Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1115100 times)

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2040 am: 01.12.2024 11:08 »

Welche Erbschaften sind das denn die unversteuert bleiben? Meines Erachtens nur die, die nicht in Privatvermögen landen. Das ist auch vernünftig. Ein Unternehmen ist ja nicht tot nur weil der Chef es ist. In dem Moment wo Erbschaften in Privatvermögen umgewandelt werden wird auch ordentlich Steuer gezahlt. Das ganze Thema Erbschaften und Besteuerung ist nur eine Phantomdiskussion von Leuten die nicht verstehen was vererbt wird und an wen (Rechtsform). Der Erbschaftssteuersatz selbst ist auch in der Regel ganz schnell höher als was die meisten hier mit ihrem lächerlichen Anteilen an Einkommenssteuer leisten.

Ich glaube, Du irrst hier doch ein wenig. Fangen wir am Ende an: Bei einer Erbschaft in Höhe von 2,5 Mio. Euro werden grob 300k Steuern fällig. Das sind dann etwa 15% - was in der Regel auch von vielen im Rahmen der EkSt gezahlt wird. Ich überlasse es an dieser Stelle natürlich Dir, ob man bei 2,5 Mio. überhaupt von einer "hohen" Erbschaft sprechen kann. Überdies lässt sich der Steuerbetrag natürlich weiter senken, wenn man rechtzeitig mit dem Schenken beginnt.

Beim Eigentumsübergang von Firmen (die natürlich im Wert of viel höher liegen) gilt Steuerfreiheit, sofern das Unternehmen über eine gewisse Zeit und in bestimmter Stärke weiterlebt. Jetzt wird es aber spannend: Entnehme ich nun 100k Firmenkapital , um es in mein Privatvermögen zu überführen, dann werden hier auch im hohen Maße Steuern fällig. Setze ich als Firma diese 100k dagegen für einen MA ein, bleibt diesem am Ende viel weniger privat nutzbares Einkommen, weil neben der Steuer auch die gesetzliche SV zu zahlen ist. Dadurch verbleibt es dabei, dass Arbeit in Deutschland deutlich höher als Kapitalerträge belastet wird. Eine Erbschaftssteuer könnte hier zu einem bereinigenden Effekt führen, aber aben auch eine rein steuerbasiert finanzierte SV.

Es bleibt beim alten Bismarck und seinen 4 Generationen - und wenn Du ein paar dieser Unternemenserben im Leben hast kennenlernen dürfen, dann weißt Du auch, das da etwas dran ist.

Grundsätzlich bin ich ein Freund einer Leistungsgesellschaft. Erben ist aber keine Leistung.

Kannst du für dein Rechenbeispiel noch die Eckdaten liefern? Freibetrag bzw. Erbschaftssteuerklasse? Mein Taschenrechner wird aus deinen Zahlen nämlich nicht schlau. Unabhängig von deinem Rechenbeispiel suchst du dir auch noch vermeintlich mit 15% eine raus die dir geradezu passt. Nur 4 von 21 Steuersätzen in der Erbschaftssteuer, abhängig von Klasse und Höhe, liegen bei 15% oder weniger. Die Erbschaftssteuer kann auch schnell 50% werden. Davon ab war die ursprüngliche aussage, dass es keine Erbschaftssteuer auf Millionenbeträge gäbe. Keine Ahnung wo der Sweetspot läge aber mit höheren Steuern auf Erben sinkt auch weiter die Motivation hinter Vermögensaufbau. Bei normaler Arbeit sehen wir das auch schon seit einiger Zeit. Sinkendes BIP trotz höchsten Beschäftigungszahlen. Warum weiterentwickeln wenn nichts tun oder Kaffee am Bahnhof verkaufen Netto auch reicht im vergleich zu den nächst möglichen Stufen.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2041 am: 01.12.2024 11:29 »

Was ich damit ausgedrückt habe, ist das bei der Erbschaftsteuer sehr viel Geld zu holen ist, um dem Mittelstandsbauch zu entlasten.
Aber die Vermögenden mit fadenscheinigen Argumenten die Politik beeinflusst hier nichts dran zu drehen.

