Autor Thema: PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025  (Read 104466 times)

KlammeKassen

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #330 am: 08.01.2025 18:07 »

Von daher kann ich nicht behaupten, dass man mit 400-450€ eingestuft wird. Wohlgemerkt bei 70% Beihilfe.

Da hast du als Angestellter sicherlich mehr zahlen müssen vorher.
Bei den Kindern muss ja immer berücksichtigt werden, dass es keinen Kinderzuschlag gibt, der ja deutlich höher ist als die Kosten für die Versicherung. Diese Zuschläge hast du als Angestellter ja auch nicht gehabt.
Mit 4 Kindern dürfte sich die Verbeamtung aus finanziellen Gesichtspunkten wohl extrem lohnen.

Er zahlt jetzt knapp 800 Euro für Kind und Kegel. Die hat er als Angestellter in der GKV sicherlich nicht zahlen müssen, da die Familie kostenlos mitversichert war.

Was ist daran verwerflich oder falsch, die PKV Kosten der Kinder vom Familienzuschlag zu bezahlen? Den hatte er vorher nicht, den bekommt auch kein Angestellter. Also sind PKV Kosten für Kinder immer dadurch gedeckt. Es bleibt sogar noch etwas davon übrig für sonstige Sachen.

Er selbst kommt etwas 150 Euro günstiger davon.

Der Familienzuschlag ist kein Zuschlag zur PKV. Dass Sie die vor lauter Neid auf Beamte immer gerne mit der PKV verrechnen wollen, hat man hier schon mehrfach gelesen. Das eine hat nur nichts mit dem anderen zu tun. Tatsächlich zahlt der Mensch im Beispiel knapp 800 Euro für die PKV, was er als gesetzlich versicherter Angestellter wahrscheinlich nicht gezahlt hat, da er Kind und Kegel kostenfrei krankenversichert hat.
[/quote]

Ahja.
Und wo steht das geschrieben, dass man den dafür nicht benutzen kann?

Ob ich Kinder nun kostenfrei mitversichern kann oder stattdessen für das Kind mehr Gehalt bekomme, das höher liegt als die Kosten für die Krankenversicherung? Komisch, ich hätte gesagt, die zweite Option ist deutlich besser.

Dann ist es immer Neid, sonst ist es Rosinenpickerei.... merkwürdig.

Diesen Zuschlag bekommen sonst nur Bürgergeldempfänger, gut, die haben es natürlich noch besser, da sie die Kinder gesetzlich mitversichert haben und nicht mal selbst für die GKV zahlen müssen  ;)...

Im Vergleich zu Angestellten (egal ob ÖD oder PW) kommt man dabei doch immer besser weg, ich verstehe daher nicht, warum du das nicht akzeptieren kannst?!
Dann ist es immer nur Neid.... aber man könnte doch einfach auch sagen, dass man es dort besser hat? Zumal die PKV ja nun gerade auch einige Vorteile auch noch bringt, insbesondere neue Ärzte und Terminwarterei.

Merkwürdigerweise wird das hier ja immer bestritten, dass das so ist. Im Kollegen- und Bekanntenkreis bestätigen das aber alle von mir.
Wer die Medien verfolgt hat, hat ja nun auch mitbekommen, dass das auch so ist.

Wenn es nicht reicht, das GKV Patienten das selbst sagen, dann hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1955072.jsp

KlammeKassen

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #331 am: 08.01.2025 18:10 »
Zitat
Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlt er dieses Jahr 16,45 Prozent seines Bruttos.
Welche KV ist hier gemeint bitte?
Ich habe einfach mal die TK als größte Kasse ausgewählt. Andere mögen im Nachkommabereich schwanken.

17,05 % sind es bei der TK, kann ich aus eigener Erfahrung sagen  ;).
Also leider 0,3 % für AG und AN noch mehr weg, als hier angenommen.

KlammeKassen

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #332 am: 08.01.2025 18:14 »
Die 48,6 % der Beitragserhöhung ab 1.1.2025 im Tarif P30 bei der Debeka kann ich sogar noch leicht überbieten.
Bei mir sind es 48,96 % (Erhöhung von 158,70 auf 236,40 €)!
Vielleicht kann ja sogar jemand noch die 50 % knacken.   >:(

Aber ist doch extrem spottbillig.
Komme jetzt von 408 Euro auf 469 Euro (gesetzlich! also höherer Preis und schlechtere Leistung)

Du darfst nicht vergessen, dass "Beitrag2025" bereits länger privatversichert ist. Wenn man sich jetzt mit 35 - 45 Jahren bei einem großen Versicherer PKV versichert, startet man mit ca (+/-) 400€ - 450€.  Da schwindet der finanzielle Vorteil zur GKV.


