Überlese ich da was oder hat das LAG nicht die Kündigung bestätigt?
Die einzige Aussage ist doch, dass der AG nachweisen muss, dass er alles getan hat, dass der AN ein leidensgerechten Arbeitsplatz bekommt, damit er zeigen kann was er kann.
Man sollte also sicherheitshalber für einem SB, dem man uU kündigen möchte, rechtzeitig Präventionsmassnahmen durchführen, dann ist man save, wenn man dann doch kündigt.