Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1089169 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5145 am: 04.02.2025 15:15 »
Was auch unterschlagen wird ist, dass der Tarifler seine Rentenbeiträge auch noch steuerlich absetzen kann und somit eine geringere Belastung hat.
Und die Rentenbeiträge sind schon steuermindert erfasst in der Berechnung, deswegen gibt es doch unterschiedliche Steuertabellen. Er kann also nichts mehr zusätzlich steuerlich absetzen, das Netto ist das echte netto.
Während:
Und nicht vergessen, der Beamte kann seine Krankenkassen Beiträge steuerlich absetzen.
ok. Bin mir relativ sicher, dass ich die Beiträge in der Steuererklärung meiner Frau angeben konnte, diese abgefragt bzw. automatisch übertragen und berücksichtigt wurden.
Jipp. Fun Fact: Meine PKV Werte hat mein AG mal falsch eingetragen, dadurch hatte ich monatlich 100€ Netto mehr auf dem Konto (wegen zu viel Steuerreduktion). haben die Jahrelang nicht hingekriegt zu korrigieren, wurde dann bei der Jahreserklärung natürlich glattgezogen. Zinslosen Darlehen halt.

ohjeee

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5146 am: 04.02.2025 15:16 »

https://www.vumak.de/blog/pkv-beitraege-steigen-langfristig-weniger-als-in-der-gkv/



https://www.finanzberatung-bierl.de/leistungen/krankenversicherung/beitragssteigerungen-pkv-vs-gkv/

"Für viele gutverdienende PKV Versicherte dürfte der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung teilweise erheblich geringer sein als in der GKV. Klug wäre es, wenn Du diese Differenz zur Seite legst und damit etwaige Beitragssteigerungen in der PKV auffängst."

"Betrachtet man es ganz nüchtern und beherzigt einige Punkte bei der Auswahl nach der passenden Gesellschaft, so sind die Beitragsteigerungen in der PKV geringer als in der GKV. Zudem ist eine Kürzung der Leistung ausgeschlossen. Beitragsteigerungen gibt es natürlich, dies ist alleine schon der Inflation und dem medizinischen Fortschritt zuzuschreiben, aber flächendeckende Horrorsteigerungen können auf keinen Fall beobachtet werden."

"Viel interessanter ist in diesem Fall aber noch der Kontext, welche Leistungen über all die Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurden. Dies spielt in dieser Berechnung keine Rolle, müsste aber."

"Das einfachste Beispiel zum „Anfassen“ ist sicherlich das beim Zahnarzt. Dir ist sicherlich bekannt, welche Kosten auf Dich zukommen, wenn mal etwas mit den Zähnen ist. Massive Zuzahlungen und geleistet wird nur für „minderwertige“ Qualität (z.B. Amalgam statt Keramik bei einem „Loch“ im Zahn) von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Führst Du ein tolles Bonusheft, dann bekommst Du ein paar Prozent mehr an Zuschuss, welcher aber immer noch sehr gering ist in Bezug auf die gesamte Rechnung. Früher gab es keine größeren Leistungslücken in der GKV. Wer weiß zudem, wo das Ende ist? Was wird als nächstes gekürzt?

Leistungskürzungen sind in der PKV vertraglich ausgeschlossen. Deshalb wird die PKV in manchen Punkten ggf. stärker steigen, da die Leistung der privaten Krankenversicherung einfach nicht gekürzt werden kann.

"Prinzipiell ist es so, dass es erst zu Beitragssteigerungen kommt, wenn die gesamten Kosten um über 10 % gestiegen sind. Es kann sein, dass Du jahrelang keinerlei Beitragssteigerungen bekommen hast / evtl. sogar Beitragssenkungen. Im aktuellen Jahr geht es dafür um 12,1 % hoch. Dann wird diese „Sau“ natürlich durch die Medien getrieben. Jahre zuvor hat sich niemand so recht für die stabilen Beiträge der PKV interessiert.
Wir finden dies zwar auch etwas unglücklich und hätten lieber kontinuierliche Steigerungen, aber leider sind wir hier nicht bei „wünsch Dir was“."

Gern geschehen  :)

Leistungen werden nicht verschlechtert und durchschnittlich ist der Anstieg kleiner.
Also mach deine Vorteile doch nicht immer zum Negativen.

