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Versetzung und nun schlechte Beurteilung- Anforderungen nicht genügt

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2strong:
@Saskia
Eine derart schlechte Note wundert mich sehr. Dass eine solche Note überhaupt vergeben wird, habe ich in 20 Jahren noch so gut wie nie beobachten können. Dass das völlig aus heiterem Himmel geschieht, ist kaum vorstellbar. Wenn dem aber tatsächlich so sein sollte, dann muss das sehr gut begründet sein, was Dir einen Ansatzpunkt für Rechtsmittel bieten dürfte.

Fragmon:

--- Zitat von: Hefty am 10.10.2024 07:00 ---Aus welchem Grund auch immer. Es muss im Rahmen der Fristen Widerspruch eingelegt werden um die Beurteilung anzufechten.

--- End quote ---

Es gibt keine Frist, da die Beurteilung kein Verwaltungsakt darstellt, da dieser keine Außenwirkung hat. Jedoch sollte  man die Note bereits in der Erörterung ansprechen und zeitnah eine Stellungnahme abgeben, sowie wenn es in dem Bundesland so geregelt ist, dass Vorverfahren durchführen. Da ist jedoch meist fruchtlos, so dass man sich auf eine Klage vor dem VG einstellen kann.

clarion:
Wenn derart eklatant gegen Beurteilungsrichtlienien verstoßen wird,  wie oben geschildert,,hätte ein Gerichtsverfahren ja gute Aussichten.

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