Na, ich hatte schon öfters angeführt, dass man beim Bürgergeld, ähnlich wie bei Unterhaltsfragen, die gesetzliche Arbeitszeitgrenze ansetzen sollte, also 48 Stunden pro Woche. Gilt auch für den Mindestlohn bzw. dessen Berechnung.
Wer also nur 40 Stunden die Woche arbeitet (und keine Betreuungspflicchten hat), muss vor Bezug nachweisen, dass er sich erfolglos um einen Zweitjob bemüht hat.
Diese Aufstocker - Geschichte ist insofern doch eher römische Dekadenz.