Wer es aber nicht angetastet haben will, der möchte halt das die Vermögensschere noch weiter auseinanderläuft.


Das ist eine völlige Umkehrung der Problematik. Wir müssen dahin, dass nahezu jeder erbt in nennenwerten Umfang. Dazu muss der Staat es zulassen bzw. es nicht behindern, dass die ganz Breite Masse der Gesellschaft Eigentum erwirbt (und evtl. vererbt).

Das Problem ist nicht die Steuer, sondern die Exklusivität von Wohneigentum in D.
Soso, es ist eine Umkehr der Problematik, dass Erbschaften in Millionenhöhe unversteuert bleiben, sehr interessant.

Welche Erbschaften sind das denn die unversteuert bleiben? Meines Erachtens nur die, die nicht in Privatvermögen landen. Das ist auch vernünftig. Ein Unternehmen ist ja nicht tot nur weil der Chef es ist. In dem Moment wo Erbschaften in Privatvermögen umgewandelt werden wird auch ordentlich Steuer gezahlt. Das ganze Thema Erbschaften und Besteuerung ist nur eine Phantomdiskussion von Leuten die nicht verstehen was vererbt wird und an wen (Rechtsform). Der Erbschaftssteuersatz selbst ist auch in der Regel ganz schnell höher als was die meisten hier mit ihrem lächerlichen Anteilen an Einkommenssteuer leisten.
Also sind nach deiner Lesart Firmenanteile kein Privatvermögen und du glaubst, dass wenn man geerbte Firmenanteile verkauft, auf diese Erbschaftssteuer oder Einkommenssteuer fällig wird?
Schön wäre es. Aber du irrst. Da wird maximal der Veräußerungsgewinn, also der Wertzuwachs seit dem Erbe, mit einer Steuer bedacht, wenn man sich nicht zu doof anstellt und etwas Zeit mitbringt.
Aber ich lasse mich gerne von Wissenden eines besseren Belehren.

Oh sorry ich dachte du sprachest von unversteuerten Erben. Aber wie üblich bist du schon am ändern deiner Navigation nachdem du gegen eine Wand gefahren bist. Jetzt bis du von nichts auf ist dir zu wenig gegangen  :)
Schön das du einsiehst, dass du dich fundamental irrst.

Und ja zum einen sprechen ich von unversteuertem Erbe.
Und ja Unternehmensgewinne, die ich aus einem unversteuerten ererbten Unternehmensanteil erziele, sind keine Erbschaft.
Und nach meinem Wissensstand, muss ich kein Erbschaftssteuer bezahlen, wenn ich diese Unternehmensanteile veräußere, außer wenn ich mich ungeschickt verhalte und gewissen Rahmenregelungen nicht beachte
Oder gibt es die Optionsverschonung nicht mehr?

Aber das du an dieses Märchen glaubst, dass durch eine Erbschaftssteuer auf ererbte Unternehmensanteile die Unternehmen gefährdet sind, spricht halt Bände.
Mit entsprechenden Stundungsregelungen (anstelle der Steuerfreistellung) könnte man dieser Ungleichheit der Besteuerung entgegen wirken. Bis auf solche Regelungen gibt es keinen Grund das Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer anders zu behandeln.

Vielleicht hilft dir die OECD Studie von 2021 hier auf die Sprünge
https://doi.org/10.1787/e2879a7d-en


MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2042 am: 01.12.2024 11:43 »

Welche Erbschaften sind das denn die unversteuert bleiben? Meines Erachtens nur die, die nicht in Privatvermögen landen. Das ist auch vernünftig. Ein Unternehmen ist ja nicht tot nur weil der Chef es ist. In dem Moment wo Erbschaften in Privatvermögen umgewandelt werden wird auch ordentlich Steuer gezahlt. Das ganze Thema Erbschaften und Besteuerung ist nur eine Phantomdiskussion von Leuten die nicht verstehen was vererbt wird und an wen (Rechtsform). Der Erbschaftssteuersatz selbst ist auch in der Regel ganz schnell höher als was die meisten hier mit ihrem lächerlichen Anteilen an Einkommenssteuer leisten.

