Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingrupierung als Ingenieur mit Arbeitserfahrung in freier Wirtschaft
Al94:
Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!
Mir wurde soeben mitgeteilt, dass meine 3 1/2 Jahre Berufserfahrung anerkannt wurden, jedoch es 1 Jahr Berufserfahrung benötigt, um aus der EntgGr. 9 in die EntgGr. 10 zu kommen und ein weiteres Jahr, um aus der EntgGr.10 in die EntgGr. 11 zu kommen. Somit hätte ich nicht genug Arbeitserfahrung, um in die EntgGr. 11 Stufe 2 eingestuft zu werden.
Zu dieser Methode der Einstufung finde ich im Tarifvertrag jedoch nichts konkretes. Ist dieser Vorgang üblich?
Bierbrot:
Das klingt, als ob das Personalamt hier die Regeln der Beamtenlaufbahnverordnung anwendet, was im TVöD oder TV-V eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Im TVöD oder wie hier im TV-V wirst du in der Regel direkt in eine Stelle, z.B. E11, eingesetzt und dann wird geschaut, wie viel förderliche Berufserfahrung du mitbringst, um dich in die entsprechende Erfahrungsstufe einzuordnen. In deinem Fall sollte bei E11 also geprüft werden, wie viele förderliche Zeiten du vorweisen kannst, um beispielsweise in Stufe 3 eingestuft zu werden.
Tvöd
Stufe 1: Grundstufe, für Personen ohne einschlägige Berufserfahrung.
Stufe 2: Nach 1 Jahr einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 3: Nach 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 4: Nach 6 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 5: Nach 10 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 6: Nach 15 Jahren einschlägiger Berufserfahrung
TV-V
Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1,
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5.
Das Staffeln von Berufserfahrung zwischen den Entgeltgruppen, wie es bei Beamten der Fall ist, findet weder im TVöD noch im TV-V so statt. Die Vorgehensweise, die dir mitgeteilt wurde, ist daher nicht tarifvertraglich verankert.
Casa:
--- Zitat ---Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!
Mir wurde soeben mitgeteilt, dass meine 3 1/2 Jahre Berufserfahrung anerkannt wurden, jedoch es 1 Jahr Berufserfahrung benötigt, um aus der EntgGr. 9 in die EntgGr. 10 zu kommen und ein weiteres Jahr, um aus der EntgGr.10 in die EntgGr. 11 zu kommen. Somit hätte ich nicht genug Arbeitserfahrung, um in die EntgGr. 11 Stufe 2 eingestuft zu werden.
Zu dieser Methode der Einstufung finde ich im Tarifvertrag jedoch nichts konkretes. Ist dieser Vorgang üblich?
--- End quote ---
Verkaufe dich nicht unter wert und lass dich nicht verarschen.
UNameIT:
--- Zitat von: Al94 am 18.10.2024 10:14 ---Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!
Mir wurde soeben mitgeteilt, dass meine 3 1/2 Jahre Berufserfahrung anerkannt wurden, jedoch es 1 Jahr Berufserfahrung benötigt, um aus der EntgGr. 9 in die EntgGr. 10 zu kommen und ein weiteres Jahr, um aus der EntgGr.10 in die EntgGr. 11 zu kommen. Somit hätte ich nicht genug Arbeitserfahrung, um in die EntgGr. 11 Stufe 2 eingestuft zu werden.
Zu dieser Methode der Einstufung finde ich im Tarifvertrag jedoch nichts konkretes. Ist dieser Vorgang üblich?
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Sag Ihnen, das du kein Beamter bist sondern ein Tarifbeschätigter. Daher stimmt nach Tarifvertrag ihre Vorgehensweise nicht. Als Tarifbeschäftigter erfüllst du soweit in Person die Voraussetzung als das auch die Stelle die Tätigkeitsmerkmale für E11 hat. Daher würdest du auch bei 0 Jahren Berufserfahrung in die E11 eingruppiert werden müssen.
Ich hoffe du hast noch nichts unterschrieben oder gekündigt.
wurmlie:
Sag denen: so! Oder gar nicht. Wenn es dir nicht schmeckt. Es sei denn du kannst mit eg11 1 leben.
Sonst eine verkürzte Laufzeit zur nächsten Erfahrungsstufe aushandeln.
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