Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1116943 times)

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #810 am: 25.10.2024 09:11 »

Wenn du 2 Kinder hast, 2.000 netto verdienst, deine Frau 1.500 netto verdient, 500 Euro Kindergeld = 4.000 Euro; offenbar, so wie ich es verstehe, kann man wohl zum Amt gehen und bis auf die 4.300 Euro aufstocken lassen?

Ich kenne mich mit dem Aufstocken von Leistungen aber nicht aus und hatte auch nicht gedacht, dass das möglich ist. Ich weiß auf jeden Fall, dass es Familien gibt, wo der Mann alleine verdient und mit 2.500 Euro netto nach Hause geht und die Frau zu Hause bleibt. Habe noch nie mitbekommen, dass dann aufgestockt wird.


Nein, in Deinem ersten Beispiel würden Kinderzuschlag und Wohngeld als "aufstockende" Sozialleistungen greifen.

Zu dem zweiten: Ich kannte mal einen einfachen Lageristen, der sich alle 3 Jahre einen neuen Porsche gekauft hat. Ein Erwerbseinkommen ist eben nicht immer die einzige Basis für Wohlstand. ;)

(Wenn Du z.B. in einem geerbten Haus Haus wohnst, entfällt schon mal die Miete)

Vielen Dank, ich verstehe  ;).

Stimmt, "travailler noir" bzw. "travail au noir" nebenbei könnte dabei auch gut helfen, um sich einen Standard aufzubauen. Was in Deutschland aber bestimmt nicht an den hohen Abzügen und Steuern liegt.... :D

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #811 am: 25.10.2024 09:16 »
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Ich bin ein Zitat  8)

... Das ist doch irgendwie ganz hübsch, oder? ;)

Ziemlich sexy  8). So als Gruß zum Wochenende schon sehr cool  ;)

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #812 am: 25.10.2024 09:25 »

Nach der jüngsten Steuerschätzung (wie passend, so knapp vor den Tarifverhandlungen) sind die monetären Aussichten noch mehr getrübt. Man wird nicht mehr darüber reden, was "möglich" ist, sondern was "machbar" ist.  :-\

Ich habe mir sagen lassen, dass im Hause Welge gestern nach der Verkündung wohl die Champagnerkorken geknallt haben. Ein super Argument, um die Ergebnisse zu drücken. Es kam ja natürlich auch heraus, dass insbesondere die Kommunen betroffen sein werden von den sinkenden Steuereinnahmen.

Ich frage mich aber - ganz ehrlich mal - ob in den Ministerien nicht einmal zwei schritte gedacht wird. Neuestes Beispiel, Antrag einiger Bundesländer:

Dieselprivileg streichen - Geld nehmen für E-Mobilitäts-Förderung: Idee: mehr "saubere" Autos werden gekauft und "Drecksautos" fliegen von der Straße; Auotwirtschaft wird angekurbelt.

Meine Überlegungen:
Was für ein Nonsense: Wer sich jetzt kein Auto leisten kann, dem helfen 2.000 Euro auch nicht. Des Weiteren: Wozu führt eine Streichung des Dieselprivilegs? Diesel wird teurer, ja und was bewirkt das? Alle Waren werden teurer, da LKW nun mal mit Diesel fahren und die Firmen die höheren Preise weitergeben.
Wenn gleichzeitig als Hauptargument verbreitet wird, dass die Inlandsnachfrage zu gering ist wegen hoher Preise, kommt es bestimmt gut, wenn die Preise noch weiter steigen.

Auch Erhöhung der Mehrwertsteuer wird momentan genannt....
Auch das führt nicht zu höherem Konsum... wodurch den Firmen auch nicht geholfen ist, auch wenn der Staat vielleicht etwas mehr Geld einnimmt (wobei das nicht mal sicher ist, wenn der Konsum sogar noch weiter einbricht).

Ach wie schön wäre es, wenn man einfach mal über die Auswirkungen in der Politik nachdenken würde

KlammeKassen

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« Antwort #813 am: 25.10.2024 09:28 »
Noch ein Beispiel TV Dachdecker 2022: 8,2% mehr Lohn erstreitet. (Ecklohn bei 21,12)
2024: Forderung 8% mehr Lohn heute AG Angebot was IG Bau als unzureichend ablehnte: 3,5% zum 1. Dezember 2024 und 2,7% zum 1. Dezember 2025. Laufzeit 24 Monate. Das heißt da kann noch mehr drin sein. 
Aber so mal als Beispiel wie die TV bei uns ablaufen können. (Traum)

Das würde ich so schon fast unterschreiben, wenn wir das bekommen würden

KlammeKassen

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« Antwort #814 am: 25.10.2024 09:32 »
Der Bund hat mit dem §16.6 einen solche Zulage Möglichkeit, der TV-L mit §16.5, die Kommunen nicht.