Ich glaube, Du irrst hier doch ein wenig. Fangen wir am Ende an: Bei einer Erbschaft in Höhe von 2,5 Mio. Euro werden grob 300k Steuern fällig. Das sind dann etwa 15% - was in der Regel auch von vielen im Rahmen der EkSt gezahlt wird. Ich überlasse es an dieser Stelle natürlich Dir, ob man bei 2,5 Mio. überhaupt von einer "hohen" Erbschaft sprechen kann. Überdies lässt sich der Steuerbetrag natürlich weiter senken, wenn man rechtzeitig mit dem Schenken beginnt.

Beim Eigentumsübergang von Firmen (die natürlich im Wert of viel höher liegen) gilt Steuerfreiheit, sofern das Unternehmen über eine gewisse Zeit und in bestimmter Stärke weiterlebt. Jetzt wird es aber spannend: Entnehme ich nun 100k Firmenkapital , um es in mein Privatvermögen zu überführen, dann werden hier auch im hohen Maße Steuern fällig. Setze ich als Firma diese 100k dagegen für einen MA ein, bleibt diesem am Ende viel weniger privat nutzbares Einkommen, weil neben der Steuer auch die gesetzliche SV zu zahlen ist. Dadurch verbleibt es dabei, dass Arbeit in Deutschland deutlich höher als Kapitalerträge belastet wird. Eine Erbschaftssteuer könnte hier zu einem bereinigenden Effekt führen, aber aben auch eine rein steuerbasiert finanzierte SV.

Es bleibt beim alten Bismarck und seinen 4 Generationen - und wenn Du ein paar dieser Unternemenserben im Leben hast kennenlernen dürfen, dann weißt Du auch, das da etwas dran ist.

Grundsätzlich bin ich ein Freund einer Leistungsgesellschaft. Erben ist aber keine Leistung.

Kannst du für dein Rechenbeispiel noch die Eckdaten liefern? Freibetrag bzw. Erbschaftssteuerklasse? Mein Taschenrechner wird aus deinen Zahlen nämlich nicht schlau. Unabhängig von deinem Rechenbeispiel suchst du dir auch noch vermeintlich mit 15% eine raus die dir geradezu passt. Nur 4 von 21 Steuersätzen in der Erbschaftssteuer, abhängig von Klasse und Höhe, liegen bei 15% oder weniger. Die Erbschaftssteuer kann auch schnell 50% werden. Davon ab war die ursprüngliche aussage, dass es keine Erbschaftssteuer auf Millionenbeträge gäbe. Keine Ahnung wo der Sweetspot läge aber mit höheren Steuern auf Erben sinkt auch weiter die Motivation hinter Vermögensaufbau. Bei normaler Arbeit sehen wir das auch schon seit einiger Zeit. Sinkendes BIP trotz höchsten Beschäftigungszahlen. Warum weiterentwickeln wenn nichts tun oder Kaffee am Bahnhof verkaufen Netto auch reicht im vergleich zu den nächst möglichen Stufen.
Wenn ich Anteile von einem Unternehmen erbe (Wert 10 Mio) diese Anteile nach 8 Jahre veräußere und diese Anteile sind dann 10 Mio Wert sind.
Was muss ich dann wie versteuern? Wieviel Erbschaftssteuer muss ich zahlen? (mehr als 0 €!?)
Wenn die Anteile 11 Mio Wert sind, was dann? Wieviel Erbschaftssteuer muss ich zahlen? (immer noch 0 €!?) plus die entsprechenden Steuer auf den Veräusserungsgewinn von 1Mio .

Also es gibt eine Menge Möglichkeiten steuerfrei aus einer solchen Erbschaft zu kommen, auch wenn du es nicht wahrhaben willst.




NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2043 am: 01.12.2024 11:57 »
@xirot:

Tatsächlich hatte ich einen kleinen Fehler: Es sind 2,0 Mio., bei denen die grob 300k fällig werden. Ich gehe hier ganz klassisch vom Erball mit reinem Geldvermögen in direkter Linie Eltern-Kind aus. Da werden dann 19% Steuern fällig, die jedoch erst oberhalb des Freibetrags greifen. Kommt also hin.