Sondern sei dankbar, dass du das Privileg einer erschwinglichen und günstigen PKV hast (in deinem persönlichen Fall würdest du gesetzlich ja sogar auch mehr bezahlen)
Witzig. Ignoriert dein Artikel doch glatt, dass eine entsprechende Zahnversicherung auch in der PKV Zusatzversichert werden muss und keinesfalls direkt enthalten ist. Die Basisabsicherung ist sogar schlechter in der PKV als in der GKV. Alles weitere kostet zusätzlich.
Die Möglichkeit einer Zahnzusatzversicherung steht jedem offen. Für GKV-Versicherte ab ca. 6€/Monat.
Reißerischer, polemischer Artikel.
Zudem steigen zwar mit jeder Lohnerhöhung auch die GKV-Beiträge, allerdings reduzieren diese nicht on top das Netto-einkommen per se.

MoinMoin

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« Antwort #5147 am: 04.02.2025 15:17 »

Ansonsten denke ich, dass die Tarifrunde total in die Hose gehen wird für die Arbeitnehmer. Schon eine Erhöhung auf Höhe des Reallohnverlustet wäre nach Erfahrungen der letzten Jahre ein Traum-Abschluss.

Damit wären wir auch etwa bei 10 %, die seit 2020 noch fehlen, um den Reallohnverlust zu kompensieren (je nach genauer EG und Stufe). Die werden wir defintiv nicht bekommen, da gebe ich dir Recht.
Ojee, und wieviel um die Reallohnverluste der letzten 2 oder 10 Jahren zu kompensieren?

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5148 am: 04.02.2025 15:22 »
Witzig. Ignoriert dein Artikel doch glatt, dass eine entsprechende Zahnversicherung auch in der PKV Zusatzversichert werden muss und keinesfalls direkt enthalten ist. Die Basisabsicherung ist sogar schlechter in der PKV als in der GKV. Alles weitere kostet zusätzlich.
Die Möglichkeit einer Zahnzusatzversicherung steht jedem offen. Für GKV-Versicherte ab ca. 6€/Monat.
Reißerischer, polemischer Artikel.
Zudem steigen zwar mit jeder Lohnerhöhung auch die GKV-Beiträge, allerdings reduzieren diese nicht on top das Netto-einkommen per se.
bei der KV bekommt man das was man "verhandelt" und Änderungen werden nur gemacht, wenn sie gesetzlich gefordert sind (ich habe bei Zahn 80%)
Und ab einem gewissen lohn erhöht sich auch für den GKVler nicht mehr der Beitrag durch Lohnerhöhung, sondern durch Erhöhung der Grenzen (auch ohne Lohnerhöhung)
Gepaart mit einer ständigen Leistungsminderung (die man glücklicherweise bei der PKV nicht hat)

Eine gesetzliche BasisVersicherung (gerne auch als prozentualer Satz) für alle plus private Zusatz wäre ja das beste für die Jammerei und Knauserei

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5149 am: 04.02.2025 15:26 »
Was auch unterschlagen wird ist, dass der Tarifler seine Rentenbeiträge auch noch steuerlich absetzen kann und somit eine geringere Belastung hat.
Und die Rentenbeiträge sind schon steuermindert erfasst in der Berechnung, deswegen gibt es doch unterschiedliche Steuertabellen. Er kann also nichts mehr zusätzlich steuerlich absetzen, das Netto ist das echte netto.
Während:
Und nicht vergessen, der Beamte kann seine Krankenkassen Beiträge steuerlich absetzen.
ok. Bin mir relativ sicher, dass ich die Beiträge in der Steuererklärung meiner Frau angeben konnte, diese abgefragt bzw. automatisch übertragen und berücksichtigt wurden.

Ja, stell dir vor, man kann auch sogar die Arbeitslosenversicherung dort angeben... bringt nur nichts, da die Krankenkasse (oder wahlweise Rentenversicherung) bereits die 1.900 Euro übersteigt, unterhalb derer die Arbeitslosenversicherung angesetzt werden könnte.

Ich versuche es mal mit glatten Zahlen zu erklären.

Stell dir vor du verdienst 60.000 Euro brutto und zahlst 9,3 % GRV = 5.580,00 Euro
(60.000 / 12 = 5.000; 5.580,00 / 12 = 465 Euro)

Dein Arbeitgeber ermittelt dann bei den monatlichen Gehältern immer schon gleich die Steuer mit dem Abzug (also keine Steuer auf 5.000 Euro, sondern auf 4.535,00 Euro). Dies kann er machen, da klar ist, dass diese Abgaben geleistet werden müssen... der Arbeitgeber führt sie ja auch direkt ab, sie kommen gar nicht erst auf das Konto des Angestellten.

