Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1120336 times)

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #870 am: 27.10.2024 15:52 »
Verdi fordert 8 %, gleichzeitig 3 zusätzliche freie Tage (etwa eine halbe Wochenarbeitsstunde) und eine Reduzierung der Beamtenwochenstunden auf pauschal 39. Da bin ich mit meinem Tipp noch darunter.

Verdi fordert ein Volumen(!) von insgesamt 8%. Wenn es zu einer Ausweitung des Urlaubsanspruches kommen sollte, wird verdi dies natürlich im Rahmen der großen Siegesproklamation in Prozente umrechen. 3 Tage mehr Urlaub kann man als ein "Plus" von fast 1,5% verkaufen.

Von den Beamtenstunden soll verdi mal schön die Finger lassen. Da besteht nicht einmal ansatzweise eine Zuständigkeit und ein solcher "Move" würde sich unmittelbar in einer geringeren Entgelterhöhung bei den TB niederschlagen.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #871 am: 27.10.2024 18:07 »
Ist ja alles ganz gut und schön, aber stand da nicht etwas die Altersteilzeit wieder in die Tarifverträge aufzunehmen? Das wäre für mich tatsächlich  am wichtigsten !! Oder habe ich mich da verlesen?

Glaubt ihr da eigentlich wirklich dran?
Es wird zurzeit darüber geredet, dass alle länger arbeiten soll, die "Rente mit 63" wegsoll....
Die Kommunen haben massiven Personalmangel und die nächsten Jahre gehen so viele Leute in Rente, auch im öffentlichen Dienst.

Es wäre also vollkommen kontraproduktiv, hier etwas zu machen. Ich glaube daher auch nicht, dass das kommt. Eher denkbar wäre noch eine Prämie von 1.000 Euro für jeden Monat länger arbeiten anstatt in Rente zu gehen oder ähnliches

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #872 am: 27.10.2024 18:12 »
Verdi fordert 8 %, gleichzeitig 3 zusätzliche freie Tage (etwa eine halbe Wochenarbeitsstunde) und eine Reduzierung der Beamtenwochenstunden auf pauschal 39. Da bin ich mit meinem Tipp noch darunter.

Verdi fordert ein Volumen(!) von insgesamt 8%. Wenn es zu einer Ausweitung des Urlaubsanspruches kommen sollte, wird verdi dies natürlich im Rahmen der großen Siegesproklamation in Prozente umrechen. 3 Tage mehr Urlaub kann man als ein "Plus" von fast 1,5% verkaufen.

Von den Beamtenstunden soll verdi mal schön die Finger lassen. Da besteht nicht einmal ansatzweise eine Zuständigkeit und ein solcher "Move" würde sich unmittelbar in einer geringeren Entgelterhöhung bei den TB niederschlagen.

Gönnst du ihnen etwa nicht - 2 Stunden und + 37 % Besoldungserhöhung? Ich finde das ganz schön egoistisch von dir. Für die Gegenfinanzierung werden die Tariflöhne einfach 20 Jahre gar nicht erhöht.

Volumen 8 %, davon werden 4 % erreicht
2 % - Reduzierung Beamtenzeit (obwohl überhaupt nicht Aufgabe von TARIFverhandlungen)
1 % - 1 Tag Urlaub extra
1 % aufgeteilt; 0,8 % für Nachtarbeit/Wochenendarbeit; 0,2 % für die Tabelle (mindestens aber 10 Euro!)

Verdi "Wir haben alles für euch rausgeholt, das ist der beste Abschluss, den wir je erzielt haben unter Betrachtung der klammen Kassen, der Rezession, des Ukraine Krieges, der Nachwehen der Pandemie und der Konflikte im Nahen Osten. Wir freuen uns über eure Würdigung durch zahlreiche Eintritte in unsere bzw. EURE Gewerkschaft."

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #873 am: 27.10.2024 19:04 »
https://www.bild.de/politik/inland/buergermeister-schlagen-alarm-wir-haben-kein-geld-mehr-671ba1ac8f9b8c158219c2db

Den Artikel rahmt sich die VKA sicherlich schön ein  :D.
Die bösen hohen Lohnerhöhungen.... die andere Branchen zwar auch bekommen haben, aber das muss man ja nicht erwähnen

Martin82

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #874 am: 27.10.2024 20:54 »
Warum sollte jemand die Arbeitszeit reduzieren und so auf Entgelt verzichten, außer er reizt bereits mit seinen aktuellen Krankheitstagen das Maximum aus und will noch immer weniger Arbeitszeit haben?

Wenn man die aktuelle Arbeitsbelastung sieht, wer soll die Arbeit der 1-2 reduzierten Wochenstunden dann machen?

