Autor Thema: "Beförderung" von Angestellten in E14 ohne Ausschreibung?  (Read 8817 times)

MoinMoin

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Ja und der Personalrat will jede Änderung der Tätigkeit sehen, damit er überprüfen kann, ob es wirklich keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist und dafür muss man die neuen Aufgaben wieder schriftlich bewerten.

Es hängt zwar vom jeweiligen Personalvertretungsgesetz ab, aber da das normalerweise weder Aufgabe noch Recht des PR ist, kann er sich auch weinend in die Ecke legen. Hätte die gleiche Auswirkung.

Nahezu jedes Personalvertretungsgesetz hat den Punkt Eingruppierung. Daher ist es davon abhängig, inwieweit die Tätigkeit geändert wird. Eine Mitbestimmung ist notwendig, wenn die Änderung prägend ist. Da dies auch wieder Interpretationsspielraum lässt, müsste man sich hier wieder ggf. mit dem Personalrat streiten.

Wird einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ein neuer Arbeitsbereich übertragen, der sich von dem bisherigen erheblich unterscheidet, so muß der Arbeitgeber die Eingruppierung überprüfen. Bei der erforderlichen Entscheidung ist der Personalrat auch dann zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber die bisherige Eingruppierung beibehalten will.(BAG, Beschluss vom 21. März 1995 – 1 ABR 46/94)
Eben und das macht man natürlich auch. Aber wo da ein Mehraufwand sein soll erschließt sich mir nicht.
Alle Tätigkeiten die Verteilt werden sind zu bewerten und wenn jemand irgendwelche Aufgabe von jemanden anderen mit übernehmen soll, dann kennt man doch diese Bewertung.
Und wenn plötzlich was total gigantisch neues vom Himmel fällt, dann muss man diese doch auch bewerten.
Wie gesagt, email der Änderung vom VG an PA mit cc an PR , ist doch alles was nötig ist. Und sofern da keine Eingang beim PR ist, dass man sie wg. EG Änderung in der Mitbestimmung hat, weiss der, dass die Rechtsmeinung des AGs ist, dass keine Mitbestimmung vorliegt. Ganz einfach und transparent.
Sollte der PR durch diese Beteiligung zu einem anderem Schluss kommen, meldet er sich und begründet warum er meint es wäre anders und man setzt sich zusammen.

Warum  es komplizierter gestalten?

Fragmon

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Wie oft aktualisiert ihr die Tätigkeitsbeschreibung? Es ist jedenfalls in meinen bisherigen Praxisstationen nicht gerade selten gewesen, dass man die Tätigkeitsbeschreibung und Bewertung nicht copy&pasten kann, da die Tätigkeitsbeschreibung desjenigen, welcher Vertreten wird so alt ist, dass man diese nicht mehr nutzen kann. Weiterhin deckt das nicht die Fälle ab, wo einmalige Sonderaufgaben (ohne Aussicht, wann diese enden wird) übertragen werden müssen.

Ich will es auch hier zum Abschluss bringen. Ich persönlich halte die Tätigkeitsbeschreibung für sinnvoll sorgt aber für Aufwand welcher am Ende dazu führt, dass man sich noch tarifwidriger verhält, als wenn man etwas mehr Spielraum bei der Tätigkeitsbeschreibung hätte.

MoinMoin

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Wie oft aktualisiert ihr die Tätigkeitsbeschreibung?
Wenn ein gemeldeter neuer Arbeitsvorgang/Tätigkeit möglicherweise einer anderen EG angehört als die wegfallende.
Ansonsten wird es halt nur dazu geheftet, was gemeldet wurde.
Zitat
Ich will es auch hier zum Abschluss bringen. Ich persönlich halte die Tätigkeitsbeschreibung für sinnvoll sorgt aber für Aufwand welcher am Ende dazu führt, dass man sich noch tarifwidriger verhält, als wenn man etwas mehr Spielraum bei der Tätigkeitsbeschreibung hätte.
Als AG keinen Überblick darüber zu haben, was die subalternen Führungskräfte an Aufgaben verteilen ist nicht ungewöhnlich.
Und als AN nicht wissen was der AG einem an Aufgaben übertragen hat und einen dafür bezahlt und einfach so beliebiges zu machen ist normal, solange der Cheffe nichts dagegen hat und der Laden läuft.
Und als Cheffe einfach Aufgaben zu verteilen, wie er sie erledigt haben muss, ohne darüber nachzudenken, ob es mehr oder weniger Geld kostet, ist ebenfalls nichts ungewöhnliches.
Und als Cheffe nicht dem Ag melden, was man so aktuell an Aufgaben verteilen muss, ist halt das übliche Chaos.

Aber alles nicht tarifwidrig, sondern einfach eine miese Organisation und uU "Lohnbetrug" am MA, der aber dann auch selber schuld hat.

ITheini

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Dennoch muss man einmal einschieben, dass derartige Vorgänge im Personalrat i.d.R. nicht gerne gesehen werden. Das mag im Einzelfall gut begründet und nachvollziehbar sein, aber dennoch hat es ein "Geschmäckle". Und auch innerhalb von Abteilungen kann das ganz schnell zu Mißgunst führen.

MoinMoin

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Dennoch muss man einmal einschieben, dass derartige Vorgänge im Personalrat i.d.R. nicht gerne gesehen werden. Das mag im Einzelfall gut begründet und nachvollziehbar sein, aber dennoch hat es ein "Geschmäckle". Und auch innerhalb von Abteilungen kann das ganz schnell zu Mißgunst führen.
Wenn man nicht mit dem PR darüber redet, dann ja.
Wenn es aber vorher eine transparente Kommunikation gibt, dann ist es halt unnötiger Verwaltungskram, den man sich spart.
Und es schon lustig, wenn der PR meint, jeder Entscheidung wer welche Arbeitszuweisung bekommt als Mitbestimmung anzusehen.