Moin,

also ich habe mich (36) sowie meine ganze Familie letztes Jahr privat versichern lassen, da ich Beamter geworden bin. Ich habe bei 4 Kindern natürlich 70% Beihilfe aber wollte einmal meine Beiträge nennen:

Ich (36) 267€ und mit der Beitragserhöhung auf 311€
Meine Frau (35) von 263€ auf 307€
Die Kinder (9,5,2,1) von 37€ auf 45€

Wir haben uns für die Debeka entschieden. Dabei muss man aber auch bedenken, dass ich Hier alle Tarife genommen haben: B30, WL30, BC, KHT10, EPG600 sowie PVB.

Die reine Basisversicherung B30 war 156€ und ist jetzt 196€.


Von daher kann ich nicht behaupten, dass man mit 400-450€ eingestuft wird. Wohlgemerkt bei 70% Beihilfe.

Da hast du als Angestellter sicherlich mehr zahlen müssen vorher.
Bei den Kindern muss ja immer berücksichtigt werden, dass es keinen Kinderzuschlag gibt, der ja deutlich höher ist als die Kosten für die Versicherung. Diese Zuschläge hast du als Angestellter ja auch nicht gehabt.
Mit 4 Kindern dürfte sich die Verbeamtung aus finanziellen Gesichtspunkten wohl extrem lohnen.

Um hier mal ein bisschen Klarheit für alle rein zu bringen werde ich das ganze einmal aufdröseln. Da ja alle Gehaltstabellen öffentlich verfügbar sind halte ich das auch nicht für ein Problem.

Ich war bis Mitte letzten Jahres Angestellter im TvöD Bund mit der E12 Stufe 4 und Steuerklasse 3. Anschließend wurde ich Beamter mit A10 Stufe 4. Da es sich um eine Verbeamtung handelt wurde ich in das Einstiegsamt eingruppiert.

Jetzt zu meiner Rechnung bzgl. des Geldes. Zunächst einmal werde ich in Netto reden weil dies am besten vergleichbar ist, da die Brutto Löhne bei den Beamten niedriger sind wegen der fehlenden Sozialabgaben:

Als Angestellter war ich freiwillig gesetzlich versichert, da ich knapp über der Bemessungsgrenze lag. Deshalb ergab sich hier ein Lohn von 3755,79€ netto + 413,48€ KV AN + 413,48€ KV AG + 87,98€ PV AG + 49,16€ PV AN (Werte aus 2024).

Somit bekam ich 4719,89€ ausgezahlt wovon aber 964,10€ an die Krankenkasse überwiesen wurde.

Da ich der Alleinverdiener der Familie bin kam es nicht in Frage monatlich auf Geld zu verzichten. Daher musste es mindestens auf +-0 hinauslaufen.

Zunächst habe ich die Jahressonderzahlung auf eine monatliche Zahlung umgelegt und hier ~200€/Monat netto angenommen. Also nehme ich meinen Angestellten Lohn von 3755,79€ + 200€ und erhalte ein netto von 3955,70€/Monat.
Der wird jetzt der Besoldung des Beamten A10/Stufe 4 mit 4 Kindern gegenübergestellt. Dieser Beträgt 4730,36€/Monat. Dann habe ich hiervon meinen Tarif Lohn + Sonderzahlung abgezogen, also:

4730,36€ - 3955,70€ = 774,66€

Das ist die Differenz die ich aufwenden kann für die PKV für alle Familienmitglieder zusammen um am Ende mit nicht mehr aber auch nicht weniger dazustehen. Der Beitrag zur PKV lag in 2024 bei 690€/Monat. Somit habe ich mich für das Beamtentum entschieden da ich hier die Vorteile der PKV, der Pension sowie die Soziale Absicherung im Krankheitsfall sehe.

Wohlgemerkt den Umstand, dass ich als Tarifbeschäftigter 3 Monate später in Stufe 5 gekommen wäre und dies 390€/Monat zusätzlich ausgemacht hätte. Darauf habe ich dann verzichten müssen.

