Du hast das doch selbst angeführt, dass eine Zustimmung nicht gegeben wird, weil der Kinderfreibetrag erhöht wird. Deswegen wurde das Ganze seit Monaten blockiert.
Korrekt, aber woher nimmst du die Aussage, dass sie gegen der Bekämpfung der kalte Steuerprogression sind
Erschreckend, wie krass die sich jedes Mal wieder gegen einen Ausgleich der kalten Progression gestemmt haben
Also woher nimmst du diese Aussage, das sie sich gegen die kalte Progression gestemmt hätten?
Sie haben sich gegen den Gesetzesentwurf den L. vorgelegt hat gestemmt, nicht gegen Aktionen zur Bekämpfung der kalte Progression, dort wo es am nötigsten ist!
Das ist ein kleine aber sehr feiner Unterschied.
Warum das "Kindergeld" einseitig für die oberen 10% erhöhen, wenn man das Geld weiter unten einsetzen könnte? Darauf hast du mir noch keine plausible Antwort gegeben.
Oder hast du das System mit Kindergeld und Grundfreibetrag noch nicht verstanden?
Die kalte Progression ist nicht dort zu bekämpfen wo sie am nötigsten ist. Was soll das überhaupt für eine sachfremde moralische Floskel sein? Die kalte Progression ist auszugleichen. Ende der Geschichte. Für den Rest bitte in der Verfassung aufschlauen. Zum Beispiel Gleichheitsgrundsatz und Leistungsprinzip.
Vielen Dank!
Das mit der Verfassung hatte ich auch mehrfach geschrieben, da hat Kollege MoinMoin aber immer gekonnt drüber hinweggelesen oder ist zumindest nicht darauf eingegangen
Nö, du hast den Zusammenhang noch nicht verstanden auf den ich permanent hingewiesen habe:
Es ging hier um die
unnötige Erhöhung des Freibetrages für die Kinder, die über eine Erhöhung des Kindergeldes, welches steuerliche eine Vorschuss auf die Steuererstattung durch den Kinderfreibeträge ist, Verfassungskonform gelöst werden kann. Dazu müsste man diesen Freibetrag eben nicht erhöhen, der nur den ü100T€ Menschen zugute kommt, sondern kann das Verfassungskonform via Kindergeld lösen.
Offenbar habt ihr den Zusammenhang noch nicht verinnerlicht.
Mal einfach gesprochen:
Jeder kann Kindergeld beziehen, ist die Steuererstattung durch den Kinderfreibetrag größer als das erhaltene Kindergeld, bekommt er noch mehr "Kindergeld" on Top.
Ist er niedriger, dann muss er nix vom Vorschuss "Kindergeld" zurückzahlen und der Freibetrag kommt nicht zur Anwendung.
Stichwort: Günstigerprüfung
Darum geht es hier.
Davon ab ist @xirots Forderung absurd, man kann die kalte Progression nicht für alle ausgleichen, solange wir keine Flattax haben, sie kann in ihrer Auswirkung nur gemildert werden, soviel zur Mathematik.
Bzw. wenn du keine Lohnerhöhung hast, hast du auch keine kalte Progression

Bzw. wenn du einen individuellen Steuertarif erfindest, der für dich persönlich in Abhängig deiner Einkommenssteigerung greift und wenn man es vollumfänglich lösen möchte, dann auch noch bzgl. zur InfRate.
In der ex Regierung war man sich nicht einig, welche Stellschrauben man dreht. Der eine wollte uA für ü100T Familien mehr Steuererstattung via Erhöhung des Kinderfreibetrages erreichen, was andere ablehnten.
Alle wollten jedoch eine Abmilderung der kalten Progression erreichen