Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.
Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.
zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.
Inwiefern bist du der Meinung?
Wenn wir jetzt von A12 ausgehen und 71,75 % = 71,75 % x 5.814,97 Euro = 4.172,24 Euro.
Momentan bekommen in Deutschland wohl 50 (!) (Nicht 50 k!) Leute eine Rente höher als 3.000 Euro.
Nicht einmal in EG12 Stufe 6 ist man netto dort.
Und die VBL reißt jetzt nun auch nicht so viel raus, abgesehen davon, dass dort auch zu beachten ist, dass 1,81 % runtergehen, was in EG12 Stufe 6 zurzeit auch jeden Monat 117,95 Euro sind, die nicht zur Verfügung stehen für Konsum
Wie mache ich das als Beamter, wenn ich mit 60 ohne Gründe in Pension gehen möchte, weil mir die Lebenszeit wichtig ist und ich die 5 Jahre bis zur Pension aus eigenen Mitteln bestreiten möchte?
Können wir das nicht bei mir gleich wie bei den Angestellten machen, dass ich ausscheiden kann ohne die Vorteile einer Pension zu verlieren oder akzeptieren wir, dass manche "Dinge" anders sind und Rosinenpickerei zwar wünschenswert ist, aber nicht funktioniert?
Dienstunfähigkeit bescheinigen lassen und Gehalt weiter einstreichen? Oder worauf willst du hinaus?
Wenn du noch "gesund" und dienstfähig bist, bekommst du doch als Angestellter vor 63 auch keinen einzigen Cent, mit 63 kann man mit dicken Abzügen dann gehen; das kann man sich dann überlegen, ob man das will. Da die Rente ja aber auch nicht so üppig ist, muss man das für sich durchrechnen, ob man sich das leisten kann.
Vor 63 geht auch nur aufgrund von Erwerbsunfähigkeit.