Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Thomber:
--- Zitat ---...in durch Beamten dominierten Behörden (was die Regel ist) [...] Funktionsstellen werden außerdem ausschließlich mit Beamten besetzt und sind für Tarifbeschäftigte nicht zugänglich.
--- End quote ---
Das kann man nicht verallgemeinern bzw. max. auf Bundesebene so sagen.
Die meisten Behörden sind aber Länder-/Kommunalbehörden und da gibt es auch welche, wo es nur 5% Beamte gibt und die Tarifler als Abt-Ltg auch AT bezahlt werden. Ich weiß noch DAMALS MAL, wo ich ne Stelle in Brandenburg gesucht hatte... Als der Begriff Beamter am Telefon von mir erwähnt wurde, war das Gespräch schnell beendet, weil die kleinen Behörden kaum Beamtenstellen hatten. Und, wenn man auf die Behördenleiter-Stelle abzielt.... Wen interessiert das? Einer ganz oben ist oftmals Beamter. Ja, aber diese Stelle bekommt man sowieso dann per Parteibuch ;) Interessant sind doch vielmehr die Stellen, die die viele auch erreichen könnten und da gibt es sehr viele Tarifler als Führungskräfte.
Und bitte nicht vergessen -> Als Tarifler darf man sich auch auf Beamtenstellen bewerben aber als Beamter bekommst du KEINE Tarifler-"Stelle".
ohjeee:
--- Zitat von: AVP am 23.10.2024 21:46 ---
--- Zitat von: ohjeee am 23.10.2024 17:03 ---ah, ich sehe gerade, ich habe die Tabelle vom Nov 2024 genommen, du noch die vom Okt 2024. Und es geht im Regelfall die "Wahlleistung Beihilfe" mit 22€/Monat ab, sonst gibts mit der Beihilfe kein 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung,... also die ganzen Goodies der PKV. Kenne eigentlich keinen Beamten, der nicht die 264€/J zahlt.
--- End quote ---
Was hat denn die Beihilfe mit den Wahlleistungen zu tun? Bei mir zahlt die Beihilfe Wahlleistungen zu absolut 0%. Das zahlt zu 100% die PKV und dafür wird ein entsprechender 100% Vertrag über Wahlleistungen bei der PKV benötigt.
Wenn ich eine Chefarztrechnung von zB 10.000€ habe zahlt die Beihilfe 0€ und die PKV 10.000€.
Ist das bei euch anders und die Beihilfe beteiligt sich zu X% wenn man einen gewissen Betrag bezahlt? Dann wäre dafür ja wahrscheinlich die PKV günstiger?
Was es in Niedersachsen noch gibt sind 5-10€ Eigenbehalte bei Medikamenten. Also bei jedem Medikament werden 10% der Kosten nicht erstattet, mindestens 5€, maximal 10€. Ist absolut dämlich, führt nämlich dazu dass man sich bei teureren Medikamenten sicherheitshalber mal die größere Verpackung verschreiben lässt bevor die kleinere nicht reicht und mal dann doppelt die 10€ zahlt. Da macht die Beihilfe durch „angestiftete Medikamentenverschwendung“ wahrscheinlich mehr Minus als sie mit dieser Regelung an Geld spart….
--- End quote ---
Ist in BaWü halt so geregelt:
"Wahlleistungen im Krankenhaus
Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) sind nur beihilfefähig, wenn hierfür monatlich 22 Euro geleistet werden (Beihilfebeitrag).
Werden auf die vom Krankenhaus angebotenen Wahlleistungen verzichtet, steht ein Tagegeld zu."
Kam mir bisher noch nie in den Sinn, dass es in anderen Bundesländern anders sein könnte. Ob und wie sich das auf die PKV-Prämie auswirkt, weiß ich nicht... Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, würde die PKV auch nur die Hälfte bezahlen und der Beihilfe-Betrag müsste selbst getragen werden (wie bei anderen nicht übernommenen Leistungen auch).
Gewerbler:
--- Zitat von: ohjeee am 25.10.2024 10:01 ---Kam mir bisher noch nie in den Sinn, dass es in anderen Bundesländern anders sein könnte. Ob und wie sich das auf die PKV-Prämie auswirkt, weiß ich nicht... Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, würde die PKV auch nur die Hälfte bezahlen und der Beihilfe-Betrag müsste selbst getragen werden (wie bei anderen nicht übernommenen Leistungen auch).
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Andere Bundesländer zahlen die Wahlleistungen z.B. ohne Eigenbeitrag oder teilweise auch gar nicht. Kann auch sein, dass es andere Länder gibt, die einen Eigenbeitrag fordern.
Wenn die gar nicht von der Beihilfe übernommen werden, muss man die entsprechenden Tarife (wenn man sie denn will) eben nicht zu 30 bzw. 50 % sondern zu 100 % abschließen. Dafür zahlt dann die PKV auch zu 100 %. Wenn man z.B. die Öffnungsaktion nutzen muss, hat man aber i.d.R. keinen Anspruch, überhaupt Wahlleistungen zu bekommen, da die ja nur für die beihilfekonformen Tarife gilt.
AVP:
--- Zitat von: Rechthaber am 24.10.2024 15:36 ---
--- Zitat von: AVP am 23.10.2024 21:56 ---
Im Oktober A12 Nds (verheiratet 1 Kind) vs E11 TVÖD. Jeweils 10 Jahre Be. SK1. Beide PKV.
Jahresnetto:
Beamter: 44.280 € (40h/Woche)
Tarif: 48.753 € (39h/Woche)
--- End quote ---
Die Berechnung des Angestellten ist nicht nachvollziehbar. Bitte mal erläutern, wie man auf dieses Netto kommt.
--- End quote ---
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=5&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=0
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