Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
"Beförderung" von Angestellten in E14 ohne Ausschreibung?
SamFisher:
Das Bundesverwaltungsgericht verneint die generelle Ausschreibungspflicht auf Grundlage von Art. 33 GG, solange es nicht weitere Regeln oder eine dauerhaft gelebte Praxis in der Behörde ist:
Das Bundesverwaltungsgericht urteilt dagegen, dass es eine allgemeine Verpflichtung zur Ausschreibung freier Stellen im öffentlichen Dienst nicht gebe. Allerdings könne sich eine solche Pflicht aus den einschlägigen Gesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften ergeben, die in der Dienststelle praktiziert werden. Schließlich komme eine Ausschreibungspflicht auch in Betracht, wenn eine entsprechende Übung in der Dienststelle besteht, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 6 P 10/09).
https://www.gloistein-partner.de/ausschreibung-im-oeffentlichen-dienst-wann-besteht-die-pflicht-des-arbeitgebersder-dienststelle-zur-stellenausschreibung
MoinMoin:
@ Fragmon
Ich lese da bei Haufe aber nur einen Konjunktiv und mir sind bisher keinerlei Urteile bekannt, die diese Meinung unterfüttern.
Fragmon:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 10:05 ---@ Fragmon
Ich lese da bei Haufe aber nur einen Konjunktiv und mir sind bisher keinerlei Urteile bekannt, die diese Meinung unterfüttern.
--- End quote ---
Jup ich habe auch nie behauptet, dass es verpflichtend ist, sondern m.E. regelmäßig das beste Mittel der Wahl. Somit verbessere ich meine Position vor Gericht, weil ich besser darlegen kann, dass ich den Grundsatz Art. 33 GG bzw. mein pflichtgemäßes Ermessen korrekt ausgeübt habe.
Hier auch nochmal eine gute Zusammenfassung:
https://www.bundestag.de/resource/blob/963904/e10e6edf0011c8f8cc8faa7b1d0edbc7/WD-6-062-23-pdf.pdf
MoinMoin:
Danke für den Link.
Unabhängig davon, stelle ich es mir lustig vor, wenn jede Tätigkeitsänderung, die mit einer hG zusammenfallen ausschreibungspflichtig werden würden.
Denn Arbeitnehmer besetzen bekanntlich keine Stellen, sondern bekommen Tätigkeiten übertragen.
SamFisher:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 11:10 ---Danke für den Link.
Unabhängig davon, stelle ich es mir lustig vor, wenn jede Tätigkeitsänderung, die mit einer hG zusammenfallen ausschreibungspflichtig werden würden.
Denn Arbeitnehmer besetzen bekanntlich keine Stellen, sondern bekommen Tätigkeiten übertragen.
--- End quote ---
Lustig wäre es, aber aktuell ist das kein Grund für schlaflose Nächte. Wie auch der wD des Bundestages festgestellt hat, geht die Organisationsfreiheit des AG vor. Und da BAG und BVerwG das genauso sehen, werden wir vor der Rente vermutlich keine grundsätzlichen Änderungen mehr erleben.
Ärgerlich ist es eher, wenn sich dann einzelne Dienststellen das Leben extra schwer machen und wie bei uns wirklich fast jede HG interne ausgeschrieben wird. Jeder weiß, dass das nur für die Akten ist und niemand außer der Person bewirbt sich daher. Dann 30 Minuten kurzes Gespräch, in dem manchmal direkt die Vertragsänderung unterschrieben wird. :(
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