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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
MoinMoin:
--- Zitat von: ohjeee am 04.02.2025 15:08 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.02.2025 12:45 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 04.02.2025 11:49 ---Was auch unterschlagen wird ist, dass der Tarifler seine Rentenbeiträge auch noch steuerlich absetzen kann und somit eine geringere Belastung hat.
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Und die Rentenbeiträge sind schon steuermindert erfasst in der Berechnung, deswegen gibt es doch unterschiedliche Steuertabellen. Er kann also nichts mehr zusätzlich steuerlich absetzen, das Netto ist das echte netto.
Während:
Und nicht vergessen, der Beamte kann seine Krankenkassen Beiträge steuerlich absetzen.
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ok. Bin mir relativ sicher, dass ich die Beiträge in der Steuererklärung meiner Frau angeben konnte, diese abgefragt bzw. automatisch übertragen und berücksichtigt wurden.
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Jipp. Fun Fact: Meine PKV Werte hat mein AG mal falsch eingetragen, dadurch hatte ich monatlich 100€ Netto mehr auf dem Konto (wegen zu viel Steuerreduktion). haben die Jahrelang nicht hingekriegt zu korrigieren, wurde dann bei der Jahreserklärung natürlich glattgezogen. Zinslosen Darlehen halt.
ohjeee:
--- Zitat von: KlammeKassen am 04.02.2025 13:52 ---
https://www.vumak.de/blog/pkv-beitraege-steigen-langfristig-weniger-als-in-der-gkv/
https://www.finanzberatung-bierl.de/leistungen/krankenversicherung/beitragssteigerungen-pkv-vs-gkv/
"Für viele gutverdienende PKV Versicherte dürfte der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung teilweise erheblich geringer sein als in der GKV. Klug wäre es, wenn Du diese Differenz zur Seite legst und damit etwaige Beitragssteigerungen in der PKV auffängst."
"Betrachtet man es ganz nüchtern und beherzigt einige Punkte bei der Auswahl nach der passenden Gesellschaft, so sind die Beitragsteigerungen in der PKV geringer als in der GKV. Zudem ist eine Kürzung der Leistung ausgeschlossen. Beitragsteigerungen gibt es natürlich, dies ist alleine schon der Inflation und dem medizinischen Fortschritt zuzuschreiben, aber flächendeckende Horrorsteigerungen können auf keinen Fall beobachtet werden."
"Viel interessanter ist in diesem Fall aber noch der Kontext, welche Leistungen über all die Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurden. Dies spielt in dieser Berechnung keine Rolle, müsste aber."
"Das einfachste Beispiel zum „Anfassen“ ist sicherlich das beim Zahnarzt. Dir ist sicherlich bekannt, welche Kosten auf Dich zukommen, wenn mal etwas mit den Zähnen ist. Massive Zuzahlungen und geleistet wird nur für „minderwertige“ Qualität (z.B. Amalgam statt Keramik bei einem „Loch“ im Zahn) von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Führst Du ein tolles Bonusheft, dann bekommst Du ein paar Prozent mehr an Zuschuss, welcher aber immer noch sehr gering ist in Bezug auf die gesamte Rechnung. Früher gab es keine größeren Leistungslücken in der GKV. Wer weiß zudem, wo das Ende ist? Was wird als nächstes gekürzt?
Leistungskürzungen sind in der PKV vertraglich ausgeschlossen. Deshalb wird die PKV in manchen Punkten ggf. stärker steigen, da die Leistung der privaten Krankenversicherung einfach nicht gekürzt werden kann.
"Prinzipiell ist es so, dass es erst zu Beitragssteigerungen kommt, wenn die gesamten Kosten um über 10 % gestiegen sind. Es kann sein, dass Du jahrelang keinerlei Beitragssteigerungen bekommen hast / evtl. sogar Beitragssenkungen. Im aktuellen Jahr geht es dafür um 12,1 % hoch. Dann wird diese „Sau“ natürlich durch die Medien getrieben. Jahre zuvor hat sich niemand so recht für die stabilen Beiträge der PKV interessiert.
Wir finden dies zwar auch etwas unglücklich und hätten lieber kontinuierliche Steigerungen, aber leider sind wir hier nicht bei „wünsch Dir was“."
Gern geschehen :)
Leistungen werden nicht verschlechtert und durchschnittlich ist der Anstieg kleiner.
Also mach deine Vorteile doch nicht immer zum Negativen.
Sondern sei dankbar, dass du das Privileg einer erschwinglichen und günstigen PKV hast (in deinem persönlichen Fall würdest du gesetzlich ja sogar auch mehr bezahlen)
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Witzig. Ignoriert dein Artikel doch glatt, dass eine entsprechende Zahnversicherung auch in der PKV Zusatzversichert werden muss und keinesfalls direkt enthalten ist. Die Basisabsicherung ist sogar schlechter in der PKV als in der GKV. Alles weitere kostet zusätzlich.
Die Möglichkeit einer Zahnzusatzversicherung steht jedem offen. Für GKV-Versicherte ab ca. 6€/Monat.
Reißerischer, polemischer Artikel.
Zudem steigen zwar mit jeder Lohnerhöhung auch die GKV-Beiträge, allerdings reduzieren diese nicht on top das Netto-einkommen per se.
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 04.02.2025 15:11 ---
--- Zitat von: burnoutWerner am 04.02.2025 13:59 ---
Ansonsten denke ich, dass die Tarifrunde total in die Hose gehen wird für die Arbeitnehmer. Schon eine Erhöhung auf Höhe des Reallohnverlustet wäre nach Erfahrungen der letzten Jahre ein Traum-Abschluss.
