken bösartiger "Raub".

Ramirez hat schon Recht: Am Ende wird alles zur Steuer - Es ist nur eine Frage, wo und in welchem Umfang besteuert wird.

Miesmuschel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2197 am: 03.12.2024 19:55 »

So viel falsch an deinem Beitrag.  :-\
1. Selbstbewohnt, dann ist die Immobilie idR steuerfrei.
2. Nicht selbstbewohnt. Die Eltern sterben bei einem Autounfall, die Immobilie im Wert von 1 Millionen wird vererbt. Da wirst du doch die 22k€ Steuer aufbringen. Ansonsten verkauf sie halt.
Egal wie, nach diesem Erbe stehst du trotz Erbschaftssteuer besser da als vorher.


Es wurde ja schon erwähnt, dass neu entstehende Kosten durch das Heizungsgesetz evtl. schon höher sind als irgendeine Erbschaftssteuer.

Sollte man es absetzen können (?) zahlt der Staat eher drauf.

Es wäre mir durchaus neu,  dass im Erbfall durch das Heizungsgesetz weitere Kosten entstehen.

MoinMoin

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« Antwort #2198 am: 03.12.2024 20:02 »
Also Steuersatz 0% für Klasse 1 und 2 und Klasse 3 kann so bleiben.
Und unter familiäre Angelegenheit verstehst du auch den Onkel aus Amerika, von dem du erst nach seinem Ableben erfahren hast.
Korrekt?

Die steuersätze sind mindestens 7 15 und 30 prozent, gehen bis 50 prozent und si d nicht 0 0 und 0 prozent. Der Onkel ist in Steuerklasse drei bei mindestens 30 Prozent.
Also ich muss feststellen, dass du des verständigen lesen nicht mächtig bist. Oder ein Denkblockade hast.
Wenn sagst:
"Also ich finde nicht gut, dass der Staat sich in Familiäre Angelegenheiten einmischt. Völlig belanglos um wieviel Geld es dabei geht. "
Und ich antworte darauf, dass man also um das zu erreichen die Steuersätze der Klasse 1 und 2 auf 0% herabsetzen sollte, womit dann dein Ziel reicht wäre, dass in familiären Angelegenheiten (so wie du sie formulierst) der Staat sich nicht mehr einmischt, dann hast du offenbar meine Sätze nicht verstanden.
Also muss ich bei dir auf einfache Sprache umsatteln?

Und warum die Erbschaft, die du von deinem bis dato dir unbekannten Onkel bekommst, plötzlich mit Steuerklasse 3 versteuert werden soll erschließt sich mir auch nicht.
Ist aber ein vernünftiger Änderungsvorschlag.

kleiner Tipp: Du bist ein Neffe oder eine Nichte. Aktuelle bist du damit in Klasse 2 und damit ab 620.000 € bei den 30% Erbschaftssteuer.

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2199 am: 03.12.2024 20:37 »
Also Steuersatz 0% für Klasse 1 und 2 und Klasse 3 kann so bleiben.
Und unter familiäre Angelegenheit verstehst du auch den Onkel aus Amerika, von dem du erst nach seinem Ableben erfahren hast.
Korrekt?

Die steuersätze sind mindestens 7 15 und 30 prozent, gehen bis 50 prozent und si d nicht 0 0 und 0 prozent. Der Onkel ist in Steuerklasse drei bei mindestens 30 Prozent.
Also ich muss feststellen, dass du des verständigen lesen nicht mächtig bist. Oder ein Denkblockade hast.
Wenn sagst:
"Also ich finde nicht gut, dass der Staat sich in Familiäre Angelegenheiten einmischt. Völlig belanglos um wieviel Geld es dabei geht. "
Und ich antworte darauf, dass man also um das zu erreichen die Steuersätze der Klasse 1 und 2 auf 0% herabsetzen sollte, womit dann dein Ziel reicht wäre, dass in familiären Angelegenheiten (so wie du sie formulierst) der Staat sich nicht mehr einmischt, dann hast du offenbar meine Sätze nicht verstanden.
Also muss ich bei dir auf einfache Sprache umsatteln?