Es ist natürlich klar, dass hier versucht wird, wie beim letzten Mal eine Nullrunde schön zu rechnen. Denn eingestellt wird für die reduzierte Arbeitszeit niemand und jeder macht am Ende das gleiche wie 2024.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #875 am: 27.10.2024 21:26 »
Warum sollte jemand die Arbeitszeit reduzieren und so auf Entgelt verzichten, außer er reizt bereits mit seinen aktuellen Krankheitstagen das Maximum aus und will noch immer weniger Arbeitszeit haben?

Wenn man die aktuelle Arbeitsbelastung sieht, wer soll die Arbeit der 1-2 reduzierten Wochenstunden dann machen?

Es ist natürlich klar, dass hier versucht wird, wie beim letzten Mal eine Nullrunde schön zu rechnen. Denn eingestellt wird für die reduzierte Arbeitszeit niemand und jeder macht am Ende das gleiche wie 2024.
Natürlich macht man das gleiche.
Aber du meinst, dass der AG die gleiche Wochenarbeitsleistung erwarten darf?
Oder das die AN die gleiche Wochenarbeitsleistung erbringen werden, weil sie effizienter werden und weniger rum trödeln?
Egal wie, es gibt mehr Freizeit ohne Lohnabzug, so habe ich das zumindest verstanden.

recklette

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #876 am: 27.10.2024 21:37 »

Die Wochenstunden der Beamten spielen keine Rolle. Es wird immer die monatliche bzw. jährliche Nettoalimentation betrachtet (unabhängig davon, ob die Arbeitszeit 35, 39, 40, 41 oder gar 48 Stunden beträgt).

Und zum Thema "Bürgergeld" hier nochmal der aktuelle (für den Vergleich mit der Besoldung im Bund relevante) Grundsicherungsbedarf einer vierköpfigen Bürgergeldfamilie in Höhe von 3.860 €:

- Regelbedarf 1.850 €
- Unterkunftskosten 1.550 €
- Heizkosten 240 €
- Bildung/Teilhabe 80 €
- Sozialtarife 140 €

Da fehlen aber noch die KiTa-Betreuungskosten, KiTa-Essen, Schul-Essen, Übernahme Schullandheim,... kommt da ja noch alles mit drauf. Das Bürgergeld ist mit Kindern so absurd hoch, dass es sich selbst mit weit überdurchschnittlichem Einkommen eigentlich gar nicht lohnt, Arbeiten zu gehen.

Einen weiteren großen Posten habt ihr noch gar nicht dabei. Die Nachhilfekosten belaufen sich in einzelnen Familien auf vierstellige Summen. Bei uns gibt es bspw. keine Höchstgrenzen für Nachhilfekosten und so zahlen wir für 1 (!) Kind ca. 400 EUR im Monat, was bei 3 Kindern in der BG (Bedarfsgemeinschaft) entsprechende Unsummen bedeutet. Und das schon seit 2-3 Jahren....

Und nein, es erfolgt keine "Erfolgskontrolle" bei den Kindern oder in den Schulen...
Aber hoffentlich eine Kontrolle, dass der Nachhilfelehrer auch tatsächlich gearbeitet hat und es brav versteuert.

Wo denkst du hin, auch das wird nicht kontrolliert. Wir dürfen das nicht, auch wenn der kommunale Träger es inzwischen zumindest weiß (allerdings nichts dagegen unternehmen will). Wir reden bei der Nachhilfe von einem Mitte 20 jährigen ehem. Flüchtling, der zwar kein Deutsch kann und auch keine uns bekannten Abschlüsse hat, aber in seiner 1-Raum Whg. ca. 20-30 Kindern regelmäßig Nachhilfe in allen denkbaren Fächern (Sport mal ausgenommen) gibt. Und wenn dir das zu Recht gaga vorkommt, dann liegst du richtig.

So wichtig Nachhilfe grundsätzlich ist, aber im Bereich des SGB II ist es eine riesige Geldverschwendung und lädt förmlich zum Betrug ein.

Martin82

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« Antwort #877 am: 27.10.2024 21:48 »
Wenn die Wochenarbeitszeit um 2h verringert wird, ohne dass zusätzliche Planstellen geschaffen werden, müsste aufgefallen sein, dass ca. 5% der normalen Arbeitsleistung einfach überhaupt nicht erbracht werden und das in den Beurteilungen sich wiederspiegeln.