Zu "ganz schnell bei 50%": Das sollte meiner Recherche nach erstmalig bei einer Dimension von 13 Mio. fällig werden. Das sind natürlich die ganz harte Schicksale, wenn von der Knete des kinderlosen Kumpels nur noch 6,5 Mio übrig bleiben. ;)

Eukalyptus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2044 am: 01.12.2024 13:27 »
@xirot:


Zu "ganz schnell bei 50%": Das sollte meiner Recherche nach erstmalig bei einer Dimension von 13 Mio. fällig werden. Das sind natürlich die ganz harte Schicksale, wenn von der Knete des kinderlosen Kumpels nur noch 6,5 Mio übrig bleiben. ;)

Es fällt vielen leicht, das Geld der anderen zu verteilen.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2045 am: 01.12.2024 13:40 »
@xirot:


Zu "ganz schnell bei 50%": Das sollte meiner Recherche nach erstmalig bei einer Dimension von 13 Mio. fällig werden. Das sind natürlich die ganz harte Schicksale, wenn von der Knete des kinderlosen Kumpels nur noch 6,5 Mio übrig bleiben. ;)

Es fällt vielen leicht, das Geld der anderen zu verteilen.

Tote brauchen kein Geld mehr.

Hier hast Du etwas zu lesen:

https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2011/heft/10/beitrag/erben-in-deutschland.html

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2046 am: 01.12.2024 14:42 »
Wer diese Aussage nicht versteht, der will halt das Vermögen nicht in einem sinnvollem Umfang angetastet wird beim vererben.

Was ich damit ausgedrückt habe, ist das bei der Erbschaftsteuer sehr viel Geld zu holen ist, um dem Mittelstandsbauch zu entlasten.
Aber die Vermögenden mit fadenscheinigen Argumenten die Politik beeinflusst hier nichts dran zu drehen.

Die meisten Vererbungen finden doch im Mittelstandsbauch statt. Und grade in Großstädten ist ne simple 3-4Zimmer Wohnung schon ein Millionenerbe. Es ist somit wirklich widersprüchlich von dir das du Entlastung des Mittelstandes und höhere Erbschaftssteuer in einem Satz bringst.


Mal ne ehrliche Frage warum sollte der Staat etwas davon haben, das jemand über Jahrzehnte gespart hat um sich ein kleines Eigentum zu leisten, um etwas für seine Kinder zuhaben?

yogiii

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2047 am: 01.12.2024 16:37 »
Jedes Elternteil kann pro Kind aktuell 400.000,00 € Freibetrag vererben.
Sogar alle 10 Jahre verschenken.

Wenn du von einer klassischen 4 köpfigen Familie ausgehst, sind da schonmal 1,6 Mio € Freibetrag für die Erbschaftssteuer. Und eine selbst genutzte Immobilie zählt fällt da nicht rein!

Und wieso sollte Betriebsvermögen anders versteuert werden als anderes Vermögen?
Es gibt keine einzige wissenschaftliche Evidenz dafür, dass durch Erbschaftssteuerzahlungen entsprechend Arbeitsplätze gefährdet werden. Entsprechende Stundungsregelungen wurden ja schon vorgeschlagen.

Frau Klatten (Großaktionärin BMW) hat jüngst an ihre drei Kinder 4,5 Milliarden € in gesellschaftsverwaltenden GmbHs verschenkt...die Kinder werden kaum/keine Steuer zahlen aufgrund der Bedürftigkeit...die sind jetzt Milliardäre aber zahlen keine Steuern aufgrund von Bedürftigkeit: geht's noch!?!

Oder diese >300 Wohnungen-Klausel...wer sich ernsthaft auch nur ein bisschen in das Thema einliest, muss entweder...

a) zum dem Schluss kommen, dass dringend die Ausnahmen reformiert werden müssen, oder
b) ist einer der wenigen Profiteure von diesem System.

Das hat auch nichts mit Leistungsgesellschaft zu tun. Übertrieben gesagt: im Mittelalter war es Glück oder Pech in welchen Familienstand du reingeboren wirst: Als erstgeborener Sohn vom König ist das natürlich super, für 90 % vom Volk aber nicht.