Einige werden jetzt sicher entgegnen, dass diese Rechnung nur solange funktioniert wie ich den Familienzuschlag für die Kinder erhalte und ich am Ende mit weniger dastehe als mit der E12. Das wäre soweit auch richtig aber ich wusste im Vorfeld, dass mein Dienstposten mit einer A12 bewertet ist, da dieser früher ausschließlich Beamten vorbehalten war.
Somit gehe ich davon aus, dass ich in naher Zukunft die A11 erhalten werde und irgendwann die A12. Ich habe hier ebenfalls verglichen wie die Besoldung im Vergleich zu der E12 ist und habe das Fazit gezogen: Mit der A11 bin ich ungefähr identisch mit der E12 und mit der A12 wäre ich sogar besser gestellt.

Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.

Ich hoffe ich konnte somit die ganzen Spekulationen über meine Entscheidung und die Kosten PKV darlegen. Sollten noch Fragen sein versuche ich diese "zeitnah" zu beantworten.

Vielen Dank!
Ganz interessant so eine genaue Aufschlüsselung.

Ist aber schon bitter, dass EG12 = A11 in etwa ist; da die Stellen in der Regel ja EG12 = A12 oder EG12 = A13 ausgeschrieben werden.

KlammeKassen

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #333 am: 08.01.2025 18:22 »
Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.

Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.

zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.

Inwiefern bist du der Meinung?
Wenn wir jetzt von A12 ausgehen und 71,75 % = 71,75 % x 5.814,97 Euro = 4.172,24 Euro.

Momentan bekommen in Deutschland wohl 50 (!) (Nicht 50 k!) Leute eine Rente höher als 3.000 Euro.
Nicht einmal in EG12 Stufe 6 ist man netto dort.

Und die VBL reißt jetzt nun auch nicht so viel raus, abgesehen davon, dass dort auch zu beachten ist, dass 1,81 % runtergehen, was in EG12 Stufe 6 zurzeit auch jeden Monat 117,95 Euro sind, die nicht zur Verfügung stehen für Konsum

KlammeKassen

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #334 am: 08.01.2025 18:27 »
Das ist dann aber eine Selbstknechtung der Behörde.
I.R. ist wesentlich einfacher Tarifbeschäftigte nach oben zu schieben als es mit Beamten geht. Die Laufbahnverordnungen sind da sehr unflexibel.

Kommt etwas darauf an. Wenn es hoheitliche Aufgaben sind, wären diese regelmäßig durch Beamte wahrzunehmen.


Ist das beim Bund so viel anders als bei den Kommunen?
Bei den Kommunen gibt es mittlerweile nichts mehr, was nur ein Beamter machen kann..... auch nicht Dezernentenstelle, nicht Juristen, nicht Rechnungsprüfer, nicht Kommunalaufsicht, nicht ....

Der einzige, der Beamter sein muss, ist der Hauptverwaltungsbeamte (also Landrat / (Ober)Bürgermeister

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« Antwort #335 am: 09.01.2025 08:27 »
Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.

Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.

zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.

Inwiefern bist du der Meinung?
Weil dies meinen an anderer Stelle im Forum detaillierten und durch andere Teilnehmer qualitätsgesicherten Berechnung entspricht.

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« Antwort #336 am: 09.01.2025 12:23 »
Leider finde ich den Link nicht mehr, aber ich erinnere mich an einen in der Tat augenöffnenden Threat.

KlammeKassen

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« Antwort #337 am: 11.01.2025 17:04 »
Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.

Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.

zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.

Inwiefern bist du der Meinung?
Weil dies meinen an anderer Stelle im Forum detaillierten und durch andere Teilnehmer qualitätsgesicherten Berechnung entspricht.

Ein Link wäre in der Tat sehr interessant, weil man insbesondere in den ersten Jahren kaum Rentenpunkte holt, so dass man insgesamt vielleicht, wenn es alles super läuft, auf 1,5 Punkte im Schnitt pro Jahr kommt,
Dann ist aber die Rente auch eher so im Bereich von 2.400 Euro.
VBL Rente reißt jetzt nicht so fette Beträge, da man erst zu wenig verdient und später der Altersfaktor zu sehr reduziert.

Rheini

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« Antwort #338 am: 12.01.2025 21:20 »
Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.

Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.

zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.

Inwiefern bist du der Meinung?
Wenn wir jetzt von A12 ausgehen und 71,75 % = 71,75 % x 5.814,97 Euro = 4.172,24 Euro.

Momentan bekommen in Deutschland wohl 50 (!) (Nicht 50 k!) Leute eine Rente höher als 3.000 Euro.
Nicht einmal in EG12 Stufe 6 ist man netto dort.

