zusätzlich drei freie Tage (§ 26 TVöD) zum Ausgleich für die hohe Verdichtung der Arbeit sowie einen zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder
Forderung finde ich persönlich Schwachsinn. Was bringen mir 3 weitere freie Tage, wenn mein Partner nur 6 Wochen frei hat? Warum nicht lieber diese 24 Stunden nutzen als AZV? Wäre eine halbe Stunde weniger Wochenarbeitszeit. (24*60/52Wochen->ca.28min.)
Vor allem - wie will man diese 3 Tage bei Teilzeitkräften umsetzen? Im Moment ist es ja so, das egal wieviel man arbeitet, man 6 Wochen frei hat. Das bedeutet 30 Tage bei 5-Tage Woche, 24 Tage bei 4-Tage-Woche etc. Wie will man das nun auf TZ bei 3 weiteren Tagen übertragen?
Um dir das zu beantworten, musst du über Stunden statt Tage rechnen.
Ein Vollzeitangestellter (39 h) bekommt pro Urlaubstag 7:48 Stunden Sollzeit bei eingereichtem Urlaub gutgeschrieben. Du hast bei 3 Tagen also 3 x 7:48 = 23 Stunden 24 Minuten mehr Urlaub.
Wer 30 Stunden arbeitet, bekommt pro Urlaubstag 7:48 x (30/39) gutgeschrieben.
Für 50 % (19,5 Stunden) gibt es pro Urlaubstag 3:54 Stunden gutgeschrieben.
Über Wochen zu rechnen, bringt dich hier nicht weiter, man kann ja auch sonst mal einzelne Tage nehmen und nicht immer nur ganze Wochen
Ja, aber über Wochen wird der Urlaubsanspruch ausgerechnet nicht über Stunden. Also eine 30Stunden Kraft hat nicht 30Tage * 30/39 Urlaubstage sondern bei einer 4 Tage Woche 24Tage, bei einer 3 Tage Woche 18Tage und bei einer 5 Tage Woche 30 Tage Urlaub -> also Tag/5*30. Deshalb die Frage wie will man die 3 Tage aufteilen, das es am Ende "fair" ist. Denn 3/5*3 sind 1.8. Es gibt nur keine 8tel Urlaubstage -aber dem 4/5 und 3/5 beide 2 zu geben wäre unfair. Allen 3 zu geben auch.
Ich kenne es bei Teilzeitkräften so, dass beispielsweise eine Teilzeitkraft (sagen wir 30 Stunden) eine Sollarbeitszeit pro Tag bekommt; das wären bei 30 Stunden exakt 6 h pro Tag.
Diese kann sie natürlich auch an 4 Tagen abarbeiten (wenn so mit Chef besprochen), beispielsweise 3 mal 8 und 1 mal 6; das Konto der Arbeitszeit würde dann 3 Tage Überstunden von insgesamt 6 Stunden ausweisen (3 x 2, da 8 statt 6 gearbeitet), einmal einen 0 Tag (Soll-=Habenzeit) und einmal 6 Minusstunden für den nicht gearbeiteten Tag = in Summe Null, Sollarbeitszeit in der Woche erfüllt
Diese Kraft bekommt nun auch 30 Tage Urlaub wie alle anderen.
Der Unterschied ist der, dass die 30h Kraft bei eingereichtem Urlaub 6h gutgeschrieben bekommt, der 39h Mitarbeiter 7:48.
Es ist dann im Übrigen auch egal, ob die Kraft beispielsweise in der Regel ihre Stunden auf 4 Tage verteilt. Wenn sie beispielsweise 4 Tage arbeitet (Mo-Do) und reicht freitags Urlaub ein (was eigentlich unsinnig wäre. da sie freitags frei hat), würde sie in der Woche ihr Zeitkonto um 36 h füllen = Urlaub wird zu Überstunden
Wenn ich als Vollzeitkraft 2 Tage Urlaub in der Woche mache, komme ich dennoch nicht auf 39 h, weil ich meine anderen 3 Tage nicht exakt 7:48 h arbeite. Aber der Urlaub ist dann "abgegolten", steht dann in Überstunden beispielsweise, wenn ich die anderen 3 Tage 8,00 h arbeite.
Die Verteilung kann nur über Stunden laufen, weil eine Teilzeitkraft eben auch 30 Tage Urlaub bekommt; allerdings bekommt die 50 % Arbeitskraft eben nur 3,54 h x 30 auf Ihr Urlaubskonto, die Vollzeitkraft 7,48 h x 30.