Diese Berechnung ist sehr vereinfacht, da es noch weniger als 4.535,00 sind, da die KV berücksichtigt wird, die PV und auch die Sonderausgabenpauschale und die Webrungsksotenpauschale.

In der Steuererklärung fängst du aber quasi beim Eintragen bei Null wieder an, sprich: VOLLES BRUTTOGEHALT, dafür aber auch alle RV, PV, KV Kosten, einzelne Werbungskosten etc. (auch ALV kann man eintragen, hilft nur nichts).

Dementsprechend dürfte in ST.KL I, insoweit man keine weiteren abzugsfähigen Ausgaben (Riester, Fahrtkosten, Kirche, Literatur etc. etc.) hat, die vorausgezahlte Steuer in etwa mit der Steuererklärung übereinstimmen.

Deshalb starten die Lohnsteuertabellen auch immer erst nach dem Grundfreibetrag, da das ZVE dann relevant wird, und der Arbeitgeber berücksichtigt hier quasi bereits das ZVE für die Positionen, die er kennt (RV, PV, KV).

Da dies berücksichtigt wird, ist die allgemeine Lohnsteuertabelle auch geringer als die besondere Lohnsteuertabelle

Bevor es zu Missverständnissen kommt:
Das Steuerbrutto auf der Gehaltsabrechnung ist das Bruttoeinkommen; die Einkommenssteuer, die aber abgezogen wird, wird aus dem ZVE genommen (bei den Sachen, die der AG kennt: RV, PV, KV; ich glaube, man kann auch direkt eine Fahrtkostenpauschale anrechnen lassen... kenne ich mich aber nicht so mit aus; habe das immer bei der Steuererklärung angegeben und mich dann über eine Rückzahlung gefreut.... und der Staat darf eine gewisse Zeit zinslos mit dem Geld arbeiten... wie nett ich ihm gegenüber doch bin, das auszulegen  ;))
« Last Edit: 04.02.2025 15:43 von KlammeKassen »

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5150 am: 04.02.2025 15:28 »
Das ist in der Lohnsteuer, die der Rechner hier rausspuckt, bereits eingerechnet. Wäre ja auch noch schöner, wenn das nicht so wäre. Trotz der immensen Monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung steht nachher eine Witzrente im Vergleich zur Pension; und nein, auch die VBL hilft da nicht, um auf den Stand zu kommen, zumal auch für die VBL wieder eigene Beiträge zu entrichten sind....
Auch hier muss ich dich korrigieren.
Wie schon vor Urzeiten gezeigt, sind lebenslange "eD,mD" Angestellte insbesondere wenn sie im öD gelernt haben und einigermaßen schnell in ihre Endgruppe kommen, durchaus besser gestellt als der Beamte wenn man Rente und VBL zusammenzieht.
Das hat Organisator doch schon mal vorgerechnet.
Der gD und insbesondere hD, die sind natürlich durchaus, was die Gesamteinnahmen angeht etwas schlechter gestellt (5%-10%). Insbesondere gegenüber Beamten Karrieren die als Beamter ihre Ausbildung machten (wenn man da die Studienkosten noch druflegt) Im hD haben ja beide idR auf eigene Kosten ihr Studium finanziert und fangen später an zuarbeiten.

ok, danke für die Info.
Ich bin jetzt von späterem Einstieg ausgegangen.

Mit 25 kannst du als Beamter ja noch die 40 jahre vollkriegen für die 71,75 %, auch mit 35 sogar, insofern die Vorzeiten anerkannt werden

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5151 am: 04.02.2025 15:30 »

Ansonsten denke ich, dass die Tarifrunde total in die Hose gehen wird für die Arbeitnehmer. Schon eine Erhöhung auf Höhe des Reallohnverlustet wäre nach Erfahrungen der letzten Jahre ein Traum-Abschluss.

Damit wären wir auch etwa bei 10 %, die seit 2020 noch fehlen, um den Reallohnverlust zu kompensieren (je nach genauer EG und Stufe). Die werden wir defintiv nicht bekommen, da gebe ich dir Recht.
Ojee, und wieviel um die Reallohnverluste der letzten 2 oder 10 Jahren zu kompensieren?