=> meine Forderung:
1. Freibeträge moderat nach oben anpassen, da dies sehr lange nicht geschehen ist.
2. Alle Ausnahmen streichen!
3. Für vererbtes Betriebsvermögen oder viele Immobilien etc kann man Stundungsregelungen einführen à la 2% der angefallenen Erbschaftssteuer pro Jahr

Bastel

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« Antwort #2048 am: 01.12.2024 19:45 »
Steuern auf Erbe… da geht den Sozialisten hier das Herz auf. Dazu kommt, dass die Freibeträge seit vielen vielen Jahren nicht der Inflation angepasst wurden. Ähnliches gilt ja auch für den Freibetrag für Kapitalerträge. Der Staat wird immer gieriger und ihr Sozen klatscht noch fröhlich.

NelsonMuntz

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« Antwort #2049 am: 01.12.2024 20:39 »
Steuern auf Erbe… da geht den Sozialisten hier das Herz auf. Dazu kommt, dass die Freibeträge seit vielen vielen Jahren nicht der Inflation angepasst wurden. Ähnliches gilt ja auch für den Freibetrag für Kapitalerträge. Der Staat wird immer gieriger und ihr Sozen klatscht noch fröhlich.

Ach Bastel, Du erbst doch gar nix - und wirst auch nix vererben. ;)

Gäbe es mehr Einnahmen aus der Erbschaftssteuer, hätte der Staat vielleicht mehr für Dich übrig gehabt und Du hättest Deinem Dienstherren nicht Deine Urkunde vor die Füße geworfen, um künftig unter der glorreichen IGM (<- auch so ein Sozialismus-Club) Deine Brötchen zu verdienen ... obwohl, irgendwie bist Du ja immer noch hier - hege doch irgendwie Zweifel an Deiner Story ;)

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2050 am: 02.12.2024 07:58 »
Jedes Elternteil kann pro Kind aktuell 400.000,00 € Freibetrag vererben.
Sogar alle 10 Jahre verschenken.

Wenn du von einer klassischen 4 köpfigen Familie ausgehst, sind da schonmal 1,6 Mio € Freibetrag für die Erbschaftssteuer. Und eine selbst genutzte Immobilie zählt fällt da nicht rein!

Und wieso sollte Betriebsvermögen anders versteuert werden als anderes Vermögen?
Es gibt keine einzige wissenschaftliche Evidenz dafür, dass durch Erbschaftssteuerzahlungen entsprechend Arbeitsplätze gefährdet werden. Entsprechende Stundungsregelungen wurden ja schon vorgeschlagen.

Frau Klatten (Großaktionärin BMW) hat jüngst an ihre drei Kinder 4,5 Milliarden € in gesellschaftsverwaltenden GmbHs verschenkt...die Kinder werden kaum/keine Steuer zahlen aufgrund der Bedürftigkeit...die sind jetzt Milliardäre aber zahlen keine Steuern aufgrund von Bedürftigkeit: geht's noch!?!

Oder diese >300 Wohnungen-Klausel...wer sich ernsthaft auch nur ein bisschen in das Thema einliest, muss entweder...

a) zum dem Schluss kommen, dass dringend die Ausnahmen reformiert werden müssen, oder
b) ist einer der wenigen Profiteure von diesem System.

Das hat auch nichts mit Leistungsgesellschaft zu tun. Übertrieben gesagt: im Mittelalter war es Glück oder Pech in welchen Familienstand du reingeboren wirst: Als erstgeborener Sohn vom König ist das natürlich super, für 90 % vom Volk aber nicht.

=> meine Forderung:
1. Freibeträge moderat nach oben anpassen, da dies sehr lange nicht geschehen ist.
2. Alle Ausnahmen streichen!
3. Für vererbtes Betriebsvermögen oder viele Immobilien etc kann man Stundungsregelungen einführen à la 2% der angefallenen Erbschaftssteuer pro Jahr

Dein dritter Punkt ist eine Farce. Das Unternehmen läuft weiter und zahlt Sozialabgaben sowie Umsatzsteuern. Zu fordern, dass man ein Unternehmen immer wieder neu Finanzieren muss kann nur aus den Rotesten ecken im Stammhirn kommen.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2051 am: 02.12.2024 08:31 »
Wer diese Aussage nicht versteht, der will halt das Vermögen nicht in einem sinnvollem Umfang angetastet wird beim vererben.