Es bleibt der AG Seite jederzeit offen entsprechende außertariflichen Zulage Möglichkeiten zu individuell zu vereinbaren oder die tariflichen (s.o.) zu erweitern, wenn jedoch bei der AG Seite dieses Bewusstsein nicht vorhanden ist, dann muss es die Gewerkschaft nicht adressieren, da in Tarifvereinbarungen immer nur das Mindestmaß der Bezahlung vereinbart wird.

Es muss aber verpflichtend kommen, diese ganzen freiwilligen Leistungen werden alle immer nicht genutzt.... (wie Fachkrfätezulage, kürzere Stufenlaufzeiten); zumindest bei den Kommunen nicht.
Es heißt dann immer, dann wollen alle die haben.... oder halt man macht es nicht, weil es kein Muss ist.

KlammeKassen

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« Antwort #815 am: 25.10.2024 09:34 »
...
Definitiv kein Abschluss der schön ist vor allem für die höheren EG's, aber mehr wird nicht kommen. Durch den Wirtschaftsabschwung ist zum einen in den Haushalten nicht mehr machbar und gleichzeitig hoffen die AG - meiner Meinung nach vergeblich - dass der ÖD aufgrund der Arbeitsplatzssicherheit wieder attraktiver wird.
...

Ich stimme Deinen Aussagen absolut zu - insbesondere dem zitierten Absatz.

Aber  mal ehrlich: Wenn die Politik auf einen Abschwung(!) hofft, damit die Arbeitsplätze im öD attraktiver werden, dann ist das schon ein wilder Ritt.

Wenn wir keinen demografischen Wandel hätten, der uns immer weniger Arbeitskräfte/Erwerbspersonen auf dem Arbeitsmarkt beschert, würde das Argument sogar noch ziehen. Aber da nun die Arbeitgeber um weniger fähige bzw. qualifizierte Arbeitskräfte buhlen, ist das nicht mehr viel Wert.

Es gab ja auch Studien dazu, dass Arbeitgeber heute in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihr Personal (zumindest das gut qualifizierte) nicht so schnell vor dir Tür setzen, vor Sorge, adäquate Nachfolger nicht zu bekommen

KlammeKassen

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« Antwort #816 am: 25.10.2024 09:35 »
Es wird sehr oft darauf verwiesen, dass die AG ja Zulagen bezahlen können, da der Tarifvertrag nur das Mindestmaß der Vergütung abdeckt.

Das ist leider so nicht im kommunalen Bereich umsetzbar.
Gerade in Zeiten knapper Haushaltskassen, sind außertarifliche Zulagen nicht genehmigungsfähig.
Wenn der Haushalt nicht mehr genehmigungsfähig ist, müssen solche außertariflichen Leistungen, wie auch sonstige freiwillige Leistungen gestrichen werden.

Daher ist es zu favorisieren, die Entgelte im Tarifvertrag festzuhalten und anzupassen.

100 % Zustimmung, kann ich voll und ganz bestätigen

MoinMoin

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« Antwort #817 am: 25.10.2024 09:52 »
Es wird sehr oft darauf verwiesen, dass die AG ja Zulagen bezahlen können, da der Tarifvertrag nur das Mindestmaß der Vergütung abdeckt.

Das ist leider so nicht im kommunalen Bereich umsetzbar.
Gerade in Zeiten knapper Haushaltskassen, sind außertarifliche Zulagen nicht genehmigungsfähig.
Wenn der Haushalt nicht mehr genehmigungsfähig ist, müssen solche außertariflichen Leistungen, wie auch sonstige freiwillige Leistungen gestrichen werden.

Daher ist es zu favorisieren, die Entgelte im Tarifvertrag festzuhalten und anzupassen.
Da im Kommunalen Bereich kein §16.6 existiert ist es leider so wie du schreibst, da das dann außertariflich wäre. Aber das könnte der AG locker umgestalten und die Zulagen wie beim Bund und Länder als tarifliche Zulage einführen und damit wäre es auch machbar.
Selbstgemachtes Leid!

MoinMoin

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« Antwort #818 am: 25.10.2024 09:56 »
Der Bund hat mit dem §16.6 einen solche Zulage Möglichkeit, der TV-L mit §16.5, die Kommunen nicht.

Es bleibt der AG Seite jederzeit offen entsprechende außertariflichen Zulage Möglichkeiten zu individuell zu vereinbaren oder die tariflichen (s.o.) zu erweitern, wenn jedoch bei der AG Seite dieses Bewusstsein nicht vorhanden ist, dann muss es die Gewerkschaft nicht adressieren, da in Tarifvereinbarungen immer nur das Mindestmaß der Bezahlung vereinbart wird.

Es muss aber verpflichtend kommen, diese ganzen freiwilligen Leistungen werden alle immer nicht genutzt.... (wie Fachkrfätezulage, kürzere Stufenlaufzeiten); zumindest bei den Kommunen nicht.
Es heißt dann immer, dann wollen alle die haben.... oder halt man macht es nicht, weil es kein Muss ist.
AG Problem und kein Gewerkschaftsproblem, wenn der Ag seine Leute mit tariflichen Maßnahmen nicht halten will, dann halt nicht.