Das darfst du dir gerne raussuchen, wenn dich das interessiert  :)

2020 wird immer gerne aufgegriffen, weil der Abschluss eine Farce war und 2022 und 2023 Rekordinflationen war, die nicht einmal der Abschluss aus 2023 eingefangen hat (zumindest in den oberen Gruppen nicht)

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5152 am: 04.02.2025 15:33 »

https://www.vumak.de/blog/pkv-beitraege-steigen-langfristig-weniger-als-in-der-gkv/



https://www.finanzberatung-bierl.de/leistungen/krankenversicherung/beitragssteigerungen-pkv-vs-gkv/

"Für viele gutverdienende PKV Versicherte dürfte der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung teilweise erheblich geringer sein als in der GKV. Klug wäre es, wenn Du diese Differenz zur Seite legst und damit etwaige Beitragssteigerungen in der PKV auffängst."

"Betrachtet man es ganz nüchtern und beherzigt einige Punkte bei der Auswahl nach der passenden Gesellschaft, so sind die Beitragsteigerungen in der PKV geringer als in der GKV. Zudem ist eine Kürzung der Leistung ausgeschlossen. Beitragsteigerungen gibt es natürlich, dies ist alleine schon der Inflation und dem medizinischen Fortschritt zuzuschreiben, aber flächendeckende Horrorsteigerungen können auf keinen Fall beobachtet werden."

"Viel interessanter ist in diesem Fall aber noch der Kontext, welche Leistungen über all die Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurden. Dies spielt in dieser Berechnung keine Rolle, müsste aber."

"Das einfachste Beispiel zum „Anfassen“ ist sicherlich das beim Zahnarzt. Dir ist sicherlich bekannt, welche Kosten auf Dich zukommen, wenn mal etwas mit den Zähnen ist. Massive Zuzahlungen und geleistet wird nur für „minderwertige“ Qualität (z.B. Amalgam statt Keramik bei einem „Loch“ im Zahn) von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Führst Du ein tolles Bonusheft, dann bekommst Du ein paar Prozent mehr an Zuschuss, welcher aber immer noch sehr gering ist in Bezug auf die gesamte Rechnung. Früher gab es keine größeren Leistungslücken in der GKV. Wer weiß zudem, wo das Ende ist? Was wird als nächstes gekürzt?

Leistungskürzungen sind in der PKV vertraglich ausgeschlossen. Deshalb wird die PKV in manchen Punkten ggf. stärker steigen, da die Leistung der privaten Krankenversicherung einfach nicht gekürzt werden kann.

"Prinzipiell ist es so, dass es erst zu Beitragssteigerungen kommt, wenn die gesamten Kosten um über 10 % gestiegen sind. Es kann sein, dass Du jahrelang keinerlei Beitragssteigerungen bekommen hast / evtl. sogar Beitragssenkungen. Im aktuellen Jahr geht es dafür um 12,1 % hoch. Dann wird diese „Sau“ natürlich durch die Medien getrieben. Jahre zuvor hat sich niemand so recht für die stabilen Beiträge der PKV interessiert.
Wir finden dies zwar auch etwas unglücklich und hätten lieber kontinuierliche Steigerungen, aber leider sind wir hier nicht bei „wünsch Dir was“."

Gern geschehen  :)

Leistungen werden nicht verschlechtert und durchschnittlich ist der Anstieg kleiner.
Also mach deine Vorteile doch nicht immer zum Negativen.

Sondern sei dankbar, dass du das Privileg einer erschwinglichen und günstigen PKV hast (in deinem persönlichen Fall würdest du gesetzlich ja sogar auch mehr bezahlen)
Witzig. Ignoriert dein Artikel doch glatt, dass eine entsprechende Zahnversicherung auch in der PKV Zusatzversichert werden muss und keinesfalls direkt enthalten ist. Die Basisabsicherung ist sogar schlechter in der PKV als in der GKV. Alles weitere kostet zusätzlich.
Die Möglichkeit einer Zahnzusatzversicherung steht jedem offen. Für GKV-Versicherte ab ca. 6€/Monat.
Reißerischer, polemischer Artikel.
Zudem steigen zwar mit jeder Lohnerhöhung auch die GKV-Beiträge, allerdings reduzieren diese nicht on top das Netto-einkommen per se.

