Autor Thema: PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025  (Read 104195 times)

BalBund

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #315 am: 07.01.2025 08:51 »

Er zahlt jetzt knapp 800 Euro für Kind und Kegel. Die hat er als Angestellter in der GKV sicherlich nicht zahlen müssen, da die Familie kostenlos mitversichert war.

Vorsicht mit dieser Spekulation. Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlt er dieses Jahr 16,45 Prozent seines Bruttos. Bezieht er also mehr als 4.863 Euro / Monat, so wird es in der GKV teurer.

Er bekommt bereits 1.376 Euro / Monat als Familienzuschlag, mithin müssen die Bezüge  nur mehr 3.486 Euro ausmachen. Sprich bei jeder Konstellation über A7/5 fährt er günstiger mit der PKV.*

*bezogen auf den Bund. Bei Ländern mit pauschaler Beihilfe sieht es natürlich anders aus, hier läge der break even bei A13/5

KlammeKassen

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #316 am: 07.01.2025 09:17 »

Von daher kann ich nicht behaupten, dass man mit 400-450€ eingestuft wird. Wohlgemerkt bei 70% Beihilfe.

Da hast du als Angestellter sicherlich mehr zahlen müssen vorher.
Bei den Kindern muss ja immer berücksichtigt werden, dass es keinen Kinderzuschlag gibt, der ja deutlich höher ist als die Kosten für die Versicherung. Diese Zuschläge hast du als Angestellter ja auch nicht gehabt.
Mit 4 Kindern dürfte sich die Verbeamtung aus finanziellen Gesichtspunkten wohl extrem lohnen.

Er zahlt jetzt knapp 800 Euro für Kind und Kegel. Die hat er als Angestellter in der GKV sicherlich nicht zahlen müssen, da die Familie kostenlos mitversichert war.
[/quote]

Was ist daran verwerflich oder falsch, die PKV Kosten der Kinder vom Familienzuschlag zu bezahlen? Den hatte er vorher nicht, den bekommt auch kein Angestellter. Also sind PKV Kosten für Kinder immer dadurch gedeckt. Es bleibt sogar noch etwas davon übrig für sonstige Sachen.

Er selbst kommt etwas 150 Euro günstiger davon.

Thomber

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #317 am: 07.01.2025 14:55 »
Zitat
Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlt er dieses Jahr 16,45 Prozent seines Bruttos.
Welche KV ist hier gemeint bitte?

SimsiBumbu

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #318 am: 07.01.2025 15:21 »
Zitat
Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlt er dieses Jahr 16,45 Prozent seines Bruttos.
Welche KV ist hier gemeint bitte?

BKK firmus (Google hilft). Sind sogar nur 16,44 %.

BalBund

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #319 am: 07.01.2025 17:28 »
Zitat
Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlt er dieses Jahr 16,45 Prozent seines Bruttos.
Welche KV ist hier gemeint bitte?
Ich habe einfach mal die TK als größte Kasse ausgewählt. Andere mögen im Nachkommabereich schwanken.

conny111

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #320 am: 07.01.2025 21:53 »

Von daher kann ich nicht behaupten, dass man mit 400-450€ eingestuft wird. Wohlgemerkt bei 70% Beihilfe.

Da hast du als Angestellter sicherlich mehr zahlen müssen vorher.
Bei den Kindern muss ja immer berücksichtigt werden, dass es keinen Kinderzuschlag gibt, der ja deutlich höher ist als die Kosten für die Versicherung. Diese Zuschläge hast du als Angestellter ja auch nicht gehabt.
Mit 4 Kindern dürfte sich die Verbeamtung aus finanziellen Gesichtspunkten wohl extrem lohnen.

Er zahlt jetzt knapp 800 Euro für Kind und Kegel. Die hat er als Angestellter in der GKV sicherlich nicht zahlen müssen, da die Familie kostenlos mitversichert war.

Was ist daran verwerflich oder falsch, die PKV Kosten der Kinder vom Familienzuschlag zu bezahlen? Den hatte er vorher nicht, den bekommt auch kein Angestellter. Also sind PKV Kosten für Kinder immer dadurch gedeckt. Es bleibt sogar noch etwas davon übrig für sonstige Sachen.

