Moin,
unter Punkt IV. Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau wird beschrieben, wer unter welchen Vorraussetzungen die Möglichkeit der Höhergruppierung hat.
Niedersachsen ist da auf einem guten Weg, dass die Umsetzung zum 1.1.25 erfolgen kann. Wie sieht das in den anderen Bundesländern aus?