Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
KlammeKassen:
--- Zitat von: Alfi am 10.02.2025 15:12 ---
--- Zitat von: SamFisher am 10.02.2025 14:48 ---
--- Zitat von: Sebl am 10.02.2025 13:13 ---Die besagte Zulage ist kürzlich überarbeitet worden.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20241217.html
Anlage A (Bund) zum TVöD
Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 15:
bis zu 1.500 Euro
Beschäftigte in den Entgeltgruppen 7 und 8:
bis zu 750 Euro
Anlage E (Bund) zum TVöD
Beschäftigte in den Entgeltgruppen P6 bis P9:
bis zu 750 Euro
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass zumindest die Bundeswehr/BMVg diese Zulagen auch gerne und unbürokratisch gewähren. Das BAPers hilft sogar bei der Begründung, man weiß hier einfach mittlerweile, dass der Tarif bei der Zeitenwende ein Stück weit im Weg steht.
--- End quote ---
Gute Theorie. In der Praxis scheitert es bei uns (Bundesoberbehörde) oft an dem hier: Zusätzliche Mittel werden nicht bereitgestellt. Etwaige Mehrausgaben sind im jeweiligen Einzelplan zu erwirtschaften.
Wir haben aktuell auch kein Geld mehr für Stellennachbesetzungen. In diesem Jahr gibt es bei uns daher grundsätzlich auch keine Höhergruppierungen und Beförderungen.
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Also wenn ich mich nicht täusche, dann kann der öD Arbeitgeber nicht sagen, nö wir können dich nicht höhergruppieren weil wir kein Geld haben. Wenn eine Stellenbewertung durchgeführt wird und eine höhere Gruppe raus kommt, dann muss der AG dich höher gruppieren ob du willst oder nicht!
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Das ist korrekt; Tarifautomatik. Wenn die übertragenen Tätigkeiten EG XY entsprechen, ist auch EG xy zu zahlen.
Da kann nicht einfach gesagt werden "Eigentlich sind deine Tätugkeiten EG11, aber da der Haushalt so schlecht ist, zahlen wir nur EG10"
th3oretiker:
--- Zitat von: monkey am 10.02.2025 11:46 ---Und wer legt dann die Mangelberufe fest? Kriegt also die gesamte IT die Zulage, weil "wurde so festgelegt"?
Ich bin da nicht gegen, wundere mich nur, wie man dies gestalten will, wenn es verpflichtend ist.
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Z.B. die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jährlichen Engpassanalyse. Eine Fachkräftezulage könnte an diese gekoppelt werden.
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Fachkraeftebedarf/Engpassanalyse-Nav.html
SWB:
Mal etwas anderes… In Niedersachsen gilt ja das *Qualifikationsgesetz* ? Ich sitze auf einer E11 Stelle, bekomme aber nur E10, da mir die Qualifikation (zb Studium) fehlt.
Glaubt ihr, das könnte und wird sich anpassen? Hat das was mit den Tarifverhandlungen zutun?
Ich bin der Meinung, dass es in Hamburg TVL nicht gibt
Danke
Alfi:
hmm welches Studium benötigt man für die EG11 was man für die EG10 nicht benötigt? :o
Organisator:
--- Zitat von: Alfi am 10.02.2025 15:53 ---Höhergruppierungen können deshalb nicht ausbleiben.
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Doch, natürlich. Man überträgt einfach keine höherwertigen Aufgaben oder macht das nur befristet.
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