Er selbst kommt etwas 150 Euro günstiger davon.
[/quote]

Der Familienzuschlag ist kein Zuschlag zur PKV. Dass Sie die vor lauter Neid auf Beamte immer gerne mit der PKV verrechnen wollen, hat man hier schon mehrfach gelesen. Das eine hat nur nichts mit dem anderen zu tun. Tatsächlich zahlt der Mensch im Beispiel knapp 800 Euro für die PKV, was er als gesetzlich versicherter Angestellter wahrscheinlich nicht gezahlt hat, da er Kind und Kegel kostenfrei krankenversichert hat.

conny111

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #321 am: 07.01.2025 22:06 »

Er zahlt jetzt knapp 800 Euro für Kind und Kegel. Die hat er als Angestellter in der GKV sicherlich nicht zahlen müssen, da die Familie kostenlos mitversichert war.

Vorsicht mit dieser Spekulation. Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlt er dieses Jahr 16,45 Prozent seines Bruttos. Bezieht er also mehr als 4.863 Euro / Monat, so wird es in der GKV teurer.

Er bekommt bereits 1.376 Euro / Monat als Familienzuschlag, mithin müssen die Bezüge  nur mehr 3.486 Euro ausmachen. Sprich bei jeder Konstellation über A7/5 fährt er günstiger mit der PKV.*

*bezogen auf den Bund. Bei Ländern mit pauschaler Beihilfe sieht es natürlich anders aus, hier läge der break even bei A13/5

Sie spekulieren ja auch. Woher wissen Sie, ob er als Angestellter freiwillig gesetzlich krankenversichert war? Und auch hier: Warum werden die Familienzuschläge mit den Krankenversicherungsbeiträgen verrechnet? Diese stehen damit in keinem Zusammenhang und werden auch geleistet, wenn die Kinder über den anderen Elternteil gesetzlich krankenversichert werden.

Batto

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #322 am: 08.01.2025 08:09 »
Die 48,6 % der Beitragserhöhung ab 1.1.2025 im Tarif P30 bei der Debeka kann ich sogar noch leicht überbieten.
Bei mir sind es 48,96 % (Erhöhung von 158,70 auf 236,40 €)!
Vielleicht kann ja sogar jemand noch die 50 % knacken.   >:(

Aber ist doch extrem spottbillig.
Komme jetzt von 408 Euro auf 469 Euro (gesetzlich! also höherer Preis und schlechtere Leistung)

Du darfst nicht vergessen, dass "Beitrag2025" bereits länger privatversichert ist. Wenn man sich jetzt mit 35 - 45 Jahren bei einem großen Versicherer PKV versichert, startet man mit ca (+/-) 400€ - 450€.  Da schwindet der finanzielle Vorteil zur GKV.


Moin,

also ich habe mich (36) sowie meine ganze Familie letztes Jahr privat versichern lassen, da ich Beamter geworden bin. Ich habe bei 4 Kindern natürlich 70% Beihilfe aber wollte einmal meine Beiträge nennen:

Ich (36) 267€ und mit der Beitragserhöhung auf 311€
Meine Frau (35) von 263€ auf 307€
Die Kinder (9,5,2,1) von 37€ auf 45€

Wir haben uns für die Debeka entschieden. Dabei muss man aber auch bedenken, dass ich Hier alle Tarife genommen haben: B30, WL30, BC, KHT10, EPG600 sowie PVB.

Die reine Basisversicherung B30 war 156€ und ist jetzt 196€.


Von daher kann ich nicht behaupten, dass man mit 400-450€ eingestuft wird. Wohlgemerkt bei 70% Beihilfe.

Da hast du als Angestellter sicherlich mehr zahlen müssen vorher.
Bei den Kindern muss ja immer berücksichtigt werden, dass es keinen Kinderzuschlag gibt, der ja deutlich höher ist als die Kosten für die Versicherung. Diese Zuschläge hast du als Angestellter ja auch nicht gehabt.
Mit 4 Kindern dürfte sich die Verbeamtung aus finanziellen Gesichtspunkten wohl extrem lohnen.

Um hier mal ein bisschen Klarheit für alle rein zu bringen werde ich das ganze einmal aufdröseln. Da ja alle Gehaltstabellen öffentlich verfügbar sind halte ich das auch nicht für ein Problem.

Ich war bis Mitte letzten Jahres Angestellter im TvöD Bund mit der E12 Stufe 4 und Steuerklasse 3. Anschließend wurde ich Beamter mit A10 Stufe 4. Da es sich um eine Verbeamtung handelt wurde ich in das Einstiegsamt eingruppiert.

Jetzt zu meiner Rechnung bzgl. des Geldes. Zunächst einmal werde ich in Netto reden weil dies am besten vergleichbar ist, da die Brutto Löhne bei den Beamten niedriger sind wegen der fehlenden Sozialabgaben:

Als Angestellter war ich freiwillig gesetzlich versichert, da ich knapp über der Bemessungsgrenze lag. Deshalb ergab sich hier ein Lohn von 3755,79€ netto + 413,48€ KV AN + 413,48€ KV AG + 87,98€ PV AG + 49,16€ PV AN (Werte aus 2024).