Und warum die Erbschaft, die du von deinem bis dato dir unbekannten Onkel bekommst, plötzlich mit Steuerklasse 3 versteuert werden soll erschließt sich mir auch nicht.
Ist aber ein vernünftiger Änderungsvorschlag.

kleiner Tipp: Du bist ein Neffe oder eine Nichte. Aktuelle bist du damit in Klasse 2 und damit ab 620.000 € bei den 30% Erbschaftssteuer.

Hör doch auf deine Aussagen permanent umzudichten. Du schreibst nicht sollte sondern ist so.

Meine Aussage bzgl. Familie ist valide und war eine Erwiderung auf deine Geldbeträge. Die sind aber nun mal belanglos und schon gar keine Forderung von 0 prozent. Du dichtest dir einfach zu viel zusammen.

Und pro tip: Onkel und nichte/neffe ist nicht das gleiche. Ich habe deine Worte zum Beispiel so gelesen, dass der Onkel Geld bekommt. Völlig Wurst ob oder wann ich von ihm erfahre. Geht ja auch um 0 Prozent durch den vorherigen Satz.

Wäre auch nett wenn du dich ohne persönlich zu sein ausdrücken könntest und in Betracht ziehst, dass keiner in deinen Kopf schauen kann und niemand außer dir deine apriori Annahmen die zum Kontext deiner Worte gehören kennt.
« Last Edit: 03.12.2024 20:53 von xirot »

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2200 am: 03.12.2024 21:00 »
@xirot:

Ich habe kein Problem mit dem Verstehen der Texte von MoinMoin.

Deine zum Teil sehr aggressiv vorgetragene Empörung wirft bei mir aber Fragen auf - nicht zuletzt, weil Du Dich nicht dazu herablässt, die vielen hier vorgetragenen Beispiele einmal konkreter zu beleuchten oder zu kritisieren. Du formulierst nur diffus über Familienbande. Das ist Käse, ehrlich!

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2201 am: 04.12.2024 07:33 »
Hör doch auf deine Aussagen permanent umzudichten. Du schreibst nicht sollte sondern ist so.

Meine Aussage bzgl. Familie ist valide und war eine Erwiderung auf deine Geldbeträge. Die sind aber nun mal belanglos und schon gar keine Forderung von 0 prozent. Du dichtest dir einfach zu viel zusammen.

Und pro tip: Onkel und nichte/neffe ist nicht das gleiche. Ich habe deine Worte zum Beispiel so gelesen, dass der Onkel Geld bekommt. Völlig Wurst ob oder wann ich von ihm erfahre. Geht ja auch um 0 Prozent durch den vorherigen Satz.

Wäre auch nett wenn du dich ohne persönlich zu sein ausdrücken könntest und in Betracht ziehst, dass keiner in deinen Kopf schauen kann und niemand außer dir deine apriori Annahmen die zum Kontext deiner Worte gehören kennt.
Ich habe verstanden, ich muss für dich deutlicher und umfänglicher meine Aussagen formulieren, damit du sie nicht falsch verstehst oder falsch interpretierst und du nicht das Gefühl bekommst ich dichte um.
Ich werde mich bemühen.

BTW. "Und unter familiäre Angelegenheit verstehst du auch den Onkel aus Amerika, von dem du erst nach seinem Ableben erfahren hast. "
nach seinem Ableben erbt der Onkel nichts, sondern vererbt etwas, sorry, dass das für dich undeutlich war.
Besser wäre gewesen es so zu schreiben, um meine Intention zu verdeutlichen:
Und du verstehst unter familiären Angelegenheit auch eine solche die Situation: Dein Onkel aus Amerika stirbt und vererbt Dir als Neffe/Nichte etwas, obwohl du vor dieser Erbschaftsnachricht noch nie etwas von ihm gehört gesehen oder gewusst hast.
Oder noch deutlicher:
Und du verstehst unter familiären Angelegenheit auch eine solche die Situation: Dein Bruder aus Amerika stirbt und vererbt Dir als Bruder etwas, obwohl du vor dieser Erbschaftsnachricht noch nie etwas von ihm gehört gesehen oder gewusst hast.

Und sorry, dass ich dich da missverstanden habe, dass du für eine Steuerfreiheit bei der Erbschaftsteuer bei familiären Angelegenheiten plädierst, was ich ja mit meiner Nachfrage angedeutet habe.

