Wird bloß in der Praxis nicht angewendet...
Nein, bei dir nicht, aber ich kenne ne Kommune, die es macht und noch mehr Bund, Länder AGs
wir haben zu dem Thema intern eine Dienstvereinbarung
Theoretisch steht dort drin, das jährlich zum 01.06. ALLE Beschäftigten ermittelt werden, deren Stufenlaufzeit im folgenden Jahr verkürzt werden könnte. Die Beigeordneten und Fachbereichsleiter erhalten diese Übersicht und die Team-, Abteilungsleiter und Fachbereichsleiter führen dann Anlassbeurteilungen durch.
Praktisch ist es so, das nichts davon passiert.
Es steht aber auch drin, das jeder Beschäftigte selbst ebenfalls das Recht hat jederzeit diesen Antrag zu stellen.
Tatsächlich habe ich das im Dezember 2023 gemacht. Verkürzung der Laufzeit wäre ab Februar 2024 möglich gewesen. (nach 2,5 Jahren in Stufe 5)
Darauf hin sollte meine Teamleiterin eine Anlassbeurteilung als Formular mit einem Benotungssystem von 1-7 Punkte (4 Punkte = durchschnittliche Leistung) und 9 Kriterien ausfüllen.
Die 9 Kriterien sind
1. Qualität der Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse
2. Quantität der Arbeitsergebnisse
3. Planungs- und Organisationsverhalten
4. Kommunikations- und Ausdrucksverhalten
5. Sozialverhalten
6. Fachliches Wissen und Können
7. Denkvermögen
8. Urteilsvermögen
9. Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit
Meine Teamleiterin, die nie eine Schulung für Leistungsbewertung mitgemacht hat, war völlig überfordert.
Nach ganz viel Aufklärungsarbeit durch mich, weil ich mich selbst in dieses Thema vertieft habe, nach der Annahme meiner Chefin, dafür wäre eine höherwertigere Aufgabe als der bestehenden Entgeltgruppe von Nöten, einer zunächst durchschnittlichen Bewertung, da meine Chefin vieles einfach für selbstverständlich statt als überdurchschnittlich angesehen hat, einer von mir vorgenommenen Selbsteinschätzung mit Begründung und nach knapp einem Jahr mit Diskussion, habe ich eine Bewertung erhalten, die eine Überdurchschnittlichkeit mit 6-7 Punkten widerspiegelt.
Nun liegt es wohl zur Entscheidung beim Oberbürgermeister.... und keine Ahnung wie lange das nun noch dauert.
Übrigens sind nach Haufe Kommentierung zum TVöD bereits 10 % über dem Durchschnitt liegende Leistungen bereits als erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen zu werten.