Somit bekam ich 4719,89€ ausgezahlt wovon aber 964,10€ an die Krankenkasse überwiesen wurde.

Da ich der Alleinverdiener der Familie bin kam es nicht in Frage monatlich auf Geld zu verzichten. Daher musste es mindestens auf +-0 hinauslaufen.

Zunächst habe ich die Jahressonderzahlung auf eine monatliche Zahlung umgelegt und hier ~200€/Monat netto angenommen. Also nehme ich meinen Angestellten Lohn von 3755,79€ + 200€ und erhalte ein netto von 3955,70€/Monat.
Der wird jetzt der Besoldung des Beamten A10/Stufe 4 mit 4 Kindern gegenübergestellt. Dieser Beträgt 4730,36€/Monat. Dann habe ich hiervon meinen Tarif Lohn + Sonderzahlung abgezogen, also:

4730,36€ - 3955,70€ = 774,66€

Das ist die Differenz die ich aufwenden kann für die PKV für alle Familienmitglieder zusammen um am Ende mit nicht mehr aber auch nicht weniger dazustehen. Der Beitrag zur PKV lag in 2024 bei 690€/Monat. Somit habe ich mich für das Beamtentum entschieden da ich hier die Vorteile der PKV, der Pension sowie die Soziale Absicherung im Krankheitsfall sehe.

Wohlgemerkt den Umstand, dass ich als Tarifbeschäftigter 3 Monate später in Stufe 5 gekommen wäre und dies 390€/Monat zusätzlich ausgemacht hätte. Darauf habe ich dann verzichten müssen.

Einige werden jetzt sicher entgegnen, dass diese Rechnung nur solange funktioniert wie ich den Familienzuschlag für die Kinder erhalte und ich am Ende mit weniger dastehe als mit der E12. Das wäre soweit auch richtig aber ich wusste im Vorfeld, dass mein Dienstposten mit einer A12 bewertet ist, da dieser früher ausschließlich Beamten vorbehalten war.
Somit gehe ich davon aus, dass ich in naher Zukunft die A11 erhalten werde und irgendwann die A12. Ich habe hier ebenfalls verglichen wie die Besoldung im Vergleich zu der E12 ist und habe das Fazit gezogen: Mit der A11 bin ich ungefähr identisch mit der E12 und mit der A12 wäre ich sogar besser gestellt.

Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.

Ich hoffe ich konnte somit die ganzen Spekulationen über meine Entscheidung und die Kosten PKV darlegen. Sollten noch Fragen sein versuche ich diese "zeitnah" zu beantworten.

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #323 am: 08.01.2025 08:22 »
Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.

Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.

zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.

Batto

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #324 am: 08.01.2025 08:31 »
Danke für die Info. Hier bin ich immer von meinem Rentenbescheid ausgegangen, der mir eine monatliche Rente von XX garantiert. Ich meine, das die Pension hier höher lag, speziell wenn man die A12 ansetzt kann das aber nicht mehr mit Sicherheit sagen. In jedem Fall werde ich nicht schlechter dastehen.

Einen Punkt den ich noch vergessen habe:

Als Angestellter mit Bachelor Abschluss werde ich nicht die Möglichkeit haben in den H-Dienst zu kommen. Aber als Beamter ist dies in jedem Fall möglich. Zuletzt war bei uns eine Leiter Stelle ausgeschrieben mit den Bedingungen:

Angestellter muss einen Master haben oder Beamte des G- und H-Dienstes. Da ich vor habe im öffentlichen Dienst zu bleiben, habe ich hiermit ebenfalls meine Aufstiegschancen erhöht.

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« Antwort #325 am: 08.01.2025 08:37 »
Danke für die Info. Hier bin ich immer von meinem Rentenbescheid ausgegangen, der mir eine monatliche Rente von XX garantiert. Ich meine, das die Pension hier höher lag, speziell wenn man die A12 ansetzt kann das aber nicht mehr mit Sicherheit sagen. In jedem Fall werde ich nicht schlechter dastehen.

Einen Punkt den ich noch vergessen habe:

Als Angestellter mit Bachelor Abschluss werde ich nicht die Möglichkeit haben in den H-Dienst zu kommen. Aber als Beamter ist dies in jedem Fall möglich. Zuletzt war bei uns eine Leiter Stelle ausgeschrieben mit den Bedingungen:

Angestellter muss einen Master haben oder Beamte des G- und H-Dienstes. Da ich vor habe im öffentlichen Dienst zu bleiben, habe ich hiermit ebenfalls meine Aufstiegschancen erhöht.

