In einem Interview habe ich gehört, dass die Arbeitgeber nächste Woche ein erstes Angebot vorlegen möchten. Das liegt wohl bei ca. 1,5 % für 2025 und nochmal 1,5 % für 2026.
Das ist klar zu wenig.
....von so einem Ergebnis gehe ich auch aus. Unter Berücksichtigung gestiegener Lohnnebenkosten bleibt rein netto verhältnismäßig wenig übrig. Deshalb bevorzuge ich Forderungen nach Mehrfreizeit bei vollem Lohnausgleich. Bei einigen freien Tagen und / oder einer Arbeitszeitverkürzung kann man wenigstens ansatzweise von einem Ergebnis sprechen, nicht aber bei einer Entgelterhöhung, von der kaum etwas auf dem Konto ankommt.
... was gleichbedeutend damit ist, dass diejenigen, die relativ wenig auf die hohe Kante legen können (in DE ca. 40% der Arbeitnehmer), sich die so gewonnene Zeit künftig mit einem Zweitjob vertreiben können - mehr Geld gibt es dann ja einfach keines!
Mich juckt das nicht mal so besonders, aber den Stinkefinger, den Du in die Richtung der kleineren EG hier ausfährst, hast Du entweder selbst nicht begriffen, oder Du machst es mit voller Absicht. Musst Du wissen.
Es geht um die Frage, welchen Mehrwert kann ich bei einer Arbeitszeitverkürzung oder einigen freien Tagen für mich herausholen, z. B.:
- Arbeiten an und in meinem Haus, die ich selbst erledige, statt Handwerker zu beauftragen - bei mir stehen in 2025 an: Heizkreisverteiler wechseln 800 Euro, Küche renovieren / Malerkosten 1.000 Euro, Befestigung der Markise erneuern 1.200 Euro.
- alle diese Arbeiten im Gesamtumfang von 3.000 Euro kann ich selbst erledigen und die Handwerker sparen, wenn ich die Zeit dazu habe - deshalb meine Forderung nach mehr Freizeit
- die 3.000 Euro entsprechen ca. 5 Prozent meines Jahresentgeltes - das ist mein Mehrwert an eingesparten Handwerkerkosten, denn eine Entgelterhöhung von 5 Prozent wird es nicht geben.
Und das ist nur die Bruttorechnung. Die anfallenden Handwerkerkosten würde ich ja von ca. 35.000 Euro Nettoeinkommen bezahlen, macht ca. 8 Prozent Mehrwert. Es braucht auch niemand mit Sonderausgaben bei der Steuer argumentieren. Handwerker - Lohnkosten sind ja nur begrenzt abzugsfähig, macht bei 3.000 Euro ca. 300 Euro, die man vom Finanzamt bekommt.