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Vorstellungsgespräch bei einer Bezirksregierung

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Umlauf:

--- Zitat von: Janina223 am 12.10.2024 01:43 ---
Daher meine Frage und mein Verdacht: kann es sein, dass im ÖD oftmals Stellen nur pro Forma ausgeschrieben werden, weil es gesetzlich vorgeschrieben so sein muss, sie aber in Wirklichkeit schon intern versprochen sind? Die zeitliche Abfolge, also die Tatsache, dass man so schnell eine Absage nach dem Gespräch verschickt, verleitet mich zu dem Gedanken. Ich meine, wenn die Frist am 25.09.24 abgelaufen ist, kann man doch nach nicht einmal drei Wochen unmöglich bereits einen (in dem Fall waren auch noch  zwei passende Bewerber gefunden haben, die dazu auch bereits ihre Verträge unterzeichnet haben??? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man innerhalb von drei Wochen nach Bewerbungsfrist schon zwei geeignete Bewerber gefunden hat, die auch schon den Vertrag unterschrieben haben. Als Arbeitgeber halte ich mir doch zumindest Prio 2 und 3 offen, falls die erste Wahl abspringt. Das scheint hier nicht passiert zu sein.


Oder liegt es daran, dass ich eine Frau Anfang 30 bin und gerade in eine neue Stadt gezogen bin und daher unter "Gebärverdacht" stehe?
Was sagt ihr dazu? Was haltet ihr für plausibel und haltet ihr in diesem Falle (mit der zeitlichen Abfolge) eine pro Forma- Ausschreibung für wahrscheinlich und wenn ja, was kann man dagegen tun???. Das wäre echt ne Sauerei den Bewerbern gegenüber. Ich finde das alles mehr als merkwürdig und bin etwas verzweifelt. Danke euch im Voraus  :)

--- End quote ---


Ja, die faulen Mitarbeiter im öD machen nichts lieber als sinnlose Ausschreibungen und Vorstellungsgespräche zu führen.

Ja, Frauen können gebären, deswegen wurden die Gleichstellungsbeauftragten verboten. Nicht, dass diese jemanden böse auf die Finger hauen könnten.


Selten so viel „kreativen“ Text gelesen. Wenn es so in der Art auch bei Gespräch durchkam, kann das Auswirkungen auf das Ergebnis haben.


Wobei: Es gibt nichts was es nicht gibt in Bezug auf Bewerber.

10481178:
Liebe Janina,
wenn Du die Behörde ärgern willst, dann verlange Akteneinsicht. Dort kannst Du prüfen, ob Du zu unrecht unberücksichtigt geblieben bist. Allerdings ist die Zeitspanne dafür recht kurz.

Generell halte ich das von Dir beschriebene Verfahren mit den Zeiträumen für realistisch. Wenn man jemanden gehabt hätte, würde man sich das Verfahren sparen. Darüber hinaus würden Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte so etwas nicht mitmachen...

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