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Damit wären wir auch etwa bei 10 %, die seit 2020 noch fehlen, um den Reallohnverlust zu kompensieren (je nach genauer EG und Stufe). Die werden wir defintiv nicht bekommen, da gebe ich dir Recht.
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Ojee, und wieviel um die Reallohnverluste der letzten 2 oder 10 Jahren zu kompensieren?
MoinMoin:
--- Zitat von: ohjeee am 04.02.2025 15:16 ---Witzig. Ignoriert dein Artikel doch glatt, dass eine entsprechende Zahnversicherung auch in der PKV Zusatzversichert werden muss und keinesfalls direkt enthalten ist. Die Basisabsicherung ist sogar schlechter in der PKV als in der GKV. Alles weitere kostet zusätzlich.
Die Möglichkeit einer Zahnzusatzversicherung steht jedem offen. Für GKV-Versicherte ab ca. 6€/Monat.
Reißerischer, polemischer Artikel.
Zudem steigen zwar mit jeder Lohnerhöhung auch die GKV-Beiträge, allerdings reduzieren diese nicht on top das Netto-einkommen per se.
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bei der KV bekommt man das was man "verhandelt" und Änderungen werden nur gemacht, wenn sie gesetzlich gefordert sind (ich habe bei Zahn 80%)
Und ab einem gewissen lohn erhöht sich auch für den GKVler nicht mehr der Beitrag durch Lohnerhöhung, sondern durch Erhöhung der Grenzen (auch ohne Lohnerhöhung)
Gepaart mit einer ständigen Leistungsminderung (die man glücklicherweise bei der PKV nicht hat)
Eine gesetzliche BasisVersicherung (gerne auch als prozentualer Satz) für alle plus private Zusatz wäre ja das beste für die Jammerei und Knauserei
KlammeKassen:
--- Zitat von: ohjeee am 04.02.2025 15:08 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.02.2025 12:45 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 04.02.2025 11:49 ---Was auch unterschlagen wird ist, dass der Tarifler seine Rentenbeiträge auch noch steuerlich absetzen kann und somit eine geringere Belastung hat.
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Und die Rentenbeiträge sind schon steuermindert erfasst in der Berechnung, deswegen gibt es doch unterschiedliche Steuertabellen. Er kann also nichts mehr zusätzlich steuerlich absetzen, das Netto ist das echte netto.
Während:
Und nicht vergessen, der Beamte kann seine Krankenkassen Beiträge steuerlich absetzen.
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ok. Bin mir relativ sicher, dass ich die Beiträge in der Steuererklärung meiner Frau angeben konnte, diese abgefragt bzw. automatisch übertragen und berücksichtigt wurden.
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Ja, stell dir vor, man kann auch sogar die Arbeitslosenversicherung dort angeben... bringt nur nichts, da die Krankenkasse (oder wahlweise Rentenversicherung) bereits die 1.900 Euro übersteigt, unterhalb derer die Arbeitslosenversicherung angesetzt werden könnte.
Ich versuche es mal mit glatten Zahlen zu erklären.
Stell dir vor du verdienst 60.000 Euro brutto und zahlst 9,3 % GRV = 5.580,00 Euro
(60.000 / 12 = 5.000; 5.580,00 / 12 = 465 Euro)
Dein Arbeitgeber ermittelt dann bei den monatlichen Gehältern immer schon gleich die Steuer mit dem Abzug (also keine Steuer auf 5.000 Euro, sondern auf 4.535,00 Euro). Dies kann er machen, da klar ist, dass diese Abgaben geleistet werden müssen... der Arbeitgeber führt sie ja auch direkt ab, sie kommen gar nicht erst auf das Konto des Angestellten.
Diese Berechnung ist sehr vereinfacht, da es noch weniger als 4.535,00 sind, da die KV berücksichtigt wird, die PV und auch die Sonderausgabenpauschale und die Webrungsksotenpauschale.
In der Steuererklärung fängst du aber quasi beim Eintragen bei Null wieder an, sprich: VOLLES BRUTTOGEHALT, dafür aber auch alle RV, PV, KV Kosten, einzelne Werbungskosten etc. (auch ALV kann man eintragen, hilft nur nichts).
Dementsprechend dürfte in ST.KL I, insoweit man keine weiteren abzugsfähigen Ausgaben (Riester, Fahrtkosten, Kirche, Literatur etc. etc.) hat, die vorausgezahlte Steuer in etwa mit der Steuererklärung übereinstimmen.
Deshalb starten die Lohnsteuertabellen auch immer erst nach dem Grundfreibetrag, da das ZVE dann relevant wird, und der Arbeitgeber berücksichtigt hier quasi bereits das ZVE für die Positionen, die er kennt (RV, PV, KV).
Da dies berücksichtigt wird, ist die allgemeine Lohnsteuertabelle auch geringer als die besondere Lohnsteuertabelle
Bevor es zu Missverständnissen kommt:
Das Steuerbrutto auf der Gehaltsabrechnung ist das Bruttoeinkommen; die Einkommenssteuer, die aber abgezogen wird, wird aus dem ZVE genommen (bei den Sachen, die der AG kennt: RV, PV, KV; ich glaube, man kann auch direkt eine Fahrtkostenpauschale anrechnen lassen... kenne ich mich aber nicht so mit aus; habe das immer bei der Steuererklärung angegeben und mich dann über eine Rückzahlung gefreut.... und der Staat darf eine gewisse Zeit zinslos mit dem Geld arbeiten... wie nett ich ihm gegenüber doch bin, das auszulegen ;))
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