Und wg. deiner Behauptung ich würde umdichten, da solltest du doch mal schauen wie du hier zwischen Familienerbe und Erbe allgemein wechselst und nicht einmal verständig versuchst zu verstehen, was ich geschrieben habe.
Das ist auch sehr beleidigend.

Hier ein Beispiel:
Deine Behauptung
Also nochmal, was sollte der intrinsische Antrieb für Leistung sein wenn sie mit dem Ableben verfällt und das "meine Kinder sollen es später besser haben" nur noch eine hole Floskel in einem gierigen übergriffigen Staat ist der sich den Großteil dann einverleibt?
Daraufhin habe ich dich abermals darauf hin gewiesen, dass der Staat bei den Familiensteuerklasse 1 und 2 (insbesondere bei den Kindern) never never einen Großteil dann einverleibt.
Da kommt es niemals dazu das der Staat den Großteil einverleibt. bei 30% ab 26 Mio ist Schluss und selbst bei Fremden ist es knapp unter 50% (wegen dem micro Freibetrag  ::))
Also empfindest du 30% bei den Kindern als Größtenteils bzw. 19% ab 6 Mio. ?
Daraufhin du:
Oh ich wusste nicht, dass bei dir bei  Klasse eins, also Ehepartner und eigene Kinder, schon Schluss ist. Da arbeitet der Sohnemann fein mit und ist dann Nase bei dir. Gratulation. Was für ein hass auf Familie muss man dafür bitte haben?
Ersten hast du von Kindern und Wegnahme größtenteils geschrieben und verdrehst hier deine eigene Aussage. Zweitens habe ich direkt darüber auf die 50% bei Fremden verwiesen.
Und dann wirfst du mir Hass auf Familie vor!
Ein Indiz, dass du nicht liest was ich schreibe und auch sehr beleidigend.

Lerne verständiges lesen.
Es ist also weit weit weit weg von Größtenteils vom Staat einverleibt, so wie du es behauptest.
Selbst wenn du einem Wildfremden eine Million vererbst zahlt er nicht mal ein Drittel an Erbschaftsteuer und darf über 2/3 behalten.

Wie gesagt. Du brauchst nicht persönlich werden. Und mein Behauptung stimmt. Nur dann nicht wenn man sich auf den innersten Familienkreis zurückzieht wie du es tust.

Und dann kommst du daher und wirfst mir vor persönlich zu werden? Und hast abermals nicht gelesen was ich schrieb und sagst "Meine Behauptung stimmt!"
Nein, deine Behauptung, dass den Kindern oder der direkten Familie durch Erbschaftssteuer von einem gierigen übergriffigen Staat das Erbe zum einem Großteil einverleibt wird stimmt eben nicht!
1.) Es ist niemals 50% was sich einverleibt wird, sondern immer ein bisserl weniger wg. Freibetrag
(Im allgemeinen Sprachgebraucht wird Großteil als mehr als die Hälfte verstanden also Majorität, Mehrheit, Überzahl), aber selbst wenn man es runterschraubt
2.) Wenn man den Großteil mit 30% ansetzt, dann ist das bei den Kindern ebenfalls niemals (da ab 26 Mio der Steuersatz 30% ist)
Und bei Steuerklasse 2 ab 13 Mio 35% (da ab 6 Mio 30% gilt)
Und bei Steuerklasse 3 also Fremde, entfernte Verwandte oder nach "oben" also dem Onkel da ist es in der Tat minimum knapp unter 30% und ab 13 Mio knapp unter 50%.

Zitat
Meine Aussage bzgl. Familie ist valide und war eine Erwiderung auf deine Geldbeträge.

Also deine Behauptung, der Staat würde den Großteil einverleiben ist bei der von dir angeführten Familie niemals gegeben.

Sie ist eben never ever valide, sondern falsch.

und nur unter fernen Verwandten oder Fremden ist der "Normalbürger" Steuersatz bei 30%


Rentenonkel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2202 am: 04.12.2024 07:53 »
Ob Erschafts- und Schenkungssteuer oder Kapitalertragssteuer oder Rentenbesteuerung. Das sind alles Gelder, welche schon besteuert wurden. Das ist einfach eine Sauerei. So muss man es sagen.