Das, was du aber abschließt, bleibt erhalten.

In der GKV kannst du nicht nicht sicher sein.
Beispielsweise heute gibt es alle 2 Jahre ein Hautkrebsscreening ab 35 Jahre, ob das künftig so ist?! Gilt auch für alle weiteren Vorsorgeuntersuchungen.
Wer weiß auch, ob vielleicht nicht wieder eine 10 Euro Pauschale eingeführt wird....
Oder ob der Zahnarzt bald gar nicht mehr bezahlt wird... war auch schon im Gespräch

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5153 am: 04.02.2025 15:36 »
Witzig. Ignoriert dein Artikel doch glatt, dass eine entsprechende Zahnversicherung auch in der PKV Zusatzversichert werden muss und keinesfalls direkt enthalten ist. Die Basisabsicherung ist sogar schlechter in der PKV als in der GKV. Alles weitere kostet zusätzlich.
Die Möglichkeit einer Zahnzusatzversicherung steht jedem offen. Für GKV-Versicherte ab ca. 6€/Monat.
Reißerischer, polemischer Artikel.
Zudem steigen zwar mit jeder Lohnerhöhung auch die GKV-Beiträge, allerdings reduzieren diese nicht on top das Netto-einkommen per se.
bei der KV bekommt man das was man "verhandelt" und Änderungen werden nur gemacht, wenn sie gesetzlich gefordert sind (ich habe bei Zahn 80%)
Und ab einem gewissen lohn erhöht sich auch für den GKVler nicht mehr der Beitrag durch Lohnerhöhung, sondern durch Erhöhung der Grenzen (auch ohne Lohnerhöhung)
Gepaart mit einer ständigen Leistungsminderung (die man glücklicherweise bei der PKV nicht hat)

Eine gesetzliche BasisVersicherung (gerne auch als prozentualer Satz) für alle plus private Zusatz wäre ja das beste für die Jammerei und Knauserei

Jap, die Kollegen die brutto mehr als 5.512,50 Euro verdienen, haben den doppelten Knall bekommen:
Beitragserhöhung + für den Verdienst zwischen 5.175 Euro und 5.512,50 Euro nun auch bezahlen (mit dem hohen Satz).

Ja GKV dürfen wir das Bonusheft führen und wehe man war ein Kalenderjahr nicht da = Abzüge
Auch wenn es 30.12.2023 und 02.01.2025 war, nein das gibt Abzüge.


Umlauf

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5154 am: 04.02.2025 15:58 »
Was auch unterschlagen wird ist, dass der Tarifler seine Rentenbeiträge auch noch steuerlich absetzen kann und somit eine geringere Belastung hat.
Und die Rentenbeiträge sind schon steuermindert erfasst in der Berechnung, deswegen gibt es doch unterschiedliche Steuertabellen. Er kann also nichts mehr zusätzlich steuerlich absetzen, das Netto ist das echte netto.
Während:
Und nicht vergessen, der Beamte kann seine Krankenkassen Beiträge steuerlich absetzen.
ok. Bin mir relativ sicher, dass ich die Beiträge in der Steuererklärung meiner Frau angeben konnte, diese abgefragt bzw. automatisch übertragen und berücksichtigt wurden.

Ja, natürlich werden diese Beträge in der Steuererklärung erfasst. Trotzdem wird die steuerliche Anrechnung bereits bei der Gehaltszahlung berücksichtigt. Wenn nicht, sollte der AG einmal genauer unter die Lupe genommen werden.

Das können sogar Beamte machen. Nur müssen diese den Paragraf 10-Wisch der Versicherung auch der Bezügestelle zuleiten. Diese kennt die Daten der Versicherung bei Beamten nicht. Bei Tb ist alles bekannt, da der AG an die Versicherung abführen muss.

Mit der Steuererklärung wird alles steuerlich erfasst und glatt gezogen.
Die Abzüge jeden Monat sind „nur“ die Vorauszahlungen. Deswegen das Glattziehen für das Steuerjahr.

ohjeee

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5155 am: 04.02.2025 16:21 »
Das ist in der Lohnsteuer, die der Rechner hier rausspuckt, bereits eingerechnet. Wäre ja auch noch schöner, wenn das nicht so wäre. Trotz der immensen Monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung steht nachher eine Witzrente im Vergleich zur Pension; und nein, auch die VBL hilft da nicht, um auf den Stand zu kommen, zumal auch für die VBL wieder eigene Beiträge zu entrichten sind....