Oder man hat erkannt, wie gearbeitet oder besser gesagt nicht gearbeitet wird und passt die Regelungen zur Arbeitszeit jetzt an die schon lange bestehende Realität an. Aber da könnten wir, wenn es nach mir geht, auch gleich 5 Tage je 6 Stunden arbeiten. Dann spart man sich auch gleich die Pflichtpause.

Bob Kelso

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #878 am: 27.10.2024 22:22 »
750 Euro mehr pro Monat. Ein 13. Monatsgehalt, eine Fahrdienstzulage in Höhe von 300 Euro sowie eine Schichtzulage von 200 Euro. Das alles vordert verdi von den Berliner Verkehrsbetrieben. Richtig ordentlich. Da überlegt sich Berlin vielleicht nochmal ob es sich das 29 Euro Ticket leisten kann.

Nun, "Berlin" muss sich keine Sorgen machen, wie das alles zu finanzieren wäre. Das Zauber Stäbchen heißt: Länderstrukturausgleich !

Z.B. sind aus diesem Grund die Kitas in Berlin gratis. Die xxxxx Wähler honorieren dies!

daseinsvorsorge

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #879 am: 27.10.2024 22:40 »
Wenn die Wochenarbeitszeit um 2h verringert wird, ohne dass zusätzliche Planstellen geschaffen werden, müsste aufgefallen sein, dass ca. 5% der normalen Arbeitsleistung einfach überhaupt nicht erbracht werden und das in den Beurteilungen sich wiederspiegeln.

Oder man hat erkannt, wie gearbeitet oder besser gesagt nicht gearbeitet wird und passt die Regelungen zur Arbeitszeit jetzt an die schon lange bestehende Realität an. Aber da könnten wir, wenn es nach mir geht, auch gleich 5 Tage je 6 Stunden arbeiten. Dann spart man sich auch gleich die Pflichtpause.

Da sieht man mal wieder: ASD, Pflege,Kita , Ausländeramt etc .sollen mal aufhören zu jammern. Warum schaffen sie ihre Jobs nicht in 5 Tagen x 6 Stunden ? Da kann man ja massenhaft noch Stellen einsparen.

Umlauf

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #880 am: 28.10.2024 00:50 »
Ist ja alles ganz gut und schön, aber stand da nicht etwas die Altersteilzeit wieder in die Tarifverträge aufzunehmen? Das wäre für mich tatsächlich  am wichtigsten !! Oder habe ich mich da verlesen?

Das wird kommen, wenn die Fachkräfte dem öD die Bude in Scharen einrennen.

Die Altersteilzeit hat die AG-Seite in der letzten Tarifrunde angeboten. Aber nur zu Bedingungen, die für die Gewerkschaften unannehmbar waren. Es hätte erhebliche Prozente bei den Erhöhungen gekostet.
Sprich: alle hätten für sehr wenige ordentlich Federn lassen müssen.

Martin82

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #881 am: 28.10.2024 07:18 »
Verringert Altersteilzeit nicht den Gewerkschaftsbeitrag, der sich aufs Brutto bezieht und ist deswegen für Verdi nicht interessant?

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #882 am: 28.10.2024 07:37 »
Wo denkst du hin, auch das wird nicht kontrolliert. Wir dürfen das nicht, auch wenn der kommunale Träger es inzwischen zumindest weiß (allerdings nichts dagegen unternehmen will). Wir reden bei der Nachhilfe von einem Mitte 20 jährigen ehem. Flüchtling, der zwar kein Deutsch kann und auch keine uns bekannten Abschlüsse hat, aber in seiner 1-Raum Whg. ca. 20-30 Kindern regelmäßig Nachhilfe in allen denkbaren Fächern (Sport mal ausgenommen) gibt. Und wenn dir das zu Recht gaga vorkommt, dann liegst du richtig.

So wichtig Nachhilfe grundsätzlich ist, aber im Bereich des SGB II ist es eine riesige Geldverschwendung und lädt förmlich zum Betrug ein.
Also kann man das Versagen der Verwaltung bei der Bekämpfung von offensichtlichen Betrug beklagen und nicht das Instrument Nachhilfe des Bildungspaketes.

Zum einen wird doch die Leistung nur gewährt, wenn der Bedarf bei dem Schüler vorhanden ist (Bestätigung durch die Schule) und die Schule kein eigenes Angebot hat. Dann sollte das ganze über Bildungsgutscheine laufen (zumindest ist es so bei uns), die nicht jeder Hans und Franz einlösen kann (zumindest bei uns) und dann kann man so einem Honk, der da Fake Nachhilfe macht auch den Riegel vorschieben.
Wenn da bei euch die Geldtüte unkontrolliert aufgemacht wird, dann muss das an der schlechten Bezahlung der Sachbearbeiter liegen, dass das Instrumentarium bei euch nicht genutzt wird.
Oder jemand in der Verwaltung verdient da mit.

ja, ganz schön gagaga was da bei euch unnötigerweise gemacht wird.

