Sie jammern, ich jammere nicht. In unzähligen Posts beschweren Sie sich über die ach so schlimme Ungerechtigkeit, würden aber selber nicht in die PKV wechseln wollen, sobald Sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegen würden. Ich bezog meinen PKV Beitrag auf Ihre Aussage, dass Beamte so wenig zahlen (mal nennen Sie Zahlen um die 200 Euro, mal um die 300). Über mein Nettogehalt beschwere ich mich auch nicht, bin aber auch Beamtin mit allen Vor- und Nachteilen.
Dass Sie nicht mal 3000 Euro netto haben, liegt vielleicht auch daran, dass Sie wahrscheinlich kaum älter sind als mein Sohn und ich schon gearbeitet habe, als Sie noch den Kindergarten besucht haben. Ich habe 35 Dienstjahre auf dem Buckel.
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Kommen jetzt wieder diese theoretischen Nachteile wie nicht streiken?
= Unnötig, da die Angestellten auf die Straße gehen und eh übertragen wird
Oder "Tag und Nacht im Dienst für den Dienstherren"?
= aus der Zeit gefallen, da auch Beamte nicht aus dem Wochenende, aus dem Urlaub, aus der Krankheit, aus der Pension zum Dienst zitiert werden, insofern sie keine Bereitschaft haben.
Der Vorteil der lebenslangen Versorgung steht aber natürlich nach wie vor
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Es gibt noch eine Reihe weiterer Nachteile, die haben Sie nicht auf dem Schirm. Ist ja auch nicht schlimm, Sie sind ja kein Beamter.

Da wäre zum Beispiel, dass ein Beamter nicht nach seinen übertragenen Aufgaben besoldet wird, sondern im Eingangsamt und jahrelang auf evtl. Beförderungen warten muss. Ist mir selber schon passiert. Beförderungen erfolgen oft viele Jahre nicht, wenn keine Planstellen vorhanden sind.
Oder fehlende Flexibilität. Man kann nicht einfach kündigen und den Arbeitnehmer wechseln, sondern muss einen Antrag auf Versetzung stellen, der auch abgelehnt werden kann. Meine direkte Kollegin hat fast ein Jahr gebraucht, bis sie dann endlich doch versetzt wurde. Bei manchen Beamten wird das einfach nicht gemacht. Die müssen Tauschpartner suchen etc.
Für Beamte gilt nicht die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden am Tag.
Dann das Mäßigungsgebot von Beamten. Nicht nur im Beruf, sondern auch in der Freizeit wird ein tadelloses Verhalten erwartet. Sie müssen also auch außerhalb ihres Dienstes ein Verhalten an den Tag legen, das der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die ihr Beruf erfordert. Bei Zuwiderhandlungen können nach Disziplinarverfahren Geldbußen oder gar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgen. Ein Angestellter wird max. vor Gericht verurteilt, einem Beamten blüht dann noch ein Disziplinarverfahren. Oder das politische Mäßigungsgebot, bei dem Beamte bei politischer Betätigung innerhalb und außerhalb des Dienstes „diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben“.
Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. Generell arbeiten beim Bund Beamte (wenn sie nicht gerade Kinder unter 12 haben) 2 Stunden pro Woche mehr. Das sind mindestens 2 Wochen Arbeitszeit mehr übers Jahr gesehen.
Sie sind einfach nur neidisch und blenden alles aus.