Aber Klar will jeder die Gießkanne quer über die Republik, super Idee für die, die nichts besseres finden..
Unbenommen dessen einen Ortszuschlag befürworte ich durchaus auch.



BAT

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« Antwort #819 am: 25.10.2024 09:57 »


Das ist leider so nicht im kommunalen Bereich umsetzbar.
Gerade in Zeiten knapper Haushaltskassen, sind außertarifliche Zulagen nicht genehmigungsfähig.
Wenn der Haushalt nicht mehr genehmigungsfähig ist, müssen solche außertariflichen Leistungen, wie auch sonstige freiwillige Leistungen gestrichen werden.

Zum 100. Mal: für den Beriech der VKA ist die VL inzwischen ein Mindestbetrag. Zahlungen von 1000 € im Monat wären insofern nicht außertariflich.

ITheini

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« Antwort #820 am: 25.10.2024 09:57 »
Nachdem bei den letzten Verhandlungen die Arbeitnehmerseite sich dazu breitschlagen hat die Corona-Sonderprämie mit dem Entgelt zu verrechnen und damit eine Nullrunde für über 1 Jahr hingenommen hat, sind meine Erwartungen leider echt gering. Da hilft auch nicht die Kündigung "aller möglichen" weiteren Absprachen. Wenn der Abschluß dieses Mal genau sch..... ist, werde ich aus der Gewerkschaft wieder austreten.

BVerfGBeliever

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« Antwort #821 am: 25.10.2024 10:55 »

Das Problem am TVÖD generell ist eben auch, dass er bundesweit gilt. Die Arbeitskräfteproblematik und auch die Kaufkraft die mit dem Entgelt verbunden sind, ist aber im Bundesgebiet ganz und gar nicht vergleichbar. Vor allem die Kaufkraft mit dem Entgelt ist auf dem Land und/oder im Norden und Osten Deutschlands höher als im Süden.  In anderen Branchen wird dem Rechnung getragen, in dem es auf die Bundesländern bezogene Tarifverträge gibt.
Insoweit werden wir aus der Misere der fehlenden Attraktivität des ÖD vor allem in den Ballungsräumen und in den südlichen Ländern meiner Meinung nach nur herauskommen, wenn es irgendwann Orts- und/oder Regionalzuschläge geben wird. Über das sollten die Tarifpartner sich mal Gedanken machen, vor allem die AG.


Ausweislich der Wohneigentumsquote nach Bundesländern ist eher das Gegenteil der Fall. In den südlichen Bundeländern ist diese am höchsten. Mieten ist teurer als kaufen, insofern geht dein Annahme fehl.

Ähem..hüstel..wie bitte?

Du wirst mir ja wohl hoffentlich zustimmen, dass SOWOHL die Mieten ALS AUCH die Immobilienpreise beispielsweise in München oder Frankfurt deutlich höher sind als in Gelsenkirchen, Bremerhaven oder Görlitz.

In der Privatwirtschaft wird dieser Tatsache Rechnung getragen (durch deutlich höhere Gehälter in den Hochpreisregionen), während TVöD-Angestellte und Bundesbeamte zurzeit überall gleich bezahlt werden, egal wo sie arbeiten und wohnen.

Somit hat @miloe selbstverständlich völlig Recht mit seinen Ausführungen.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #822 am: 25.10.2024 11:11 »
Davon war nicht die Rede, es war von Bundeländern die Rede. Und hier bezweifle ich, das in Ziesel die Wohnkosten höher sind als in Oldenburg (Oldb).  ;)

Flying

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #823 am: 25.10.2024 11:17 »
Nachdem bei den letzten Verhandlungen die Arbeitnehmerseite sich dazu breitschlagen hat die Corona-Sonderprämie mit dem Entgelt zu verrechnen und damit eine Nullrunde für über 1 Jahr hingenommen hat, sind meine Erwartungen leider echt gering. Da hilft auch nicht die Kündigung "aller möglichen" weiteren Absprachen. Wenn der Abschluß dieses Mal genau sch..... ist, werde ich aus der Gewerkschaft wieder austreten.

Den Schritt habe ich schon lange gemacht..

Bestätigen mich halt aber auch immer wieder.. Ver.di hier vor Ort hatte die Idee noch mehr Stufen einzuführen als Anreiz, damit Fachpersonal auch noch im Alter "Gehaltserhöhungen" bekommt..
Wer denkt sich sowas bitte aus?

Tarifvertrag kündigen und jeden selbst verhandeln lassen.. Dann wird auch endlich mal nach Qualität und Eignung bezahlt

blanket

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #824 am: 25.10.2024 11:57 »
Mehr Stufen fände ich nicht schlecht. Ich selbst war schon mit 37 in der Endstufe.