Also dann kannst du auch noch die fette Pension miteinführen, wenn du es so ausufern lassen willst. Dann gewinnt der Beamte sowieso immer.

Und sobald Kinder im Spiel sind, hat der Angestellte auch keine Chance mehr; selbst bei Hochzeit ohne Kinder nicht mehr.
ja, da ist dein Neid-Post wieder. Rente + ZVK (in BaWü) entsprechen ebenfalls knapp 70%.
das einzige "ungerechte" ist die Endbesoldung, auf deren Grundlage die Pension gezahlt wird. Allerdings, wie in meinem Komilitonen-Umfeld der Regelfall, sitzen nahezu alle auf A12-Stellen, auf die erst einmal durchbefördert werden muss. Der Angestellte Kollege hat in den Jahren deutliche Vorteile gehabt.
Und zu "Kinder im Spiel" und "Hochzeit" hatte ich im Beamten-Forum eine Berechnung eingestellt. Ergebnis: Selbst EG12 schlägt im Lebenszeit-Verdienst einen A13-Beamten, der schnell durchbefördert wurde, mit 30 verheiratet mit 2 Kindern (für 20J Familienzuschlag) NETTO um 70.000€, und das bei 5% weniger Arbeitszeit!!! Das hatte ich ehrlich gesagt nicht erwartet, ich bin gerade wegen der Familienzuschläge und höherer Arbeitszeit mit einem Plus zugunsten der Beamten ausgegangen.
Basis jeweils TVöD/BaWü-Rechner 2024 auf die gesamte Laufzeit. Wie oben ja schon angemerkt SCHRUMPFT der Netto-Lohn-Abstand im gehobenen Dienst zugunsten der Angestellten, was die Differenz noch größer macht.

Kannst gerne selbst durch rechnen.

und zu deiner Ungerechtigkeit mit Studien-/Ausbildungsvergütung:
Aktuell: Verwaltungsfachangestellter, 3J, 1.218/1.268/1.314 €, 4. Jahr sagen wir Übernahme in EG 6, 3.042 €. Netto in Steuerklasse 1 also: etwa 945, 985, 1.020, 2.047 €, im Schnitt also 1.761 € netto/Monat.
Der Beamtenanwärter (BaWü, 2025 mit aktueller Anhebung) 1.548 € brutto, dann noch abzgl. PKV (ja, ist günstig als Anwärter), dann sinds im Schnitt wahrscheinlich um die 1.400 € netto. Dauer: 3,5J (bei mir waren es noch 4 Jahre).

Dafür muss der angestellte Kollege den Angestellten 2 Lehrgang machen, ggf. berufsbegleitend. In BaWü bspw. an der VWA mit 3 Präsenzwochen (20%), sonst online abends(80%), Kostet 5.520 €. Gehalt läuft bei berufsbegleitender Forbildung weiter, Gebühren werden oft vom AG übernommen.

Wo ist jetzt hier die harte finanzielle Benachteiligung, die du schon wieder in Raum stellst?

ohjeee

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« Antwort #5156 am: 04.02.2025 16:26 »
Was auch unterschlagen wird ist, dass der Tarifler seine Rentenbeiträge auch noch steuerlich absetzen kann und somit eine geringere Belastung hat.
Und die Rentenbeiträge sind schon steuermindert erfasst in der Berechnung, deswegen gibt es doch unterschiedliche Steuertabellen. Er kann also nichts mehr zusätzlich steuerlich absetzen, das Netto ist das echte netto.
Während:
Und nicht vergessen, der Beamte kann seine Krankenkassen Beiträge steuerlich absetzen.
ok. Bin mir relativ sicher, dass ich die Beiträge in der Steuererklärung meiner Frau angeben konnte, diese abgefragt bzw. automatisch übertragen und berücksichtigt wurden.
Jipp. Fun Fact: Meine PKV Werte hat mein AG mal falsch eingetragen, dadurch hatte ich monatlich 100€ Netto mehr auf dem Konto (wegen zu viel Steuerreduktion). haben die Jahrelang nicht hingekriegt zu korrigieren, wurde dann bei der Jahreserklärung natürlich glattgezogen. Zinslosen Darlehen halt.
achso, jetzt weiß ich was du meinst. Ja, man kann anfang des Jahres die Bescheinigung der PKV vorlegen, damit das gleich unterjährig berücksichtigt wird. Das ist hier im Rechner aber nicht drin und ich nutze das auch nicht. Sonst fehlt mir am Ende des Jahres die Motivation, Elster zu öffnen :-D