Ersteres ist korrekt, aber nicht vollständig. Denke bitte auch an die Betriebsrente ;)

letzteres wundert mich hingegen. Wo es tariflich unproblematisch ist, auch Aufgaben mit E13 oder höher ohne Masterabschluss zu besetzen ist das Beamtenrecht sehr starr. Ohne Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst, die als Bildungsqualifikation regelmäßig einen Master vorsieht, ist eine entsprechende Tätigkeit nicht möglich.

Wo / Wie siehst du die Möglichkeit, ohne Master in den hD zu kommen?

Batto

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #326 am: 08.01.2025 09:40 »
Stimmt, die VBL muss ebenfalls berücksichtigt werden, da gebe ich dir Recht. Denke aber das man im Beamtentum besser fährt, da sich auch die prozentualen Tariferhöhungen direkt auf die Pension niederschlagen. Bekommt man mit 60/62 Jahren nochmal eine Beförderung oder eine Tarifverhandlung mit, wird diese direkt auf die Pension umgelegt, da man hier die 71,75% vom letzten Gehalt erhält. Als Tarifbeschäftigter bringt einem eine Gehaltserhöhung in den letzten 5 Jahren wesentlich weniger bezogen auf die Rente, da es hier um Rentenpunkte geht.
Gleichzeitig glaube ich eher daran, dass in den nächsten 30 Jahren bei der GKV sowie GRV diverse Einschnitte kommen werden. Auch wenn immer über das Beamtentum und die Privilegien in der Presse gemeckert wird, halte ich die Chance für geringer hier eine massive Verschlechterung zu erhalten, da dies die entsprechenden Entscheidungsträger selbst beträfe.


Bei unserem Amt war es bisher so, dass die meisten H-Dienst Stellen, spezielle die Leitungspositionen nur durch Beamte zu besetzten sind. Durch den Personalmangel hat sich das ein wenig geändert und Gelegentlich sind auch Tarifbeschäftigte zugelassen. Aber wie vorher erwähnt hatten wir vor 5 Monaten eine interne Stellenausschreibung mit den Parametern:

Tarifbeschäftigte mit Master Abschluss bis E13 oder
Beamte mit mind. Bachelor-Abschluss im G- oder H-Dienst mit der Eingruppierung in A13/14 je nach Erfahrung usw.

Hier war auch G-Dienst Beamten die Möglichkeit gegeben in den H-Dienst zu kommen.

Umlauf

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« Antwort #327 am: 08.01.2025 11:21 »
Das ist dann aber eine Selbstknechtung der Behörde.
I.R. ist wesentlich einfacher Tarifbeschäftigte nach oben zu schieben als es mit Beamten geht. Die Laufbahnverordnungen sind da sehr unflexibel.

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« Antwort #328 am: 08.01.2025 11:28 »
Das ist dann aber eine Selbstknechtung der Behörde.
I.R. ist wesentlich einfacher Tarifbeschäftigte nach oben zu schieben als es mit Beamten geht. Die Laufbahnverordnungen sind da sehr unflexibel.

Kommt etwas darauf an. Wenn es hoheitliche Aufgaben sind, wären diese regelmäßig durch Beamte wahrzunehmen.

Was mich nur etwas wundert, ist die beschriebene Durchlässigkeit der Laufbahnen. Ich würde vermuten, dass für gDler freigegebene hD-Dienstposten ein Aufstiegsverfahren mit Studium beinhalten würden.

Umlauf

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« Antwort #329 am: 08.01.2025 11:50 »
Das ist dann aber eine Selbstknechtung der Behörde.
I.R. ist wesentlich einfacher Tarifbeschäftigte nach oben zu schieben als es mit Beamten geht. Die Laufbahnverordnungen sind da sehr unflexibel.

Kommt etwas darauf an. Wenn es hoheitliche Aufgaben sind, wären diese regelmäßig durch Beamte wahrzunehmen.

Was mich nur etwas wundert, ist die beschriebene Durchlässigkeit der Laufbahnen. Ich würde vermuten, dass für gDler freigegebene hD-Dienstposten ein Aufstiegsverfahren mit Studium beinhalten würden.

Das Aufstiegsverfahren hatte ich da im Hinterkopf. Was anderes kann ich mir in dieser Konstellation auch nicht vorstellen.

Gut hoheitliche Aufgaben ist ein möglicher Ausschluss.