MoinMoin

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« Antwort #883 am: 28.10.2024 07:38 »
750 Euro mehr pro Monat. Ein 13. Monatsgehalt, eine Fahrdienstzulage in Höhe von 300 Euro sowie eine Schichtzulage von 200 Euro. Das alles vordert verdi von den Berliner Verkehrsbetrieben. Richtig ordentlich. Da überlegt sich Berlin vielleicht nochmal ob es sich das 29 Euro Ticket leisten kann.

Nun, "Berlin" muss sich keine Sorgen machen, wie das alles zu finanzieren wäre. Das Zauber Stäbchen heißt: Länderstrukturausgleich !

Z.B. sind aus diesem Grund die Kitas in Berlin gratis. Die xxxxx Wähler honorieren dies!
Werden in Berlin die Kitas vom Land bezahlt, interessant, wusste ich noch nicht.

recklette

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« Antwort #884 am: 28.10.2024 08:57 »
Wo denkst du hin, auch das wird nicht kontrolliert. Wir dürfen das nicht, auch wenn der kommunale Träger es inzwischen zumindest weiß (allerdings nichts dagegen unternehmen will). Wir reden bei der Nachhilfe von einem Mitte 20 jährigen ehem. Flüchtling, der zwar kein Deutsch kann und auch keine uns bekannten Abschlüsse hat, aber in seiner 1-Raum Whg. ca. 20-30 Kindern regelmäßig Nachhilfe in allen denkbaren Fächern (Sport mal ausgenommen) gibt. Und wenn dir das zu Recht gaga vorkommt, dann liegst du richtig.

So wichtig Nachhilfe grundsätzlich ist, aber im Bereich des SGB II ist es eine riesige Geldverschwendung und lädt förmlich zum Betrug ein.
Also kann man das Versagen der Verwaltung bei der Bekämpfung von offensichtlichen Betrug beklagen und nicht das Instrument Nachhilfe des Bildungspaketes.

Zum einen wird doch die Leistung nur gewährt, wenn der Bedarf bei dem Schüler vorhanden ist (Bestätigung durch die Schule) und die Schule kein eigenes Angebot hat. Dann sollte das ganze über Bildungsgutscheine laufen (zumindest ist es so bei uns), die nicht jeder Hans und Franz einlösen kann (zumindest bei uns) und dann kann man so einem Honk, der da Fake Nachhilfe macht auch den Riegel vorschieben.
Wenn da bei euch die Geldtüte unkontrolliert aufgemacht wird, dann muss das an der schlechten Bezahlung der Sachbearbeiter liegen, dass das Instrumentarium bei euch nicht genutzt wird.
Oder jemand in der Verwaltung verdient da mit.

ja, ganz schön gagaga was da bei euch unnötigerweise gemacht wird.

Du machst es dir zum wiederholten Male arg einfach. Du kannst natürlich den dir bequemen Weg gehen und einfach doofe SB rufen oder dich mit den Realitäten beschäftigen. Mein Job ist die Prüfung und Gewährung von SGB II - Leistungen und nicht die Prüfung, ob Nachhilfelehrer XY dazu befähigt ist. Das darf ich schlicht gar nicht, von der praktischen Anwendung mal ganz zu schweigen. Darüber hinaus hast du nicht bedacht, dass die Definition des Nachhilfebedarfes so dünn ist, dass grundsätzlich jeder Anspruch darauf hat. Ob du von deinem 1,2  Durchschnitt auf ne 1,0 willst oder deine Mathe 6 korrigieren möchtest, beides erzeugt (je nach Gusto des Lehrers/ der Schule) theoretisch den Anspruch auf Nachhilfe. Wenn du jemanden die Schuld geben willst, dann versuche es eher mit den Verantwortlichen in Ministerien und Rathäusern. Und das sind keine SB in deiner Definition... Ich erhalte ne Dienstanweisung zum Thema BuT und daran habe ich mich zu halten. Und mehr als die Verdachtsfälle zu melden, kann ich letztlich nicht tun.

Ich würde das Geld direkt den Schulen geben, da die eine Befähigung zum Unterricht am besten einschätzen können und sich die Nachhilfelehrer-/ vereine entweder direkt in die Schule holen oder zumindest adäquat prüfen. Anstatt den x-ten Topf aufzumachen, um noch mehr im Gießkannenprinzip zu verteilen und sich über ungewollte Mitnahmeeffekte zu beschweren.