BTW: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden ja erst nachgelagert besteuert; Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge findet zukünftig ja nicht mehr statt.

Es gab, wie der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung ausgeführt hat, in der Vergangenheit keine doppelte Besteuerung der Rente und durch die geringere Kohorte rückwirkend ab dem Steuerjahr 2023 (jetzt nur noch 0,5 % Zuwachs statt 1,0 % Zuwachs pro Kalenderjahr) wird das für die Zukunft auch weiterhin so sein.

Unter der nachgelagerten Rentenbesteuerung versteht man, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steuerfrei sind, dafür aber später die Rente versteuert werden muss.

Der Einstieg in die nachgelagerte Rentenbesteuerung wurde nicht in einem Schritt vollzogen. Er begann 2005.
Seitdem richtet sich die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der zu versteuernde Anteil der Rente. Zuvor galt die Ertragsanteilsbesteuerung. Sie richtete sich bei unbefristeten Renten nach dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn.

Dabei darf man vor allem nicht vergessen, dass die Rentenbeiträge des Arbeitgebers schon immer steuerfrei waren. Die Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer konnten seit dem Jahr 2005 – von anderen Vorsorgeaufwendungen getrennt – mit steigendem Anteil vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Der Gesetzgeber hat die volle Absetzbarkeit der Beiträge um zwei Jahre vorgezogen, so dass sie vom Jahr 2023 an vollständig steuerfrei sind.

Da das Steuersystem progressiv ist, profitieren die allermeisten Arbeitnehmer von dieser Regelung, weil die Beitragsfreiheit der Rentenversicherungsbeiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) und die damit verbundene Steuerfreiheit während des Erwerbsleben sich durch einen in der Regel höheren Steuersatz stärker bemerkbar macht, als die im Verhältnis geringere, steuerliche Belastung im Alter auf die dann geringeren Einkünfte und bis 2057 die geringere Kohorte. Jeder kann sich ja mal spaßeshalber ausrechnen, wie hoch die aktuelle, steuerliche Belastung wäre, wenn das Einkommen um 18,6 % vom Brutto höher wäre.

Die einzigen, die vielleicht in eine doppelte Besteuerung kommen könnten, sind Menschen, die bereits vor 2005 selbständig waren und Beiträge selbst eingezahlt haben (und somit der AG Beitrag fehlt), seit 2005 keine Beiträge mehr gezahlt haben und irgendwann nach 2038 in Rente gehen. Das dürften allerdings die allerwenigsten sein.

BAT

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« Antwort #2203 am: 04.12.2024 08:46 »

Es wäre mir durchaus neu,  dass im Erbfall durch das Heizungsgesetz weitere Kosten entstehen.

Sorry, falsch ausgedrückt. Der Wert aller Immobilien, die nicht die neuesten Standards erfüllen ist durch das Gesetz gesunken. Kosten sind das natürlich nicht.

Derer Wert dürfte je nach Art der Immobilie durchaus höher sein als jedwede Erbschaftssteuer.

BAT

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« Antwort #2204 am: 04.12.2024 08:53 »

Da das Steuersystem progressiv ist, profitieren die allermeisten Arbeitnehmer von dieser Regelung, weil die Beitragsfreiheit der Rentenversicherungsbeiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) und die damit verbundene Steuerfreiheit während des Erwerbsleben sich durch einen in der Regel höheren Steuersatz stärker bemerkbar macht, als die im Verhältnis geringere, steuerliche Belastung im Alter auf die dann geringeren Einkünfte und bis 2057 die geringere Kohorte. Jeder kann sich ja mal spaßeshalber ausrechnen, wie hoch die aktuelle, steuerliche Belastung wäre, wenn das Einkommen um 18,6 % vom Brutto höher wäre.


Danke für die Klarstellung. Mir war nicht bewusst, dass "die alleremeisten" für eine rechtskonforme Regelung reicht, ohne das es evtl. individuelle Anpassungen gibt.
Mein Einkommen wird mit Renteneintritt steigen (Teilzeit die letzten 15 Berufsjahre), nur nebenbei...

(und mir ist immer noch nicht bewusst warum man es nicht vice versa gemacht hat, als die Beamtengeschichte auf vorgelagert umgestellt)