Was ich damit ausgedrückt habe, ist das bei der Erbschaftsteuer sehr viel Geld zu holen ist, um dem Mittelstandsbauch zu entlasten.
Aber die Vermögenden mit fadenscheinigen Argumenten die Politik beeinflusst hier nichts dran zu drehen.

Die meisten Vererbungen finden doch im Mittelstandsbauch statt. Und grade in Großstädten ist ne simple 3-4Zimmer Wohnung schon ein Millionenerbe. Es ist somit wirklich widersprüchlich von dir das du Entlastung des Mittelstandes und höhere Erbschaftssteuer in einem Satz bringst.
1.) Dieses Erbe bleibt unversteuert, wenn es nicht als VuV, sondern selbst genutzt wird.
2.) Die meisten vielleicht, aber die höchste entgangene Erbschaftststeuer nicht. Wir reden hier von Erbschaftssteuer in Millardenhöhe, die der Staat nicht "abgreift".
3.) Wenn das alleinige Kind eine simple, schuldenfreie 3-4 Zimmer Wohnung von den Eltern erbt, die beim Verkauf 1 Mio erbringen würde, warum sollte dieser nicht 90T€ Erbschaftssteuer darauf zahlen? Verkaufen muss er deswegen die Bude nicht. Denn alleine durch die Mieteinnahmen hat er das nach ein paar Jahren wieder reingeholt. (Davon ab, dass die Bude nicht mit 1 Mio bewertet werden würde und die Steuer entsprechend niedriger wäre)
4.) Wenn die Eltern nicht so "dumm" waren und ein Berliner Testament gemacht haben (und damit das Kind beim Tod des Erstversterbenden enterbten), reduziert sich die Erbschaftssteuer auf 22T€ (wg. 2x 400T€ Freibetrag)
5.) wenn es zwei Kinder sind, dann ist das ganze ratze fatze Erbschaftssteuerfrei, auch ohne Eigennutzung.

Und wenn du von jemanden der ein Vermögen in Höhe von einer Million erbt als zum Mittelstandsbauch klein redest, dann must du Merz heißen, der ja bekanntlich als Sportflugzeugbesitzer nur zum gehobenen Mittelstand gehört.
(Ich glaube die Grenze zu den Top 10 sind lächerliche ~700T€ und das Median vermögen dürfte noch unter 200T liegen.)


Zitat
Mal ne ehrliche Frage warum sollte der Staat etwas davon haben, das jemand über Jahrzehnte gespart hat um sich ein kleines Eigentum zu leisten, um etwas für seine Kinder zuhaben?
Das gleiche Interesse  warum er den arbeitenden Menschen 42% aus der Rippe zieht und dass dann bei den mit Millionensummen beschenkten auch machen kann, die nichts für diesen Vermögenszuwachs getan haben.
Und es ist einfach lächerlich bei Millionenbeträgen von kleines Eigentum zu reden, das ist absurd.

Also du findest es übel, wenn jemand ein Mietshaus(Wohnung) im Wert von Mio geschenkt bekommt und dafür lächerliche 22T€ an Erbschaftssteuer abdrücken soll. Wo doch solche eine Bude locker 40T€ Jahresmiete erwirtschaftet (vor Steuer etc. natürlich).

Merkst du schon, dass da was komisch ist in deine Argumentation.

Und bevor hier wieder irgendwer von Neid spricht: Ich bin selber Eigentümer und Vererbender von Mehrfamilienmietshäusern.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2052 am: 02.12.2024 08:37 »
In der Papierindustrie hat es auch einen Abschluss gegeben 5,9% und von Oktober bis Dezember eine Einmalzahlung von 100€. Auch die 5,9% sind auf drei Erhöhungen aufgeteilt, da sieht man wie eine Einigung auch ohne Sockel und Mindesbeträge funktionieren kann. Schönen ersten Advent Euch allen.
Laufzeit bis Ende 2026.

