Was auch unterschlagen wird ist, dass der Tarifler seine Rentenbeiträge auch noch steuerlich absetzen kann und somit eine geringere Belastung hat.
Und die Rentenbeiträge sind schon steuermindert erfasst in der Berechnung, deswegen gibt es doch unterschiedliche Steuertabellen. Er kann also nichts mehr zusätzlich steuerlich absetzen, das Netto ist das echte netto.
Während:
Und nicht vergessen, der Beamte kann seine Krankenkassen Beiträge steuerlich absetzen.
ok. Bin mir relativ sicher, dass ich die Beiträge in der Steuererklärung meiner Frau angeben konnte, diese abgefragt bzw. automatisch übertragen und berücksichtigt wurden.
Ja, stell dir vor, man kann auch sogar die Arbeitslosenversicherung dort angeben... bringt nur nichts, da die Krankenkasse (oder wahlweise Rentenversicherung) bereits die 1.900 Euro übersteigt, unterhalb derer die Arbeitslosenversicherung angesetzt werden könnte.
Ich versuche es mal mit glatten Zahlen zu erklären.
Stell dir vor du verdienst 60.000 Euro brutto und zahlst 9,3 % GRV = 5.580,00 Euro
(60.000 / 12 = 5.000; 5.580,00 / 12 = 465 Euro)
Dein Arbeitgeber ermittelt dann bei den monatlichen Gehältern immer schon gleich die Steuer mit dem Abzug (also keine Steuer auf 5.000 Euro, sondern auf 4.535,00 Euro). Dies kann er machen, da klar ist, dass diese Abgaben geleistet werden müssen... der Arbeitgeber führt sie ja auch direkt ab, sie kommen gar nicht erst auf das Konto des Angestellten.
Diese Berechnung ist sehr vereinfacht, da es noch weniger als 4.535,00 sind, da die KV berücksichtigt wird, die PV und auch die Sonderausgabenpauschale und die Webrungsksotenpauschale.
In der Steuererklärung fängst du aber quasi beim Eintragen bei Null wieder an, sprich: VOLLES BRUTTOGEHALT, dafür aber auch alle RV, PV, KV Kosten, einzelne Werbungskosten etc. (auch ALV kann man eintragen, hilft nur nichts).
Dementsprechend dürfte in ST.KL I, insoweit man keine weiteren abzugsfähigen Ausgaben (Riester, Fahrtkosten, Kirche, Literatur etc. etc.) hat, die vorausgezahlte Steuer in etwa mit der Steuererklärung übereinstimmen.
Deshalb starten die Lohnsteuertabellen auch immer erst nach dem Grundfreibetrag, da das ZVE dann relevant wird, und der Arbeitgeber berücksichtigt hier quasi bereits das ZVE für die Positionen, die er kennt (RV, PV, KV).
Da dies berücksichtigt wird, ist die allgemeine Lohnsteuertabelle auch geringer als die besondere Lohnsteuertabelle
Bevor es zu Missverständnissen kommt:
Das Steuerbrutto auf der Gehaltsabrechnung ist das Bruttoeinkommen; die Einkommenssteuer, die aber abgezogen wird, wird aus dem ZVE genommen (bei den Sachen, die der AG kennt: RV, PV, KV; ich glaube, man kann auch direkt eine Fahrtkostenpauschale anrechnen lassen... kenne ich mich aber nicht so mit aus; habe das immer bei der Steuererklärung angegeben und mich dann über eine Rückzahlung gefreut.... und der Staat darf eine gewisse Zeit zinslos mit dem Geld arbeiten... wie nett ich ihm gegenüber doch bin, das auszulegen

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