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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I

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conny111:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2025 08:24 ---
--- Zitat von: conny111 am 05.02.2025 22:11 ---Ein Beamter kann nicht einfach entscheiden, dass er unter Beibehaltung seines Status bei einem anderen Dienstherrn arbeiten möchte, wenn das der erstere Dienstherr nicht möchte. Der Tarifbeschäftigte kann unter Einhaltung seiner Kündigungsfrist jederzeit zu einem anderen Arbeitgeber wechseln.

--- End quote ---
Richtig und es ist schon sehr großzügig, dass der Dienstherr das überhaupt zulässt, denn diese starke Bindung an den Dienstherren, ist doch das der Sinn von dem Dienst und Treue Verhältnis und deren Ausgestaltung.

Ich vernehme aber immer stärker (bei den jüngeren) eine Dissonanz bzgl. dieser Lebenseinstellung.

Der Dienstherr ist zu einem ex beliebigen Arbeitgeber verkommen!

Beiderseitig wohlgemerkt.

--- End quote ---

Ich rede vom gleichen Dienstherrn (Bund), also eine Versetzung zwischen Bundesbehörden. Da bleibt ja die Treue zum Dienstherrn, wenn es doch derselbe ist. Aber selbst da ist es bei bestimmten Behörden schwierig.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: conny111 am 06.02.2025 20:48 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2025 08:24 ---
--- Zitat von: conny111 am 05.02.2025 22:11 ---Ein Beamter kann nicht einfach entscheiden, dass er unter Beibehaltung seines Status bei einem anderen Dienstherrn arbeiten möchte, wenn das der erstere Dienstherr nicht möchte. Der Tarifbeschäftigte kann unter Einhaltung seiner Kündigungsfrist jederzeit zu einem anderen Arbeitgeber wechseln.

--- End quote ---
Richtig und es ist schon sehr großzügig, dass der Dienstherr das überhaupt zulässt, denn diese starke Bindung an den Dienstherren, ist doch das der Sinn von dem Dienst und Treue Verhältnis und deren Ausgestaltung.

Ich vernehme aber immer stärker (bei den jüngeren) eine Dissonanz bzgl. dieser Lebenseinstellung.

Der Dienstherr ist zu einem ex beliebigen Arbeitgeber verkommen!

Beiderseitig wohlgemerkt.

--- End quote ---

Ich rede vom gleichen Dienstherrn (Bund), also eine Versetzung zwischen Bundesbehörden. Da bleibt ja die Treue zum Dienstherrn, wenn es doch derselbe ist. Aber selbst da ist es bei bestimmten Behörden schwierig.

--- End quote ---

Ich formuliere zur Betonung der Unterschiede jetzt mal bewusst überspitzt und provokant:

Ein Beamter dient einem Herrn. und verkauft eben nicht nur seine Arbeitsleistung gegen Geld wie ein Arbeitnehmer. In diesem Dienstverhältnis schickt es sich wohl eher nicht, den eigenen Einsatzort selbst bestimmen zu wollen. Seit wann wedelt der Schwanz denn mit dem Hunde?

Das ist eben auch einer jener Unterschiede - und natürlich auch ein selbst gewählter Weg!

MoinMoin:

--- Zitat von: conny111 am 06.02.2025 20:48 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2025 08:24 ---
--- Zitat von: conny111 am 05.02.2025 22:11 ---Ein Beamter kann nicht einfach entscheiden, dass er unter Beibehaltung seines Status bei einem anderen Dienstherrn arbeiten möchte, wenn das der erstere Dienstherr nicht möchte. Der Tarifbeschäftigte kann unter Einhaltung seiner Kündigungsfrist jederzeit zu einem anderen Arbeitgeber wechseln.

--- End quote ---
Richtig und es ist schon sehr großzügig, dass der Dienstherr das überhaupt zulässt, denn diese starke Bindung an den Dienstherren, ist doch das der Sinn von dem Dienst und Treue Verhältnis und deren Ausgestaltung.

Ich vernehme aber immer stärker (bei den jüngeren) eine Dissonanz bzgl. dieser Lebenseinstellung.

Der Dienstherr ist zu einem ex beliebigen Arbeitgeber verkommen!

Beiderseitig wohlgemerkt.

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Ich rede vom gleichen Dienstherrn (Bund), also eine Versetzung zwischen Bundesbehörden. Da bleibt ja die Treue zum Dienstherrn, wenn es doch derselbe ist. Aber selbst da ist es bei bestimmten Behörden schwierig.

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Und auch da gilt, der Dienstherr befindet darüber wie und wo er dich benötigt, der Rest ist wünsch dir was.
Beim Arbeitgeber gilt dies genauso, nur mit dem unterschied, dass man sich Arbeitsorte etc. vertraglich zu sichern lassen kann (was aber im öD eher selten ist)

Alien1973:
Also bei mir im Arbeitsvertrag steht, Erfüllungsort ist in der Stadt xy.....
Gibt's also auch im ÖD....

HochlebederVorgang:
Es ist nun ja nicht so, das Beamte quasi Leibeigene des Staates sind. Auch für sie gelten die Grundrechte, wenn auch teilweise mit Einschränkung. Dass der Dienstherr bei einigen zum x-beliebigen Arbeitgeber verkommt, dazu trägt er hauptsächtlich selbst bei.

Wer von Ihnen würde mit zwei Staatsexamen für z.B. A13 - und dabei sage ich ausdrücklich zu heutigen Zeiten - quer durchs Land ziehen, unter Umständen auf Wohneigentum verzichten etc.!? Ut er auch für E 13 nicht. Irgendwo endet dann auch jeglicher Idealismus.

Unabhängig davon untergräbt der Dienstherr (und das gilt für Tb und Beamte) den Ruf des gesamten öffentlichen Dienstes. Dabei wird vollkommen verkannt, dass es den Menschen beim Thema Beruf auch um Status und gesellschaftliches standing geht.



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