MoinMoin

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« Antwort #5157 am: 04.02.2025 17:23 »
Was auch unterschlagen wird ist, dass der Tarifler seine Rentenbeiträge auch noch steuerlich absetzen kann und somit eine geringere Belastung hat.
Und die Rentenbeiträge sind schon steuermindert erfasst in der Berechnung, deswegen gibt es doch unterschiedliche Steuertabellen. Er kann also nichts mehr zusätzlich steuerlich absetzen, das Netto ist das echte netto.
Während:
Und nicht vergessen, der Beamte kann seine Krankenkassen Beiträge steuerlich absetzen.
ok. Bin mir relativ sicher, dass ich die Beiträge in der Steuererklärung meiner Frau angeben konnte, diese abgefragt bzw. automatisch übertragen und berücksichtigt wurden.
Jipp. Fun Fact: Meine PKV Werte hat mein AG mal falsch eingetragen, dadurch hatte ich monatlich 100€ Netto mehr auf dem Konto (wegen zu viel Steuerreduktion). haben die Jahrelang nicht hingekriegt zu korrigieren, wurde dann bei der Jahreserklärung natürlich glattgezogen. Zinslosen Darlehen halt.
achso, jetzt weiß ich was du meinst. Ja, man kann anfang des Jahres die Bescheinigung der PKV vorlegen, damit das gleich unterjährig berücksichtigt wird. Das ist hier im Rechner aber nicht drin und ich nutze das auch nicht. Sonst fehlt mir am Ende des Jahres die Motivation, Elster zu öffnen :-D
Doch das ist im Rechner drin musst nur deine PKV angeben.
natürlich bei der ausführlichen Variante.
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?oed=1&ausf=3&form=1&JAHR=2024&LZZ=1&RE4_ORG=59390.28&STKL=1&PKV=1&RENTE=0&OST=&KKSATZ=0.1705&ZKF=&PVK=&VBLID=VBL&VBLSATZAG=&VBLSATZAN=&VBLBEITAG=&VBLTYP=&TEXT=Beamtenbesoldung%20Baden-W%FCrttemberg%202024%20|%20Besoldungsgruppe%20A11,%20Stufe%2010,%20Tabelle%2001.11.2024%20-%2031.01.2025&ck=59390.28&tmp=46177.28&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbw%3Fid%3Dbeamte-bawue-2024%26g%3DA_11%26s%3D10%26f%3D%26z%3D%26zv%3D%26r%3D%26awz%3D%26zulage%3D%26kk%3D%26kkz%3D%26zkf%3D%26stkl%3D

Allerdings trägt man irritierenderweise den Monatsbetrag auch bei der Jahresrechnung eingeben.



MoinMoin

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« Antwort #5158 am: 04.02.2025 17:30 »
und das bei 5% weniger Arbeitszeit!!! Das hatte ich ehrlich gesagt nicht erwartet, ich bin gerade wegen der Familienzuschläge und höherer Arbeitszeit mit einem Plus zugunsten der Beamten ausgegangen.
Meine Beamtenkollegen müssen 40 h ich 12 min weniger
Dafür haben die einen freien Tag mehr.
So ungerecht geht es zu.  ::)
Und was Ausbildung angeht: Ja, das hoch dienen von A9 auf 12 dauert.
Dafür hat man nach dem Abi schon "fett" Kohle, während der andere Fett Schulden macht.
Das ist schon kompliziert das alles gegeneinander abzuwägen und zu schauen, wer hat es denn besser oder mehr Geld vom Staat bekommen oder oder....

Mal die einen mit ihren Lebensweg, mal die anderen und mir ist es Wurscht, ich beneide keinen Beamten und keinen TBler.

KlammeKassen

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« Antwort #5159 am: 04.02.2025 18:00 »
Das ist in der Lohnsteuer, die der Rechner hier rausspuckt, bereits eingerechnet. Wäre ja auch noch schöner, wenn das nicht so wäre. Trotz der immensen Monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung steht nachher eine Witzrente im Vergleich zur Pension; und nein, auch die VBL hilft da nicht, um auf den Stand zu kommen, zumal auch für die VBL wieder eigene Beiträge zu entrichten sind....