Und die VBL reißt jetzt nun auch nicht so viel raus, abgesehen davon, dass dort auch zu beachten ist, dass 1,81 % runtergehen, was in EG12 Stufe 6 zurzeit auch jeden Monat 117,95 Euro sind, die nicht zur Verfügung stehen für Konsum

Wie mache ich das als Beamter, wenn ich mit 60 ohne Gründe in Pension gehen möchte, weil mir die Lebenszeit wichtig ist und ich die 5 Jahre bis zur Pension aus eigenen Mitteln bestreiten möchte?

Können wir das nicht bei mir gleich wie bei den Angestellten machen, dass ich ausscheiden kann ohne die Vorteile einer Pension zu verlieren oder akzeptieren wir, dass manche "Dinge" anders sind und Rosinenpickerei zwar wünschenswert ist, aber nicht funktioniert?

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« Antwort #339 am: 12.01.2025 22:54 »
Beim Bund kannst Du den Ausstieg über das Altersgeld nutzen. Wenn Du schon längere Zeit dabei bist, kostet das nur 5% Abschlag bei der Pension. Das wäre also kein "Totalschaden".

BalBund

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« Antwort #340 am: 12.01.2025 23:02 »

Wie mache ich das als Beamter, wenn ich mit 60 ohne Gründe in Pension gehen möchte, weil mir die Lebenszeit wichtig ist und ich die 5 Jahre bis zur Pension aus eigenen Mitteln bestreiten möchte?

Können wir das nicht bei mir gleich wie bei den Angestellten machen, dass ich ausscheiden kann ohne die Vorteile einer Pension zu verlieren oder akzeptieren wir, dass manche "Dinge" anders sind und Rosinenpickerei zwar wünschenswert ist, aber nicht funktioniert?

Die Antwort lautet nein. Man sollte sich bewusst sein, dass der Treueschwur eben nicht nur so lange gilt, wie es bequem ist und gute Besoldung verspricht.

Die Zahl der psychisch erkrankten Beamten ab 58 ist ohnehin viel zu hoch... *Ironie aus*

Rheini

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« Antwort #341 am: 12.01.2025 23:28 »
Beim Bund kannst Du den Ausstieg über das Altersgeld nutzen. Wenn Du schon längere Zeit dabei bist, kostet das nur 5% Abschlag bei der Pension. Das wäre also kein "Totalschaden".

Leider bin ich nur nicht beim Bund, sondern beim Land NRW.

Rheini

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« Antwort #342 am: 12.01.2025 23:30 »

Wie mache ich das als Beamter, wenn ich mit 60 ohne Gründe in Pension gehen möchte, weil mir die Lebenszeit wichtig ist und ich die 5 Jahre bis zur Pension aus eigenen Mitteln bestreiten möchte?

Können wir das nicht bei mir gleich wie bei den Angestellten machen, dass ich ausscheiden kann ohne die Vorteile einer Pension zu verlieren oder akzeptieren wir, dass manche "Dinge" anders sind und Rosinenpickerei zwar wünschenswert ist, aber nicht funktioniert?

Evtl. liest Du meinen Beitrag nochmal im Kontext des Beitrages, den ich zitiert habe und evtl. geht Dir dann ein Licht auf, wie ich meinen Beitrag gemeint ist  ;D.

Die Antwort lautet nein. Man sollte sich bewusst sein, dass der Treueschwur eben nicht nur so lange gilt, wie es bequem ist und gute Besoldung verspricht.

Die Zahl der psychisch erkrankten Beamten ab 58 ist ohnehin viel zu hoch... *Ironie aus*

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« Antwort #343 am: 13.01.2025 08:00 »
Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.

Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.

zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.

Inwiefern bist du der Meinung?
Weil dies meinen an anderer Stelle im Forum detaillierten und durch andere Teilnehmer qualitätsgesicherten Berechnung entspricht.

Ein Link wäre in der Tat sehr interessant, weil man insbesondere in den ersten Jahren kaum Rentenpunkte holt, so dass man insgesamt vielleicht, wenn es alles super läuft, auf 1,5 Punkte im Schnitt pro Jahr kommt,
Dann ist aber die Rente auch eher so im Bereich von 2.400 Euro.
VBL Rente reißt jetzt nicht so fette Beträge, da man erst zu wenig verdient und später der Altersfaktor zu sehr reduziert.

Auch einen Link zur Vergleichsberechnung habe ich schon für dich gepostet.

Curtis

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« Antwort #344 am: 15.01.2025 11:21 »
HUK PKV:
2025: +18,96 €

davor...
2024: +14,14 €
2023: +2,38€