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Versetzung und nun schlechte Beurteilung- Anforderungen nicht genügt

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Magda:
Du gewinnst beim alten Dienstherren offensichtlich sowieso keinen Blumentopf mehr. Ich würde gegen die Beurteilung trotzdem vorgehen, auch wenn sie aktuell keine negativen Auswirkungen auf deine Karriere hat.

2strong:
In welche Notenstufen gliedert sich denn Euer Beurteilungssystem? Mit dem Wert "1" kann man so abstrakt ja nichts anfangen.

clarion:
Wenn 1 eine sehr schlechte Note ist,  würde ich dagegen angehen, da die Personalakte zum neuen Dienstherrn mitgeht. Schlechte Noten müssen begründet werden. Schau mal in die Beurteilungsrichtlinie deines Dienstherrn.

Saskia321:
1 ist eine schlechte Note :" genügt den Anforderungen nicht" .

Leider hält sich unser Dienstherr nicht an die Richtlinien. Es werden nicht mal Gespräche geführt. Klagen gab es schon, war aber nie relevant.


Weiss jemand,ob die Beurteilung hinfällig ist, wenn es ein neues Beurteilungssystem gibt ?

Hefty:
Aus welchem Grund auch immer. Es muss im Rahmen der Fristen Widerspruch eingelegt werden um die Beurteilung anzufechten.

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