Man kann nur hoffen, dass die Arbeitgeberseite sich durchsetzt bei der Verteilung der Entgelterhöhung.
Die haben immerhin verstanden, dass die oberen EGs mehr Geld brauchen - wenngleich die ins Spiel gebrachten 2% natürlich lächerlich sind.
https://www.vka.de/pressemitteilungen/2024-10-09-vka-gewerkschaften-gefaehrden-mit-ihren-ueberzogenen-forderungen-die-handlungsfaehigkeit-der-kommunen-2475
Hier stellt sich mir allerdings die Frage: Ab welcher EG fangen denn die „oberen“ EGs an? Ab EG10/11 oder erst ab EG13?
Normalerweise ist damit ab EG9b gemeint, da du ab da in der Regel (ja, es gibt Ausnahmen z. B. als "sonstiger Beschäftgter"; aber im Normalfall ist es so) eine höhere Qualifikation für die Ausübung benötigst;
Bis einschließlich EG9a kannst du die Tätigkeiten problemlos als "normaler" Verwaltunsgfachangestellter übernehmen und wirst auch als solcher dafür eingestellt.
Regelfall:
Ab EG9b Bachelor
Ab EG12 Master (oder 2. Staatsexamen bei Medizin, Jura)
Oder "sonstiger Beschäftigter", was aber oft kaum leistbar ist
Oder manchmal auch durch spezielle Tätigkeitsmerkmale oder Connections zum BGM oder so....
Da sich im öffentlichen Dienst aufgrund des "schwierigen Gehalts" weder Bachelor- noch Masterabsolventen bewerben, fängt ab EG9b die Gruppe an, die die VKA primär bevorzugen möchte. Im kommunalen Bereich sind auch zwischen EG9b und EG12 deutlich mehr Stellen angesiedelt als ab EG13 aufwärts.
EG13 aufwärts ist für die VKA daher eher die "Kirsche auf der Sahnetorte", ab EG9b aufwärts ist alles relevant