"So sieht der Abschluss im Detail aus:

    Für die Monate Oktober, November und Dezember 2024 wird pauschal eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro gezahlt.
    Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 2,5 Prozent,
    ab dem 1. Januar 2026 um 2 Prozent und
    ab dem 1.Oktober um weitere 1,4 Prozent.

Zum Mitgliederbonus gibt es eine Verhandlungsverpflichtung: Beide Seiten haben sich verbindlich darauf verständigt, im 1. Quartal 2025 in die Gespräche zum Mitgliedervorteil einzusteigen. Die IGBCE hat drei Varianten vorgelegt. In der nächsten Tarifverhandlung Ende 2026 werden beide Seiten dann entscheiden, welcher dieser Vorschläge in der Papierindustrie umgesetzt wird.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Dezember 2026."

(Quelle: https://igbce.de/igbce/5-9-prozent-mehr-entgelt-und-zusage-fuer-mitgliedervorteil-244380)

Zum Trend wird es mittlerweile offenbar, dass die ersten Monate mit einer Einmalzahlung "kompensiert" werden, das ist generell schlecht, weil es in der Tabelle besser wäre; vielleicht soll so auch die "Sozialkomponente" eingebaut werden  :D... denn der EG6er hat von 100 Euro brutto mehr als der EG11er.
Ansonsten ja ziemlich schnelle Einigung (Auslaufen war erst am 30.09.2024).

Mir gefällt es nicht, dass alle über 24 Monate abschließen.........

Ansonsten könnte man einigermaßen damit leben, der öffentliche Dienst sollte bei dem breiten Auftreten aber mehr rausholen; Silberbach hatte 2 % doch schon als Frechheit und nicht diskutierbar abgestreift.


PS: Der letzte Monat mit gültigem Tarifvertrag ist angebrochen

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2053 am: 02.12.2024 08:48 »
Dein dritter Punkt ist eine Farce. Das Unternehmen läuft weiter und zahlt Sozialabgaben sowie Umsatzsteuern. Zu fordern, dass man ein Unternehmen immer wieder neu Finanzieren muss kann nur aus den Rotesten ecken im Stammhirn kommen.
Und warum muss ich meine Mietshaus, welches ich erbe, welches weiter Steuern produziert mehrfach versteuern?
Es ist einfach das schönste Märchen der Welt, was du da auftischt.

btw. Dir ist bewusst, dass Unternehmen keine Umsatzsteuer zahlen, sondern nur der letzte in der Kette sie bezahlt (wir die Endabnehmer), die Unternehmen sie nur "verwalten"

Aber das wir eine Vermögensungleichgewicht inzwischen haben, welches krasser ist als zur Zeiten der französischen Monarchie bewegt dein Großhirn nicht zum nachdenken.

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erst mal an die eigene Nase fassen, denn in meinen obigen Fallbeispiel in #2042 ist es eben Null Erbschaftssteuer.
Das magst du gut finden, warum kann ich nicht verstehen, da muss man nicht rot oder schwarz oder brombeere sein um hier eine unschöne Bevorteilung einiger weniger zu sehen.
Und das du auf diesen Mythos - der zu deinen Lasten geht - reinfällst, ist bezeichnend für die gute Lobbyarbeit.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2054 am: 02.12.2024 09:00 »
...
4.) Wenn die Eltern nicht so "dumm" waren und ein Berliner Testament gemacht haben (und damit das Kind beim Tod des Erstversterbenden enterbten), reduziert sich die Erbschaftssteuer auf 22T€ (wg. 2x 400T€ Freibetrag)
...

Hier ein winzige Einschränkung: So lange die Kinder minderjährig sind und das Haus noch nicht abbezahlt ist, macht das mit dem Berliner Testament durchaus Sinn - sonst entscheidet das Amt immer mit, wenn es beispielsweise um den Verkauf der Immobilie geht. Will man so nicht haben.

Ansonsten hast Du meine volle Zustimmung zu Deinen Ausführungen.