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Versetzung und nun schlechte Beurteilung- Anforderungen nicht genügt

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Saskia321:
Hallo,
Ich habe mich erfolgreich auf eine neue Stelle beworben und würde diese zum 01.01.25 antreten (ganz neuer Dienstherr). Nun standen bei uns Regelbeurteilungen an und mein aktueller Dienstherr hat mir eine 1 gegeben. Das heisst, dass ich die Anforderungen nicht erfüllt habe. Ich bin schockiert. Besonders, weil ich natürlich gut gearbeitet habe und es wirklich nie Auffälligkeiten gab. Seitdem ich eröffnet habe, dass ich mich erfolgreich woanders beworben habe, redet auch niemand mehr mit mir. Ich wurde nicht mal gefragt, wo und was... der neue Dienstherr hat vermutlich ein anderes Beurteilungssystem. Hat die Beurteilung irgendwelche Folgen für mich?

FearOfTheDuck:
Wenn du den neuen AV unterschrieben hast, dürftest du sicher sein. Akzeptieren würde ich die Beurteilung darüber hinaus aber nicht.

Saskia321:
Unterschrieben habe ich nichts, da ich verbeamtet bin und es sich um eine Versetzung handelt.

Casa:

--- Zitat ---Hallo,
Ich habe mich erfolgreich auf eine neue Stelle beworben und würde diese zum 01.01.25 antreten (ganz neuer Dienstherr). Nun standen bei uns Regelbeurteilungen an und mein aktueller Dienstherr hat mir eine 1 gegeben. Das heisst, dass ich die Anforderungen nicht erfüllt habe. Ich bin schockiert. Besonders, weil ich natürlich gut gearbeitet habe und es wirklich nie Auffälligkeiten gab. Seitdem ich eröffnet habe, dass ich mich erfolgreich woanders beworben habe, redet auch niemand mehr mit mir. Ich wurde nicht mal gefragt, wo und was... der neue Dienstherr hat vermutlich ein anderes Beurteilungssystem. Hat die Beurteilung irgendwelche Folgen für mich?
--- End quote ---


Widerspruch erheben.

Für die Beurteilung mit der Punktzahl 1 von X muss man schon mit dem Kopf unterm Arm im Dienst erscheinen und zu nichts imstande sein.

Beurteilungen bleiben eine gewisse Zeit in deiner Personalakte. Da du nicht weißt, ob und wann du dich auf eine andere Stelle bewirbst, würde ich die Beurteilung so nicht akzeptieren.
In Beurteilungen sind Tatsachen zu nennen, die diese rechtfertigen. Dabei hat der Dienstherr einen Beurteilungsspielraum.

Saskia321:
Ich habe mich ja erfolgreich woanders beworben. Die Beurteilung kommt wahrscheinlich zustande, weil ich mich weg beworben habe. Kann ich Nachteile durch die Beurteilung haben? Oder ist sie eh hinfällig, weil es ein ganz neues Beurteilungssystem ist?

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