Davon ab ist @xirots Forderung absurd, man kann die kalte Progression nicht für alle ausgleichen, solange wir keine Flattax haben, sie kann in ihrer Auswirkung nur gemildert werden, soviel zur Mathematik.
Bzw. wenn du keine Lohnerhöhung hast, hast du auch keine kalte Progression 
Mein "falsch" bezog sich auf dein Verständnis, welches sich unter anderem in deinen obigen Sätzen manifestiert.
Nein du verstehst nur nicht, dass ich schon ein Schritt weiter denke.
1.) Es geht nicht um "notwendige Lohnerhöhungen für einen Reallohnausgleich", sondern um die Frage, um wie viel deine (relative) Steuerlast bei einer Inflation von X Prozent und einer (fiktiven) Lohnerhöhung von ebenfalls X Prozent steigt.
Hier ist doch schon mal ein Fehler in deinem Verständnis: bei einer Inflation von X % ändert sich die Est Steuerlast nicht!
Sie ändert sich
nur durch die Lohnerhöhung!
Durch die Inflation sinkt jedoch der Reallohn.
Also Begriffsdefinition:
In einfacheren Worten: Der Begriff der „kalten Progression“ bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/kalte-progression.htmlDem Menschen geht es doch zunächst um den Reallohnausgleich, also dass er durch die Lohnerhöhung den Reallohnverlust durch die Inf ausgeglichen bekommt und dafür reicht es wg. der Progression eben nicht eine Lohnsteigerung in Höhe der Inflation zu bekommen.
Und dafür benötigen die Menschen bei einer Inflation von X eben unterschiedliche Lohnerhöhungen von Y.
Und der Reallohn Verlust ist unterschiedlich hoch, wenn man nur eine Lohnerhöhung in Höhe der Inflation durchführt. Und auch wenn man die Est um den Inflationswert verschiebt, wirkt sich die kalte Progression unterschiedlich auf die Einkommenssteigerungen auswirken.
Dir ist ja bewusst, dass bei gleicher Lohnsteigerung der Reallohn nicht gleich steigt.
Also gleiche prozentuale Lohnsteigerung führt zu unterschiedliche Reallohnsteigerung.
Zahlenbeispiel welche Lohnerhöhung braucht man um kein Reallohnverlust zu haben(oder umgekehrt, wie muss der Steuertarif verschoben werden, damit ich kein Reallohnverlust habe): Wenn ein 65000 zvE bei einer Inflation von 10% keine Reallohnverlust haben möchte, benötigt er eine Brutto-Lohnsteigerung von 13,5% um einen Nettolohnsteigerung (also nur Est/Soli abgezogen, ohne Beitragsbemessungsgrenzen etc.)
während der mit 55T€ nur 12,6% benötigt um keinen Reallohnverlust zu haben.
Jemand mit 72000 benötigt 13,68%
75000 13,53% weiter fallend
Der Peak ist bei 68500 zvE, da benötigt man 13,87% mehr Lohn um auf eine Rallohnsteigerung von 10% zu kommen.
2.) Wie erwähnt ist diese implizite "Steuererhöhung" durch die kalte Progression am linken Rand der Soli-Gleitzone am höchsten. Ab Januar 2025 liegt dieser Punkt anscheinend bei einem zvE von 73.470 €, siehe https://www.diw.de/de/diw_01.c.925254.de/publikationen/diw_aktuell/2024_0098/solidaritaetszuschlag_abschaffen__spitzensteuersaetze_erhoehen.html
siehe obige Berechnung die auf 2024 basiert.
und das sind die, die am meisten unter der Progression leiden!
3.) Entgegen deiner Aussage wäre es absolut kein Problem, die kalte Progression für alle eins zu eins auszugleichen, indem man einfach die Steuerfunktion jedes Jahr so anpasst, dass jeweils wieder der exakt gleiche Durchschnittssteuersatz beim bisherigen Gehalt zuzüglich der jeweiligen Inflationsrate gilt.
Nein! Denn:
Exakt den gleichen Steuersatz wie vorher hat man, in dem man diese Verschiebung in
Höhe deiner individuellen Lohnerhöhung macht.
Also das was ich schon Beschrieben habe eine Individuelle Lohnsteuertabelle??
Wenn man diese Verschiebung in Höhe der Inflation macht, dann hat man ohne Lohnerhöhung einen Reallohn Ausgleich, der jedoch unterschiedlich hoch ausfällt, je nachdem wo man steht.
Also Nein, ich liege nicht falsch.
Mit einer Verschiebung kann man nicht die kalte Progression für alle eins zu eins aufheben.