Also dann kannst du auch noch die fette Pension miteinführen, wenn du es so ausufern lassen willst. Dann gewinnt der Beamte sowieso immer.

Und sobald Kinder im Spiel sind, hat der Angestellte auch keine Chance mehr; selbst bei Hochzeit ohne Kinder nicht mehr.
ja, da ist dein Neid-Post wieder. Rente + ZVK (in BaWü) entsprechen ebenfalls knapp 70%.
das einzige "ungerechte" ist die Endbesoldung, auf deren Grundlage die Pension gezahlt wird. Allerdings, wie in meinem Komilitonen-Umfeld der Regelfall, sitzen nahezu alle auf A12-Stellen, auf die erst einmal durchbefördert werden muss. Der Angestellte Kollege hat in den Jahren deutliche Vorteile gehabt.
Und zu "Kinder im Spiel" und "Hochzeit" hatte ich im Beamten-Forum eine Berechnung eingestellt. Ergebnis: Selbst EG12 schlägt im Lebenszeit-Verdienst einen A13-Beamten, der schnell durchbefördert wurde, mit 30 verheiratet mit 2 Kindern (für 20J Familienzuschlag) NETTO um 70.000€, und das bei 5% weniger Arbeitszeit!!! Das hatte ich ehrlich gesagt nicht erwartet, ich bin gerade wegen der Familienzuschläge und höherer Arbeitszeit mit einem Plus zugunsten der Beamten ausgegangen.
Basis jeweils TVöD/BaWü-Rechner 2024 auf die gesamte Laufzeit. Wie oben ja schon angemerkt SCHRUMPFT der Netto-Lohn-Abstand im gehobenen Dienst zugunsten der Angestellten, was die Differenz noch größer macht.

Kannst gerne selbst durch rechnen.

und zu deiner Ungerechtigkeit mit Studien-/Ausbildungsvergütung:
Aktuell: Verwaltungsfachangestellter, 3J, 1.218/1.268/1.314 €, 4. Jahr sagen wir Übernahme in EG 6, 3.042 €. Netto in Steuerklasse 1 also: etwa 945, 985, 1.020, 2.047 €, im Schnitt also 1.761 € netto/Monat.
Der Beamtenanwärter (BaWü, 2025 mit aktueller Anhebung) 1.548 € brutto, dann noch abzgl. PKV (ja, ist günstig als Anwärter), dann sinds im Schnitt wahrscheinlich um die 1.400 € netto. Dauer: 3,5J (bei mir waren es noch 4 Jahre).

Dafür muss der angestellte Kollege den Angestellten 2 Lehrgang machen, ggf. berufsbegleitend. In BaWü bspw. an der VWA mit 3 Präsenzwochen (20%), sonst online abends(80%), Kostet 5.520 €. Gehalt läuft bei berufsbegleitender Forbildung weiter, Gebühren werden oft vom AG übernommen.

Wo ist jetzt hier die harte finanzielle Benachteiligung, die du schon wieder in Raum stellst?

Naja 150 Euro nur dafür, dass du heiratest.
Habe im Bekanntenkreis jemandem, der ewig mit seiner Partnerin zusammen ist... war nie die Rede von Hochzeit, dann ist er in den öffentlichen Dienst gewechselt (Jurist) und wurde verbeamtet. Und zack: Plötzlich wurde nach über 10 Jahren doch geheiratet.
Aber das hatte bestimmt nichts mit den 150 Euro mehr im Monat zu tun  ;D

Mit Kindern.... naja, im Vergleich gibt es halt Geld dafür; und ab Kind 3 wird es ja pervers (irgendwas in den 400 Euro).

Beim Studium habe ich mich in der Regel auf ein Vollzeitstudium bezogen (Architektur, Bauingenieurwesen, Geografie, Umweltwissenschaften/Naturwissenschaften/Biologie), Jura, BWL, Sozialpädagogik, Medizin, und einige mehr.
Aber wenn du über den klassischen Weg gehst, bleibt dann ja erstmal EG6 vs. A9, da während der Absolvierung des A-Lehrgangs noch nicht die höhere Stelle bekleidet wird.