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Breitenbach Zeiterfassung

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MoinMoin:

--- Zitat von: bubi317 am 23.10.2024 16:32 ---Hallo!
In meinem Antrag zur Arbeitszeit habe ich persönlich mit dem Pflegedirektor festgelegt, dass die Zeiten am Montag von 8-11 Uhr sind und von Mittwoch bis Freitag jeweils von7:37Uhr-15:42 Uhr.
Als Antwort aus der Personalabteilung kam nur, dass meine weitere wöchentliche Arbeitszeit 67,53% beträgt. Mehr nicht.
Heute war ich beim Pflegedirektor und er meinte, dass er mir nicht für den Montag extra einen Dienst schreiben wird und er den Tag jetzt immer mit 7,7h , genau wie die 3 anderen Tage planen wird. Das heißt, ich bin jetzt jeden Monat überplant und bekomme montags-4,7h abgezogen.
Ich frage mich jetzt wirklich, ob das rechtens ist, da ich ja nicht mehr arbeiten kann, wie ich muss. Dann habe ich nur noch Minusstunden, die sich gar nicht ausgleichen können?

--- End quote ---
Ihr habt ein 38,5 Woche?
Da wäre dein Sollzeit ja 26 h? Das wäre ja 4x 6,5
Soll das heißen, dass deine Soll Zeit jetzt auf 4x7,7h gesetzt wird? also 30h 48 min
und vorher 24h und 15 min waren, also 1x3 und 3x7 h 5 min
Passt irgendwie nicht was du da schreibst.
Und mehr Sollzeit verplanen als du Arbeitszeit vertraglich hast, ist natürlich nicht richtig.

bubi317:
Hallo Moin Moin, danke für deine Hilfe.
Ja ich habe eine 26h Woche, entspricht bei 38,5h VZ 67,53%.
Bis jetzt habe ich montags 5h gearbeitet und mittwochs bis freitags je7h. Gesamt 26h.
Ab November sind es dann montags 3h und mittwochs bis freitags je 7,7h. Gesamt 26,1h.
Das mit der Überplanung mit 4x7,7h wäre also falsch?
Bei Planung mit 6,5h/Tag müssten sie mir dann eigentlich montags -3,5h abziehen, dafür aber 1,2h pro Tag gutschreiben für mittwochs bis freitags, dann würde es ja passen.

clarion:
Ja, statt 7,7 h müssten 26 h geteilt durch 4 sind 6,5 h verteilt auf vier Tage als Sollzeit eingetragen werden. Wenn Du montags nur drei Stunden arbeitest, musst Du die anderen Tage rechnerisch 7 Stunden und 40 Minuten arbeiten, um auf eine Wochenarbeitszeit von 26 Stunden zu kommen.

biersau:
Zeitwirtschaftler hier.


38,50 WAZ / 100 * 67,53% AZ = 25,999 Wochenstunden.

Somit sind theoretisch sogar 26,00 Wochenstunden zuviel.
Wenn man den Vertrag schon mit 2 Nachkommastellen angibt, wieso dann nicht 67,54%, das wären 26,0029 Wochenstunden.

Das kommt nun darauf an auf welchen Basisstunden dein Grundgehalt bezahlt wird. Wenn hier 26,00 Std. Grundgehalt bezahlt werden, dann würde ich mich persönlich damit zufrieden geben dass die Zeitwirtschaft auf Basis 26 Std. WAZ abgerechnet wird.

Aber ja du kannst mit dem Vorgesetzten abklären wie die zeitliche Lage der Arbeitstage sein soll.. ist im Endeffekt nur für Abwesenheiten relevant, bei 100% Anwesenheit ist die Berechnung auf gleichmäßig verteilter WAZ oder unterschiedlicher WAZ egal.

Korrekt wäre es hier 3 Tage jeweils 6,50 Std. anzusetzen und einen Tag mit 6,49 Stunden. In der Praxis auf 4x 6,50 zu gehen würde ich nicht machen, da die Wochenarbeitszeit mit den Basisstunden übereinstimmen muss (unbezahlte Tätigkeit, Sklavenhaltung)


Beste Lösung:
Vertrag auf 26 Wochenstunden festschreiben und 4x 6,50 Std. schriftlich festhalten. Die tatsächliche Arbeitszeit sowie Stundenkonto wird dann über die tägliche Mehrarbeit und Minderarbeit im System korrekt berechnet.

MoinMoin:

--- Zitat von: biersau am 24.10.2024 07:01 ---Zeitwirtschaftler hier.


38,50 WAZ / 100 * 67,53% AZ = 25,999 Wochenstunden.

Somit sind theoretisch sogar 26,00 Wochenstunden zuviel.
Wenn man den Vertrag schon mit 2 Nachkommastellen angibt, wieso dann nicht 67,54%, das wären 26,0029 Wochenstunden.

--- End quote ---
Weil es 67,5324675 % sind  ::)

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